Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 6 S 52.15, 6 M 97.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Ausbildungsförderung; Fachhochschulstudium; Vollzeitstudium; Möglichkeit der Ausübung einer Berufstätigkeit neben dem Studium
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 2 Abs 5 S 1 Halbs 2 BAföG
Ausbildungsförderung; Fachhochschulstudium; förderungsfähiger Studiengang; Studiengang, der die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt; Vollzeitstudium; Möglichkeit der Ausübung einer Berufstätigkeit neben dem Studium; einstweiliger ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.11.2015 - 18 L 430.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 6 S 52.15, 6 M 97.15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85
Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 6 S 52.15
Zutreffend nehmen die Verwaltungsrichtlinien eine volle Inanspruchnahme der Arbeitskraft des Auszubildenden an, wenn die Ausbildung (Unterricht, Praktika, Vor- und Nachbereitung) einen Zeitaufwand von 40 Wochenstunden erfordert (vgl. Tz. 2.5.2 BAföGVwV), und zutreffend unterstellen sie bei dem Besuch von Hochschulen einen solchen Zeitaufwand (vgl. Tz. 2.5.3. BAföGVwV, BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - 5 C 59/85 -, NVwZ-RR 1989, S. 81 f., Rn. 18 bei juris m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LB 81/22
Ausbildungsförderung; Auslandsaufenthalt; Vollzeit; Ausbildungsförderung für …
Ist dies der Fall, soll grundsätzlich von einer Vollzeitausbildung ausgegangen werden können (vgl. Tz. 2.5.2 Abs. 3 BAföG VwV; so auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 18.12.2015 - 6 S 52.15 / 6 M 97.15 -, juris Rn. 4;… SächsOVG, Urt. v. 10.10.2019 - 3 A 716/17 -, juris Rn. 33, das insoweit von einer "Kontrollüberlegung" spricht). - VG Gera, 26.09.2023 - 6 K 202/23
Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Probestudium an der IU …
Ist dies der Fall, soll grundsätzlich von einer Vollzeitausbildung ausgegangen werden können (vgl. Tz. 2.5.2 VwV-BAföG 2013; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - OVG 6 S 52.15 / OVG 6 M 97.15 - BeckRS 2016, 40327 Rn. 4; Sächs. OVG…, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 3 A 716/17 - BeckRS 2019, 25087 Rn. 33, das insoweit von einer "Kontrollüberlegung" spricht). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2017 - 6 S 7.17
Regelung des Inhalts eines geforderten Praktikums in Ausbildungsbestimmungen
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies anzunehmen, wenn die Ausbildung in Vollzeitform durchgeführt wird (Beschluss vom 18. Dezember 2015 - OVG 6 S 52.15/OVG 6 M 97.15 -, Rn. 3 bei juris). - VG Hamburg, 18.06.2020 - 2 K 1888/18
Eine Ausbildungsförderung ist ausgeschlossen, wenn nach dem Ausbildungskonzept …
Ist dies der Fall, soll grundsätzlich von einer Vollzeitausbildung ausgegangen werden können (vgl. Tz. 2.5.2 BAföG VwV; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.12.2015, OVG 6 S 52.15 / OVG 6 M 97.15, juris Rn. 4;… vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 10.10.2019, 3 A 716/17, juris Rn. 33, das insoweit von einer "Kontrollüberlegung" spricht).
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