Rechtsprechung
| VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 6 KAG BB, § 80 Abs 5 VwGO
Anschluss- und Benutzungszwangs an die dezentrale Abwasserentsorgung; Grundgebühr ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Anschluss- und Benutzungszwangs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2006 - 9 N 208.05
Berufungszulassungsantrag, ernstliche Richtigkeitszweifel, Grundgebühr, …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für die Inanspruchnahme aus, dass das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in dem Bewusstsein gesammelt wurde, dass es - jederzeit - bei Entleerungsbedarf der öffentlichen Einrichtung zur Entsorgung überlassen werden konnte, musste und sollte (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2006 - OVG 9 N 208.05 -).Bestand hingegen aus damaliger Sicht kein wirksamer Anschluss- und Benutzungszwang und hat der Betroffene die Entleerung seiner Abwassersammelgrube unterlassen oder durch ein privates Unternehmen durchführen lassen, so kann von einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Anlage keine Rede sein (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juni 2006, a. a. O.).
Durfte er eine Überlassungspflicht negieren und hat er sie negiert, indem er die Leerung seiner dezentralen Anlage durch ein privates Unternehmen durchführen oder nicht innerhalb der satzungsmäßig angeordneten Intervalle abfahren ließ, so dass es auch nicht zu einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Einrichtung gekommen ist, ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, solchermaßen im Zeitpunkt seiner Vornahme rechtmäßiges Verhalten nachträglich durch die Begründung einer Überlassungspflicht als rechtswidrig zu bewerten, womöglich als ordnungswidrig mit einem Bußgeld zu belegen oder auch nur durch die Erhebung einer Grundgebühr zu sanktionieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 12.6.2006 - 9 N 208.05 - Beschl. vom 5.7.2006 - 9 N 27.06 -, S. 3 des E.A.;… Urt. vom 26.11.2008, a.a.O.) Dies gilt umso mehr, wenn - wie hier - der Antragsgegner die Grundgebühr nicht als einheitliche Jahresgebühr erhebt, sondern diese - hier gemäß § 4 Abs. 1 Satz 7 AGS vielmehr taggenau berechnet wird, mit der Folge dass sie auch nur für den Zeitabschnitt des Jahres erhoben werden kann, in welchem eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen gegeben ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 9 B 19.08
Erhebung einer Grundgebühr zur Abgeltung der Vorhalteleistungen für die …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 -9 B 19.08-, juris) gilt für die Erhebung einer Grundgebühr indes Folgendes:.Durfte er eine Überlassungspflicht negieren und hat er sie negiert, indem er die Leerung seiner dezentralen Anlage durch ein privates Unternehmen durchführen oder nicht innerhalb der satzungsmäßig angeordneten Intervalle abfahren ließ, so dass es auch nicht zu einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Einrichtung gekommen ist, ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, solchermaßen im Zeitpunkt seiner Vornahme rechtmäßiges Verhalten nachträglich durch die Begründung einer Überlassungspflicht als rechtswidrig zu bewerten, womöglich als ordnungswidrig mit einem Bußgeld zu belegen oder auch nur durch die Erhebung einer Grundgebühr zu sanktionieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 12.6.2006 - 9 N 208.05 - Beschl. vom 5.7.2006 - 9 N 27.06 -, S. 3 des E.A.; Urt. vom 26.11.2008, a.a.O.) Dies gilt umso mehr, wenn - wie hier - der Antragsgegner die Grundgebühr nicht als einheitliche Jahresgebühr erhebt, sondern diese - hier gemäß § 4 Abs. 1 Satz 7 AGS vielmehr taggenau berechnet wird, mit der Folge dass sie auch nur für den Zeitabschnitt des Jahres erhoben werden kann, in welchem eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen gegeben ist.
- VG Frankfurt/Oder, 18.06.2007 - 5 K 1572/02
Bemessung einer Fäkalabfuhrgebühr nach dem Frischwassermaßstab
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Bei rechtmäßigem Verhalten aber erscheint die hinter dem Frischwassermaßstab stehende Annahme nicht willkürlich (…vgl. Düwel in Becker/Benedens/Deppe/Düwel/Kluge/Schmidt, KAG Bbg. Komm., § 6 Rn. 1050; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.06.2007 -5 K 1572/02-, zitiert nach Juris).
