Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung; Vergnügungssteuer
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 08.07.1993 - 4 B 52/93
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93
Papierfundstellen
- MDR 1996, 540
- NVwZ-RR 1996, 227
- DVBl 1996, 391 (Ls.)
Wird zitiert von ... (31)
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne Weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05
Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung; …
Damit garantiert sie die zweifelsfreie und bindende Wiedergabe des Regelungsinhaltes einer Satzung und sichert so ab, dass sich jedermann aus allgemein zugänglichen Quellen über den Text der für ihn verbindlichen Regelung informieren kann (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228; OVG Bautzen, Beschluss vom 15.07.1998 - 3 S 695/97 -, NVwZ-RR 2000, 240, 241).Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie gewährleisten, dem Kreis der von der Satzungsregelung unmittelbar Betroffenen schnellstens zuverlässig, ohne größeren Zeitaufwand und dauernd Kenntnis von dem Ortsrecht zu vermitteln (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 -, vom 15.02.1995 - 6 L 71/94 - und Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228).
Dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Mai 1995 - 6 M 72/93 - (NVwZ-RR 1996, 227) lag ebenfalls eine - soweit dort entscheidungserheblich - gänzlich anders gefasste Satzungsnorm zugrunde; in dem Beschluss wurde ausdrücklich offen gelassen, ob die Tatbestandsvoraussetzung, die eine Abweichung von der Regelbekanntmachung zuließ, auch wegen mangelnder Bestimmtheit nichtig wäre.
Der rechtliche Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, demzufolge eine so genannte Alternativbekanntmachungsregelung unzulässig sei, ist zwar zutreffend (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228; Urteil vom 04.05.2004 - 3 L 179/00 - Urteil vom 22.10.2003 - 3 L 32/99 - Juris;… vgl. auch Stober, a.a.O., 492).
Eine alternative Bekanntmachung könnte nur dann vorgesehen werden, wenn insbesondere anhand konkreter Kriterien bestimmbar wäre, in welchen Fällen Ortsrecht in der einen oder anderen Form veröffentlicht wird; eine solche Bestimmung müsste für den Betroffenen eindeutig und nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bemessung durch Gemeindeorgane zugänglich sein (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, 228).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können.
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß
bb) Sieht das Gesetz - in verfassungsrechtlich zulässiger Weise - grundsätzlich eine einheitliche Besteuerung je Gerät und Zeiteinheit vor, so ist eine Differenzierung des Steuersatzes nach dem Aufstellort - Spielhalle oder sonstiger Aufstellort - gemessen an Art. 3 GG zumindest zulässig, wenn nicht sogar geboten (für letztere Auffassung BVerwG-Beschluß vom 25. Januar 1995 8 N 29/93 (Kassel), Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1995, 710, Hessischer VGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 5 T H 2664/92, ZKF 1994, 158; Oberverwaltungsgericht - OVG - Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Mai 1995 6 M 72/93, Deutsche Verwaltungsblätter 1996, 391). - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne Weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne Weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne Weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 M 528/04
Keine "Alternativ-"Veröffentlichung in mehreren Amtsblättern möglich
Diese Bekanntmachungsregelung genügt indes schon deswegen nicht den Bestimmtheitsanforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1, 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt - LVerf-LSA - vom 16.07.1992 [LSA-GVBl., S. 600]) an eine wirksame Veröffentlichung von Normen stellt, weil sie alternativ die Möglichkeit einer Veröffentlichung in verschiedenen Amtsblättern zulässt (ebenso OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995 - 6 M 72/93 -, NVwZ-RR 1996, 227, m. w. N.).Inhaltlich müssen die Bestimmungen der Bekanntmachungsregelung so gefasst sein, dass sie geeignet sind zu gewährleisten, dem Kreis der von der Satzung unmittelbar Betroffenen schnell, zuverlässig und ohne größeren Zeitaufwand Kenntnis vom Ortsrecht zu vermitteln (OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995, a. a. O.;… OVG NW, Urt. v. 25.08.1965 - III A 530/65 -, NJW 1966, 1575 [1577]).
Zwar wird die Auffassung vertreten, dass eine alternative Bekanntmachung vorgesehen werden könne, wenn entweder anhand konkreter, für den rechtsunterworfenen Bürger nachvollziehbarer Kriterien bestimmbar sei, in welchen Fällen Ortsrecht in der einen oder in der anderen Form veröffentlicht werde (Stober, in: DVBl. 1979, 490 [493]), oder in einer der beiden zur Veröffentlichung vorgesehenen Medien ein Hinweis auf die anderorts erfolgte Veröffentlichung vorgesehen sei (OVG MV, Beschl. v. 10.05.1995, a. a. O., m. w. N.).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
Um ihre rechtsstaatliche Funktion erfüllen zu können, reichen Bekanntmachungen alternativ in zwei Medien jedenfalls dann aus, wenn diese beide regelmäßig den Rechtsunterworfenen übersandt werden (so auch OVG Greifswald, NVwZ-RR 1996, 227, 228) oder die Betroffenen sich ohne weiteres von beiden Medien verlässlich Kenntnis verschaffen können. - VG Schwerin, 15.04.2005 - 3 A 2704/02
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99
Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- OVG Bremen, 12.05.2026 - 2 LC 188/25
Zur Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift über die Verkündung von …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2003 - 3 K 6/01
Gewerbegebiet: Ausschluss der Branche "Einzelhandel"?
- OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- VG Potsdam, 28.01.2000 - 4 K 5172/98
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen; Wirksamkeit …
- VG Dessau, 08.02.1999 - A 1 K 234/96
Gründung eines kommunalen Abwasserzweckverbandes; Aufhebung eines …
- VG Magdeburg, 25.04.2012 - 2 A 185/11
Straßenbaubeitrag aufgrund des Ausbaus von Teileinrichtungen; sachliche …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
- VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; …
- VG Meiningen, 15.05.2003 - 8 K 103/00
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren für Wasser/Abwasser; Zweckverband; …
- VG Weimar, 20.03.1997 - 6 E 1933/96
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".