Rechtsprechung
| VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lto.de (Kurzinformation)
Äußerungsrecht der Bundesinnenministerin: Faeser durfte zu "Spaziergängen" twittern
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bundesinnenministerin durfte zu "Corona-Spaziergängen" twittern - Bundesinnenministerin durfte zu "Corona-Spaziergängen" twittern
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Innenministerin durfte zu Spaziergängen twittern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Innenministerin durfte zu "Spaziergängen" twittern
Papierfundstellen
- afp 2022, 373
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Gegenüber politischen Gruppierungen, die nicht als politische Partei organisiert sind, sich nicht an politischen Wahlen beteiligen und sich in der Regel durch einen vergleichsweise niedrigen Organisationsgrad auszeichnen, besteht hingegen keine vergleichbare Interessenlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017 - 10 C 6/16 -, juris Rn. 25).Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik der Regierung hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 40; BVerwG, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 18;… Beschluss der Kammer vom 30. April 2021 - VG 6 L 96/21 -, juris Rn. 27).
Die Befugnis zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung wird vorliegend allein durch die Einhaltung der Kompetenzordnung und die Wahrung des Sachlichkeitsgebotes beschränkt, das für jedes Staatshandeln gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 26;… Beschluss der Kammer vom 30. April 2021, a.a.O., Rn. 27, unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 49).
Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen Strafgesetze verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 29; BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2018, a.a.O., Rn. 59).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Amtsautorität wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn der Amtsinhaber sich durch amtliche Verlautbarungen in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen sowie auf der offiziellen Internetseite seines Geschäftsbereichs erklärt oder wenn Staatssymbole und Hoheitszeichen eingesetzt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, juris Rn. 66; BVerfG…, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, juris Rn. 59).Dabei kann die Bundesregierung auch Empfehlungen und Warnungen aussprechen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018, a.a.O., Rn. 51).
Die Verteilung der Zuständigkeiten ergibt sich insoweit aus Art. 65 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018, a.a.O., Rn. 77).
Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen Strafgesetze verletzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 29; BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2018, a.a.O., Rn. 59).
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - 10 L 49.17
Rechtsweg bei Streitigkeit wegen einer Äußerung eines Mitglieds der …
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Ob die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität des Regierungsamtes oder der mit ihm verbundenen Ressourcen stattgefunden hat oder sich ein anderer Amtsträger im Zusammenhang mit seiner Amtsführung geäußert hat, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu bestimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2020 - OVG 10 L 49.17 -, juris Rn. 10;… Urteil der Kammer vom 24. September 2020 - VG 6 K 100/20 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).Für die Grenzziehung, ob sich jemand als Funktionsträger oder privat äußert, ist auch maßgeblich, wie diese Äußerung für den Empfänger zu verstehen war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 2020, a.a.O., Rn. 14).
- VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21
Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des …
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik der Regierung hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 40; BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 18; Beschluss der Kammer vom 30. April 2021 - VG 6 L 96/21 -, juris Rn. 27).Die Befugnis zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung wird vorliegend allein durch die Einhaltung der Kompetenzordnung und die Wahrung des Sachlichkeitsgebotes beschränkt, das für jedes Staatshandeln gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 26; Beschluss der Kammer vom 30. April 2021, a.a.O., Rn. 27, unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 49).
