Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2024 - 6 N 14.24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Coronabeihilfen; Aufhebung und Rückforderung; Zweckverfehlung - Konkretisierung des Zwecks der Leistungsbewilligung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Zweckbindung der gewährten Überbrückungs-Leistung während der Corona-Pandemie
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.12.2023 - 26 K 149.22
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2024 - 6 N 14.24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2024 - 6 N 14.24
Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, 839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2024 - 6 N 14.24
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546, 548). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 10 A 2904/21
Erlasses einer Veränderungssperre nach Unwirksamkeitserklärung des ursprünglichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2024 - 6 N 14.24
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Angriffe des Klägers gegen die Tatsachenfeststellungen oder die rechtlichen Würdigungen, auf denen das angefochtene Urteil beruht, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung gäben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären ließen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern würden (OVG Münster, Beschluss vom 16. Februar 2024 - 10 A 2904/21 - juris Rn. 26).
- VG Berlin, 11.07.2024 - 26 K 289.23
Aufhebung und Rückforderung einer Förderung im Rahmen des Hilfsprogramms …
Die streitige Zuwendung der Corona-Soforthilfe II ist ein solcher zweckgerichteter Verwaltungsakt (deutlich OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 2f.).Sie dient ausweislich der Angaben im Antragsformular sowie der einschlägigen Fördermaßgaben (vgl. Ziffer I Nr. 1 Vollzugshinweise für die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen für die von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte kleine Unternehmen und Soloselbständige v. 29.3.2020 - Vollzugshinweise Corona-Soforthilfe) der Überbrückung von existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 3;… VG Berlin, Urt. v. 27.11.2023 - 26 K 185/22 -, UA S. 6f.;… Urt. v. 23.2.2023 - 26 K 269/21 -, UA S. 6).
Die Klägerin hatte ausweislich der vorgelegten betriebswirtschaftlichen Auswertungen der Monate April, Mai und Juni 2020 keinen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass, sondern erwirtschaftete einen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 7.373,24 Euro, so dass die Zuwendung widerrufen werden konnte (vgl. zum Widerruf bei fehlendem Liquiditätsengpass OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24;… VG Berlin, Urt. v. 21.12.2023 - 26 K 149/22 -, UA S. 6f.;… Urt. v. 23.2.2023 - 26 K 269/21 -, UA S. 6).
Das Fehlen einer "einheitlichen Definition" und die Auslegungsbedürftigkeit des Begriffs des Liquiditätsengpasses sind dabei unschädlich (deutlich OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 3): Sowohl das Antragsformular der Klägerin als auch die Vollzugshinweise Corona-Soforthilfe (vgl. Ziffer I Nr. 3 (2); entsprechend auch bereits Eckpunktepapier Corona-Soforthilfe v. 23.3.2020) beschränkten den Zweck der Liquiditätshilfe ausdrücklich auf den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand (deutlich OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 3f.).
Sofern die Klägerin eine andere, ggf. herkömmlich betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise des Liquiditätsbegriffs vertritt oder auf Begriffsverständnisse in anderen Rechtsbereichen verweist, ist dies unerheblich und übergeht die im Rahmen des Vergabe von Billigkeitsleistungen maßgeblichen Angaben im Antragsformular und die bereits zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses für Berlin bestehenden Förderrichtlinien (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 4;… VG Ansbach, Urt. v. 29.1.2024 - AN 15 K 23.1634 -, juris, Rn. 101).