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03-; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Der vom Antragsgegner gewählte Maßstab, wonach die Grundgebühren gestaffelt nach der Nenngröße des Wasserzählers bemessen werden, ist ein grundsätzlich zulässiger und gebräuchlicher Maßstab, wobei auf eine weiter gehende Differenzierung nach dem Maß der Inanspruchnahme um so eher verzichtet werden kann, je niedriger der Anteil der umgelegten Vorhaltekosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Juni 2007 -9 A 77.05-, veröffentlicht in Juris). - OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Bei demjenigen, der Schmutzwasser in einer abflusslosen Sammelgrube in dem zutreffenden Wissen sammelt, dass er es, sobald die Sammelgrube voll ist, jederzeit durch die öffentliche Abwasserentsorgung abfahren lassen muss und insbesondere auch kann, ist das tatsächliche Abfahrenlassen in einer Weise vorgezeichnet, dass er die Vorhaltung der öffentlichen Abwasserentsorgung, so etwa eines Transportfahrzeugs, bereits in Anspruch nimmt (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragsstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragsstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2005 - 9 S 33.05 -, S. 3 d.E.A.). - OVG Sachsen, 27.02.2001 - 3 D 315/99
Nichtigerklärung einer Handelsmarktsatzung der Stadt Görlitz ; Durchführung eines …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03-; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238). - OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur …
Auszug aus VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 L 283/09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03-; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238).
- VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14
Wassergebühren
Dass dieser für sich nicht zu beanstanden, insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, ist auch für den Bereich der dezentralen Fäkalienentsorgung abflussloser Sammelgruben grundsätzlich anerkannt (vgl. nur OVG Bln- Bbg…, Urt. vom 6.7.2011 - 9 B 28.09 -, juris;… Urt. vom 21.11.2012 - 9 B 13.12 -, juris;… Urt. vom 30.9.2014 - 9 B 29.13 u.a. -, juris; VG Cottbus…, Urt. vom 22.11.2006 - 6 K 1091/04 -, S. 9f. des E.A.;… Beschl. vom 18.2.2010 - 6 L 152/08 -, juris Rdnr. 10; Beschl. vom 15.4.2010 - 6 L 283/09 -, juris Rdnr. 10;… Urt. vom 29.10.2010 - 6 K 576/07 -, juris Rdnr. 16;… Urt. vom 5.12.2013 - 6 K 410/11 -, juris Rdnr. 24). - VG Cottbus, 24.06.2010 - 6 L 8/10
Gebühren für Fäkalienentsorgung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
Bedenklich erscheint vor diesem Hintergrund zudem die Höhe der festgesetzten Vorauszahlungen, da Grundgebühren -bei fehlendem tatsächlichen Abtransport von Fäkalwasser bzw. Fäkalien durch den Antragsgegner bzw. in dessen Auftrag- im Erhebungszeitraum erst ab dem Zeitpunkt der wirksamen Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für die dezentrale Abwasserentsorgung gefordert werden dürfen; dies dürfte jedenfalls dann gelten, wenn die Gebührensatzung -wie hier nach § 2 Abs. 2- eine zeitlich gestaffelte Grundgebühr vorsieht (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 18. Februar 2010 -6 L 152/08- und 15. April 2010 -6 L 283/09-, veröffentlicht in Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2006 - 9 N 208.05
Berufungszulassungsantrag, ernstliche Richtigkeitszweifel, Grundgebühr, …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Vielmehr reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für die Inanspruchnahme aus, dass das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser in dem Bewusstsein gesammelt wurde, dass es - jederzeit - bei Entleerungsbedarf der öffentlichen Einrichtung zur Entsorgung überlassen werden konnte, musste und sollte (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2006 - OVG 9 N 208.05 -).Bestand hingegen aus damaliger Sicht kein wirksamer Anschluss- und Benutzungszwang und hat der Betroffene die Entleerung seiner Abwassersammelgrube unterlassen oder durch ein privates Unternehmen durchführen lassen, so kann von einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Anlage keine Rede sein (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juni 2006, a. a. O.).
