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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,65189
VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA (https://dejure.org/2016,65189)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA (https://dejure.org/2016,65189)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 09. September 2016 - 6 L 285/16.DA (https://dejure.org/2016,65189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 UmwRG, § 4 Abs 3 UmwRG, § 3 c UVPG, § 3 C S 2 UVPG
    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im Sinne des § 61 Nr. 1 und 2 VwGO keine originäre Antrags- und Klagebefugnis. Soweit danach Verfahrensvorschriften des UVPG gerügt werden können, setzt dies ein bereits zulässiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2140/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Das BImSchG hat vielmehr die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht allgemein bestimmt (OVG NRW, Urteil v. 18.11.2002 - 7 A 2140/00, Juris m.w.Nw.).

    Danach kommen nicht subjektive Parameter der Lärmbelastung (Subjektives Lärmempfinden), sondern nur objektive Umstände als rechtlich relevante Parameter der Zumutbarkeitsbewertung von Lärmimmissionen in Betracht, die persönlichen Verhältnisse einzelner Betroffener - wie z.B. besondere Empfindlichkeiten oder der Gesundheitszustand - spielen bei der Bewertung also keine Rolle (OVG NRW im Urteil v. 18.11.2002, a.a.O.).

    Für diese Feststellung ist auf den Betriebszustand, bei dem die höchsten Emissionen der Anlage auftreten, abzustellen, wenn dieser Zustand bei regulärem Betrieb zugleich mindestens eine Stunde lang auftreten kann (OVG NRW, Urteil v. 18.11.2002, a.a.O.).

    Diese Überzeugung hat das Gericht daraus gewonnen, dass der Antragsgegner und die Beigeladene klarstellend darauf hingewiesen haben, dass die vorgenannte - auch noch dem Urteil des OVG NRW vom 18.11.2002 (a.a.O) zugrunde liegende - Methode der Kompensation der bei noch nicht dreifach vermessenen Anlagentypen bestehenden Unsicherheiten nicht mehr dem anerkannten Stand der Technik entspreche, die Antragstellerin diese Feststellung nicht substantiiert und nachvollziehbar angegriffen hat und es auch plausibel erscheint, dass Unsicherheiten nicht länger bezogen auf die Emissionen, sondern bezogen auf die für einzelne Punkte (Grundstücke) prognostizierten Immissionen kompensiert werden.

    Letzteres folgt zur Überzeugung des Gerichts daraus, dass, wie auch schon das OVG NRW in seinem Urteil vom 18.11.2002 (a.a.O) sehr plastisch ausgeführt hat, Immissionen an bestimmten Immissionspunkten messtechnisch sehr schwer zu fassen sind und deshalb auf den prognostizierten "Lärmwert" ein "Sicherheitszuschlag" vorzunehmen ist.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    die aufschiebende Wirkung ihrer unter dem Az. 6 K 229/16.DA geführten Klage gegen den der Beigeladenen erteilten immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 11.02.2016 wieder herzustellen..

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Eilverfahren und zum Klageverfahren 6 K 229/16.DA sowie auf den Inhalt der beigezogenen Behördenvorgänge Bezug genommen.

    Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der von der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der vier streitbefangenen WKA (E1, E3-E5) erhobenen Klage (Az.: 6 K 229/16. DA) ist zulässig.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Sie erfasst damit auch WKA und beansprucht als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift Geltung, die auch die Gerichte im Rahmen ihres Regelungsgehalts bindet, der im erforderlichen Rahmen durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 C 2/07, BVerwGE 129, 209).

    Wie der Antragsgegner schlüssig ausgeführt hat, wurde in Anwendung des Prognosemodells nach der DIN ISO 9613-2 die maximale Schallabstrahlung für alle Richtungen zugrunde gelegt und eine Situation mit ausbreitungsgünstigen meteorologischen Bedingungen berechnet (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil v. 29.08.2007 - 4 C 2/07, BVerwGE 129, 209).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Das Gericht nimmt wegen der weiteren Begründung Bezug auf die Entscheidungen des Bayer. VGH, Beschluss v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 (Juris, RdNr. 20) und des OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 (Juris, RdNr. 50) und macht sich dieselben zur Vermeidung von Wiederholungen zu eigen, sowie die Ausführungen des VGH Ba-Wü, soweit in dessen Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 (Juris, RdNr. 72) dargelegt ist, dass nach dem Zwischenbericht der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW - Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Ken, Dezember 2014) bei Messungen zu beobachten gewesen sei, dass sich der gemessene Infraschallpegel beim Einschalten der Anlage in einer Entfernung von 700 m nicht mehr nennenswert erhöht habe, sich also in dieser Entfernung nicht mehr von der vorhandenen Vorbelastung mit Infraschall abgehoben habe.

    Im Zuge ihrer Prüfung, ob eine UVP durchzuführen ist, weil das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, darf die Behörde nicht bereits mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermitteln" und damit unzulässigerweise die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Missachtung der für diese obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen; sie ist vielmehr auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (so auch VGH Ba-Wü, Beschluss v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15, Juris).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, liegen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34…, vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32 und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Dies gründet darauf, dass für den Rotmilan nach den Abstandsempfehlungen der LAG VSW 2015 aufgrund seines arttypischen Verhaltens (nur) innerhalb eines Radius von 1.500 m um den Horst sowie in den regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugkorridoren ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch den Betrieb von WKA besteht (vgl. auch VGH Ba.-Wü, Beschluss vom 06.07.2016 - 3 S 942/16, Juris; siehe auch Hess. VGH, Beschluss v. 21.12.2015 -9 B 1607/15, Juris).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm; …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urteil v. 18.12.2014 -4 C 36/13, BVerwGE 151, 138, m.w.Nw.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, liegen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34…, vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32 …und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Es bedarf daher im Rahmen der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien " (BVerwG, Urteil vom 25.06.2014 - 9 A 1/13, Juris).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; …

    Auszug aus VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16
    Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen, liegen nicht erst dann vor, wenn die Umweltauswirkungen so gewichtig sind, dass sie nach Einschätzung der Behörde zu einer Versagung der Zulassung führen können (…BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34, vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32 …und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung …

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE …

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG …

  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg …

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

  • VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter …

  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 CN 1.12

    Antragsbefugnis; abstrakte Normenkontrolle; Eigentumsgarantie und …

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des …

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Dieser ist mit Beschluss der Kammer vom 09.09.2016, Az. 6 L 285/16.DA , abgelehnt worden.