Darüber hinaus hätte die Klägerin schon durch den Umstand, dass der Einbruch der fortlaufenden Einnahmen offenbar nicht zu den prognostizierten Liquiditätsengpässen führte, Anlass gehabt zu zweifeln, ob der für das Behaltendürfen der bewilligten Zuschüsse notwendige existenzbedrohende Liquiditätsengpass tatsächlich vorlag (deutlich hierzu OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 4.3.2024 - 6 N 14/24, BA S. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1869/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 51 Von der Ausgestaltung des Leistungsbescheids im jeweiligen Einzelfall und insbesondere den darin erfolgten Bezugnahmen hängt es dementsprechend auch ab, ob etwaige Angaben zum Leistungszweck in einem behördlich zur Verfügung gestellten Antragsformular, das Antragstellern für die Beantragung einer Geldleistung zur Verfügung gestellt wurde, für die Auslegung des späteren Bescheids von Bedeutung sind (vgl., im dortigen Fall solche Angabe im Ergebnis für die Auslegung berücksichtigend, OVG B.-Bbg., Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3). - VG Würzburg, 13.01.2025 - W 8 K 24.641
Corona-Soforthilfe
Rn. 41 Aus der Auslegungsbedürftigkeit eines Begriffs wie dem des Liquiditätsengpasses gründet sich dabei noch nicht dessen Unbestimmtheit (OVG Berlin Brandenburg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3).Insoweit ist auch anzumerken, dass Corona-Soforthilfen seinerzeit auch Gegenstand ausführliche Berichterstattung und öffentlicher Diskussion waren (OVG Berlin Brandenburg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 6).
Genauso wenig kommt es auf das eigene subjektive Verständnis der Klägerin an, was sie unter einem Liquiditätsengpass versteht (OVG Berlin Brandenburg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 14, BayVBl 2025, 26, 28).
- VG Karlsruhe, 11.10.2024 - 14 K 2955/23
Corona-Krise; Rückforderung einer Soforthilfe zur Überwindung eines …
Unklarheiten der Zweckvorgabe gehen jedoch zu Lasten der Behörde (…zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 12.01.1973 - VII C 3.71 -, BVerwGE 41, 305 ff., juris Rn. 16;… vom 11.02.1983 - 7 C 70.80 -, juris Rn. 15 f.;… vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, BVerwGE 148, 217 ff., juris Rn. 15;… vom 24.07.2014 - 3 C 23.13 -, juris Rn. 18;… vom 15.03.2017 - 10 C 1.16 -, juris Rn. 14; …und vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.03.2023 - 4 A 1986/22 -, juris Rn. 140; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 16.10.2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21-, juris Rn. 24; VG Hamburg…, Urteil vom 14.03.2022 - 17 K 4793/21 -, juris Rn. 79;… vgl. Abel, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 65. Edition, Stand 01.04.2024, § 49 Rn. 74;… Ramsauer, a.a.O., § 35 Rn. 55 m.w.N.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand 5. EL Juli 2024, § 49 Rn. 169;… Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 49 Rn. 133). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 16/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 53 Von der Ausgestaltung des Leistungsbescheids im jeweiligen Einzelfall und insbesondere den darin erfolgten Bezugnahmen hängt es dementsprechend auch ab, ob etwaige Angaben zum Leistungszweck in einem behördlich zur Verfügung gestellten Antragsformular, das Antragstellern für die Beantragung einer Geldleistung zur Verfügung gestellt wurde, für die Auslegung des späteren Bescheids von Bedeutung sind (vgl., im dortigen Fall solche Angabe im Ergebnis für die Auslegung berücksichtigend, OVG B.-Bbg., Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 303/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
Rn. 53 Von der Ausgestaltung des Leistungsbescheids im jeweiligen Einzelfall und insbesondere den darin erfolgten Bezugnahmen hängt es dementsprechend auch ab, ob etwaige Angaben zum Leistungszweck in einem behördlich zur Verfügung gestellten Antragsformular, das Antragstellern für die Beantragung einer Geldleistung zur Verfügung gestellt wurde, für die Auslegung des späteren Bescheids von Bedeutung sind (vgl., im dortigen Fall solche Angabe im Ergebnis für die Auslegung berücksichtigend, OVG B.-Bbg., Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3).Sie hat sich dabei ersichtlich an der damaligen Pfändungsfreigrenze für monatliche Arbeitseinkommen aus § 850c Abs. 1 ZPO orientiert (1.179,99 Euro, aufgerundet auf 1.180 Euro; vgl. auch OVG B.-Bbg., Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14.24 - juris Rn. 6).