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Die Befugnis zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung wird vorliegend allein durch die Einhaltung der Kompetenzordnung und die Wahrung des Sachlichkeitsgebotes beschränkt, das für jedes Staatshandeln gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 26;… Beschluss der Kammer vom 30. April 2021, a.a.O., Rn. 27, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 49). - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Darunter fällt namentlich die Darlegung und Erläuterung der Politik der Regierung hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben angesichts bestehender oder sich abzeichnender Probleme sowie die sachgerechte, objektiv gehaltene Information über den Bürger unmittelbar betreffende Fragen und wichtige Vorgänge auch außerhalb oder weit im Vorfeld der eigenen gestaltenden politischen Tätigkeit (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 40; BVerwG…, Urteil vom 13. September 2017, a.a.O., Rn. 18;… Beschluss der Kammer vom 30. April 2021 - VG 6 L 96/21 -, juris Rn. 27). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Amtsautorität wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn der Amtsinhaber sich durch amtliche Verlautbarungen in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen sowie auf der offiziellen Internetseite seines Geschäftsbereichs erklärt oder wenn Staatssymbole und Hoheitszeichen eingesetzt werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2018 - 2 BvE 1/16 -, juris Rn. 66; BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, juris Rn. 59). - VG Berlin, 22.02.2021 - 1 L 127.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Berichterstattung über Prüffälle
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Anspruchsgrundlage für die begehrte Unterlassung einer Wiederholung der genannten Äußerung ist der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2021 - VG 1 L 127/21 -, juris Rn. 16). - VG Berlin, 24.09.2020 - 6 K 100.20
Auszug aus VG Berlin, 21.02.2022 - 6 L 17.22
Ob die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität des Regierungsamtes oder der mit ihm verbundenen Ressourcen stattgefunden hat oder sich ein anderer Amtsträger im Zusammenhang mit seiner Amtsführung geäußert hat, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu bestimmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Mai 2020 - OVG 10 L 49.17 -, juris Rn. 10; Urteil der Kammer vom 24. September 2020 - VG 6 K 100/20 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2026 - 12 S 55.26
Eilantrag, Stattgabe, öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, …
Ob Amtsträger sich im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung geäußert haben, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu bestimmen, wobei der Amtsbezug aus Inhalt, Form und Zusammenhang der Äußerung folgen kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15. Juni 2022 - 2 BvE 4/20 u. 2 BvE 5/20 -, juris Rn. 80 ff.;… Urteil vom 9. Juni 2020 - 2 BvE 1/19 -, juris Rn. 59 ff., 79 ff.;… Urteil vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 56 ff.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 6. September 2023 - 3 MB 21/23 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Mai 2020 - OVG 10 L 49.17 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2022 - 6 L 17/22 -, juris Rn. 6 ;… Milker/Schuster, in: Conrad u.a., Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht, 2022, § 2 Rn. 15 ff.).Für die Grenzziehung, ob sich jemand als Funktionsträger oder privat äußert, ist dabei maßgeblich, wie diese Äußerung nach einem verobjektivierten Empfängerhorizont zu verstehen ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15. Juni 2022 - 2 BvE 4/20 u. 2 BvE 5/20 -, juris Rn. 80, das auf die Sicht des "mündigen, verständigen Bürgers" abstellt; s. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Mai 2020 - OVG 10 L 49.17 -, juris Rn. 14; OVG Berlin, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 8 B 91/93, BeckRS 1997, 31129701; VG Berlin, Beschluss vom 21. Februar 2022 - 6 L 17/22 -, juris Rn. 6 ).
- AG Berlin-Mitte, 19.10.2023 - 151 C 167/23
Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu einem privat betriebenen Social …
Rn. 30 Wohingegen die äußerungsrechtliche Zulässigkeit einer konkreten Äußerung auch auf Social Media-Accounts in der Rechtsprechung bereits weitgehend geklärt zu sein scheint (…vgl. etwa VerfGH Berlin, Urt. v. 20.2. 2019 - VerfGH 80/18; VG Berlin, Beschluss v. 21.02.2022 - 6 L 17/22 ), trifft dies auf die rechtliche Einordnung ganzer Social Media-Accounts als privat oder hoheitlich noch nicht zu; in der Praxis im Zusammenhang im Gegensatz zu Behörden mit konkreten Amtsträgern aufgetretene Fälle konnten bisher - soweit erkennbar - keiner gerichtlichen Klärung in der Sache zugeführt werden. - VG Berlin, 16.07.2024 - 6 L 124.24
Einstweiliger Rechtschutz gegen Äußerung des amtierenden Vizekanzlers
Ob die Äußerung von Amtspersonen unter spezifischer Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität oder der mit ihnen verbundenen sachlichen oder finanzieller Ressourcen stattgefunden hat, also dienstlich veranlasst ist, oder als rein persönliche Meinungsäußerung ihrer Privatsphäre zuzuordnen ist, beurteilt sich nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalles, wobei die Perspektive mündiger, verständiger Bürger/innen zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 15. Juni 2022 - 2 BvE 4/20 - juris Rn. 80; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Mai 2020 - OVG 10 L 49.17 - juris Rn. 10 und 14; Beschluss der Kammer vom 21. Februar 2022 - VG 6 L 17/22 - juris;… Urteil der Kammer vom 24. September 2020 - VG 6 K 100/20 - juris Rn. 21).
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