    Die vom Beklagten durchgeführte UVP-Vorprüfung entspreche dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. Insoweit werde auf die Beschlüsse der erkennenden Kammer in dem Verfahren 6 L 285/16.DA vom 09.09.2016 und des Hess. VGH vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (4 Bände), der Gerichtsakten des damit verbundenen Verfahrens 6 K 3402/16.DA (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 6 K 826/17.DA (5 Bände),der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 6 L 285/16.DA (4 Bände), 6 L 3401/16.DA (1 Band) und 6 L 850/17.DA (1 Band) sowie der Behördenakten des Beklagten mit dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a (10 Schnellhefter) und dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a S (1 Ordner) nebst 4 Ordner Antragsunterlagen der Beigeladenen (neugeheftet in 7 Ordner) und 1 Band Typenprüfung Enercon GmbH sowie eine DVD der Antragsunterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der Beratung und Entscheidung gewesen sind.

    Die Klägerin ist grundsätzlich nicht befugt, eine umfassende objektiv-rechtliche Prüfung zu verlangen, sondern kann mit Erfolg nur Verstöße gegen Vorschriften geltend machen, die auch dem Schutz ihrer Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14/02 - und Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11/03 - Hess. VGH, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 A 1523/08.Z - VG Darmstadt, Beschlüsse vom 17.06.2015 - 6 L 571/15.DA -, vom 29.03.2017 - 6 L 1642/16.DA - und vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, sämtliche juris).

    C-137/14 -, juris, Rn. 91; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 -, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

    In einem 700 m Abstand war beim Einschalten der Windenergieanlage der gemessene Infraschall-Pegel nicht mehr nennenswert oder nur in geringem Umfang erhöht, wobei der Infraschall im Wesentlichen vom Wind und nicht von der Anlage erzeugt wurde (vgl. OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 04.12.2019 - 9 U 152/18 -, juris Rn. 44 m.w.N. und VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -, juris).

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (…vgl. VGH Ba-Wü, Urteil v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Die vom Beklagten durchgeführte UVP-Vorprüfung entspreche dem Maßstab des § 3a Satz 4 UVPG a. F. Insoweit werde auf die Beschlüsse der erkennenden Kammer in dem Verfahren 6 L 285/16.DA vom 09.09.2016 und des Hess. VGH vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (5 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten des Verfahrens 6 K 229/16.DA (4 Bände), der Gerichtsakten des damit verbundenen Verfahrens 6 K 3402/16.DA (4 Bände), der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren 6 L 285/16.DA (4 Bände), 6 L 3401/16.DA (1 Band) und 6 L 850/17.DA (1 Band) sowie der Behördenakten des Beklagten mit dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a (10 Schnellhefter) und dem Az. 53e621-1/18-Greiner Eck-1a S (1 Ordner) nebst 4 Ordner Antragsunterlagen der Beigeladenen (neugeheftet in 7 Ordner) und 1 Band Typenprüfung Enercon GmbH sowie eine DVD der Antragsunterlagen, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sowie der Beratung und Entscheidung gewesen sind.

  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

    Besteht indes, wie im vorliegenden Fall, eine solche aus anderem Grund (hier aufgrund der Rüge des Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb), erstreckt § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG die Antrags- und Klagebefugnis auch auf die Rüge der Verletzung von (Verfahrens-) Vorschriften des UVPG (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.12.2011 - 9 A 30/10, Juris; zur Europarechtskonformität: EuGH, Urteil v. 15.10.2015 - C-137/14, juris RdNr. 91; VG Darmstadt, Beschluss vom 09. September 2016 - 6 L 285/16.DA - betreffend die WEA "Greiner Eck").

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (…vgl. VGH Ba-Wü, Urteil v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (vgl. VGH Ba-Wü…, Urteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).
  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Besteht indes, wie im vorliegenden Fall, eine solche aus anderem Grund (hier aufgrund der Rüge einer unzulässigen Lärmbeeinträchtigung), erstreckt § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG die Antrags- und Klagebefugnis auch auf die Rüge der Verletzung von (Verfahrens-)Vorschriften des UVPG (vgl. BVerwG, Urteil v. 20.12.2011 - 9 A 30/10, Juris; zur Europarechtskonformität: EuGH, Urteil v. 15.10.2015 - C-137/14, juris RdNr. 91; VG Darmstadt, Beschluss vom 09. September 2016 - 6 L 285/16.DA - betreffend die WEA "E").

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (…vgl. VGH Ba-Wü, Urteil v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer …

    Dabei kommt es letztlich auf die Wahrscheinlichkeitsprognose im Verhältnis zum Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung sowie darauf an, ob bestehende Unsicherheiten durch geeignete Nebenbestimmungen kompensiert worden sind (…vgl. VGH Ba-Wü, Urteil v. 12.03.2015 - 10 S 1169/13, juris Rn. 36; VG Darmstadt, Beschluss vom 09.09.2016 - 6 L 285/16.DA -).
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