- VG Karlsruhe, 11.10.2024 - 14 K 5099/23
Widerruf und Rückforderung eines Corona-Zuschusses
Unklarheiten der Zweckvorgabe gehen jedoch zu Lasten der Behörde (…zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 12.01.1973 - VII C 3.71 -, BVerwGE 41, 305 ff., juris Rn. 16;… vom 11.02.1983 - 7 C 70.80 -, juris Rn. 15 f.;… vom 30.10.2013 - 2 C 23.12 -, BVerwGE 148, 217 ff., juris Rn. 15;… vom 24.07.2014 - 3 C 23.13 -, juris Rn. 18;… vom 15.03.2017 - 10 C 1.16 -, juris Rn. 14; …und vom 25.05.2022 - 8 C 11.21 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17.03.2023 - 4 A 1986/22 -, juris Rn. 140; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 16.10.2014 - 8 LA 52/14 -, juris Rn. 20; VG Bremen…, Urteil vom 23.03.2023 - 5 K 1300/21-, juris Rn. 24; VG Hamburg…, Urteil vom 14.03.2022 - 17 K 4793/21 -, juris Rn. 79;… vgl. Abel, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 65. Edition, Stand 01.04.2024, § 49 Rn. 74;… Ramsauer, a.a.O., § 35 Rn. 55 m.w.N.;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand 5. EL Juli 2024, § 49 Rn. 169;… Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage 2019, § 49 Rn. 133). - VG Würzburg, 23.05.2025 - W 8 K 24.1319
Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …
Rn. 50 Aus der Auslegungsbedürftigkeit eines Begriffs wie dem des Liquiditätsengpasses gründet sich dabei noch nicht dessen Unbestimmtheit (OVG BlnBbg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3).Insoweit ist auch anzumerken, dass Corona-Soforthilfen seinerzeit auch Gegenstand ausführlicher Berichterstattung und öffentlicher Diskussion waren (OVG BlnBbg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 6).
Genauso wenig kommt es auf das eigene subjektive Verständnis der Klägerin an, was sie unter einem Liquiditätsengpass versteht (OVG BlnBbg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 14, BayVBl 2025, 26, 28).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 1873/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung - Parallelentscheidung …
Rn. 52 Von der Ausgestaltung des Leistungsbescheids im jeweiligen Einzelfall und insbesondere den darin erfolgten Bezugnahmen hängt es dementsprechend auch ab, ob etwaige Angaben zum Leistungszweck in einem behördlich zur Verfügung gestellten Antragsformular, das Antragstellern für die Beantragung einer Geldleistung zur Verfügung gestellt wurde, für die Auslegung des späteren Bescheids von Bedeutung sind (vgl., im dortigen Fall solche Angabe im Ergebnis für die Auslegung berücksichtigend, OVG B.-Bbg., Beschluss vom 04.03.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 3). - VG Würzburg, 07.07.2025 - W 8 K 24.478
Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …
Insoweit ist auch anzumerken, dass Corona-Soforthilfen seinerzeit auch Gegenstand ausführlicher Berichterstattung und öffentlicher Diskussion waren (OVG Berlin Brandenburg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 6).Genauso wenig kommt es auf das eigene subjektive Verständnis des Klägers an, was er unter einem Liquiditätsengpass versteht (OVG Berlin Brandenburg, B.v. 4.3.2024 - OVG 6 N 14/24 - juris Rn. 5;… vgl. auch BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 22 ZB 23.1018 - juris Rn. 14, BayVBl 2025, 26, 28).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 190/25
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 2054/24
Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung
- VG Aachen, 28.07.2026 - 10 K 2854/25
Hochwasserhilfe Fluthilfe Zuwendung Widerruf Zweckverfehlung Auflagenverstoß …
- VG Halle, 06.12.2024 - 4 A 113/23
Widerruf einer Corona-Soforthilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Liquiditätsengpass
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