Durfte er eine Überlassungspflicht negieren und hat er sie negiert, indem er die Leerung seiner dezentralen Anlage durch ein privates Unternehmen durchführen oder nicht innerhalb der satzungsmäßig angeordneten Intervalle abfahren ließ, so dass es auch nicht zu einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Einrichtung gekommen ist, ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, solchermaßen im Zeitpunkt seiner Vornahme rechtmäßiges Verhalten nachträglich durch die Begründung einer Überlassungspflicht als rechtswidrig zu bewerten, womöglich als ordnungswidrig mit einem Bußgeld zu belegen oder auch nur durch die Erhebung einer Grundgebühr zu sanktionieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 12.6.2006 - 9 N 208.05 - Beschl. vom 5.7.2006 - 9 N 27.06 -, S. 3 des E.A.;… Urt. vom 26.11.2008, a.a.O.) Dies gilt umso mehr, wenn - wie hier - der Antragsgegner die Grundgebühr nicht als einheitliche Jahresgebühr erhebt, sondern diese - hier gemäß § 4 Abs. 1 Satz 7 AGS vielmehr taggenau berechnet wird, mit der Folge dass sie auch nur für den Zeitabschnitt des Jahres erhoben werden kann, in welchem eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen gegeben ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 9 B 19.08
Erhebung einer Grundgebühr zur Abgeltung der Vorhalteleistungen für die …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 -9 B 19.08 -, juris) gilt für die Erhebung einer Grundgebühr indes Folgendes:.Durfte er eine Überlassungspflicht negieren und hat er sie negiert, indem er die Leerung seiner dezentralen Anlage durch ein privates Unternehmen durchführen oder nicht innerhalb der satzungsmäßig angeordneten Intervalle abfahren ließ, so dass es auch nicht zu einer Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen der öffentlichen Einrichtung gekommen ist, ist es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, solchermaßen im Zeitpunkt seiner Vornahme rechtmäßiges Verhalten nachträglich durch die Begründung einer Überlassungspflicht als rechtswidrig zu bewerten, womöglich als ordnungswidrig mit einem Bußgeld zu belegen oder auch nur durch die Erhebung einer Grundgebühr zu sanktionieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 12.6.2006 - 9 N 208.05 - Beschl. vom 5.7.2006 - 9 N 27.06 -, S. 3 des E.A.; Urt. vom 26.11.2008, a.a.O.) Dies gilt umso mehr, wenn - wie hier - der Antragsgegner die Grundgebühr nicht als einheitliche Jahresgebühr erhebt, sondern diese - hier gemäß § 4 Abs. 1 Satz 7 AGS vielmehr taggenau berechnet wird, mit der Folge dass sie auch nur für den Zeitabschnitt des Jahres erhoben werden kann, in welchem eine Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen gegeben ist.
- VG Frankfurt/Oder, 18.06.2007 - 5 K 1572/02
Bemessung einer Fäkalabfuhrgebühr nach dem Frischwassermaßstab
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Bei rechtmäßigem Verhalten aber erscheint die hinter dem Frischwassermaßstab stehende Annahme nicht willkürlich (…vgl. Düwel in Becker/Benedens/Deppe/Düwel/Kluge/Schmidt, KAG Bbg. Komm., § 6 Rn. 1050; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.06.2007 -5 K 1572/02 -, zitiert nach Juris).
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Der vom Antragsgegner gewählte Maßstab, wonach die Grundgebühren gestaffelt nach der Nenngröße des Wasserzählers bemessen werden, ist ein grundsätzlich zulässiger und gebräuchlicher Maßstab, wobei auf eine weiter gehende Differenzierung nach dem Maß der Inanspruchnahme um so eher verzichtet werden kann, je niedriger der Anteil der umgelegten Vorhaltekosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Juni 2007 -9 A 77.05 -, veröffentlicht in Juris). - OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Bei demjenigen, der Schmutzwasser in einer abflusslosen Sammelgrube in dem zutreffenden Wissen sammelt, dass er es, sobald die Sammelgrube voll ist, jederzeit durch die öffentliche Abwasserentsorgung abfahren lassen muss und insbesondere auch kann, ist das tatsächliche Abfahrenlassen in einer Weise vorgezeichnet, dass er die Vorhaltung der öffentlichen Abwasserentsorgung, so etwa eines Transportfahrzeugs, bereits in Anspruch nimmt (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2005 - 9 S 33.05
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Das Gericht hat sich auf die (summarische) Kontrolle der äußeren Gültigkeit der Normen und sich ersichtlich aufdrängender materieller Satzungsfehler sowie auf die Prüfung substantiierter Einwände des Antragsstellers gegen das Satzungsrecht und die sonstigen Voraussetzungen der Abgabenerhebung zu beschränken, wobei die Prüfung der Einwendungen des Antragsstellers dort ihre Grenze findet, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2005 - 9 S 33.05 -, S. 3 d.E.A.). - OVG Sachsen, 27.02.2001 - 3 D 315/99
Nichtigerklärung einer Handelsmarktsatzung der Stadt Görlitz ; Durchführung eines …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238). - OVG Brandenburg, 07.01.2004 - 2 B 296/03
Beschwerde, Das OVG hat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 i.V.m. Satz 1 VwGO nur …
Auszug aus VG Berlin, 15.04.2010 - 6 L 283.09
Gegen darauf gestützte - und hier nicht streitgegenständliche -Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden kann allein das Amtsgericht nach § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG angerufen werden; eine Überprüfung im vorliegenden Verfahren scheidet daher aus (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 07. Januar 2004 - 2 B 296/03 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1/95 -, BVerwGE 99, 88; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2001 - 3 D 315/99 -, SächsVBl. 2001, 238).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".