Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.07.2002 - 6 N 97.2148 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bay-gemeindetag.de
Straßenausbaubeitragssatzung, die der amtlichen Mustersatzung entspricht, ist nichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1434 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36)
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
Hier verlässt die Straße, wie die vorgelegten Karten zeigen und der vom Berichterstatter eingenommene Augenschein bestätigt hat (vgl. Bilder 19 bis 23 der Anlage zur Niederschrift vom 29.3.2012), die geschlossene Ortslage und verliert damit die Eigenschaft als Ortsstraße im Sinn von Art. 46 Nr. 2 BayStrWG (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/123) sowie zugleich die Beitragsfähigkeit nach Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG i.V. mit § 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 ABS.Hier verlässt die Straße, wie die vorgelegten Karten zeigen und der vom Berichterstatter eingenommene Augenschein bestätigt hat (vgl. Bilder 19 bis 23 der Anlage zur Niederschrift vom 29.3.2012), die geschlossene Ortslage und verliert damit die Eigenschaft als Ortsstraße im Sinn von Art. 46 Nr. 2 BayStrWG (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/123) sowie zugleich die Beitragsfähigkeit nach Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG i.V. mit § 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 ABS.
- VGH Bayern, 22.07.2024 - 6 ZB 23.1244
Heranziehung zur Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag
Das Gericht hat für die Annahme einer geschlossenen Ortslage keine beidseitige Bebauung gefordert, sondern lediglich festgestellt, dass eine Konstellation, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 N 97.2148 - als Beispiel dafür angeführt hat, dass auch Wohngrundstücken im Außenbereich Sondervorteile im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG a.F. zufließen und sie daher der Straßenausbaubeitragspflicht unterliegen können, nicht vorliegt.Abgesehen davon, dass in dem in Bezug genommenen Normenkontrollverfahren nicht die (vorgelagerte) Frage nach dem Vorhandensein einer beitragsfähigen Orts straße inmitten stand, sondern die Frage, wie der Kreis der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten zu bestimmen ist, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer solchen Ort straße einen besonderen Vorteil im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG bringt (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - juris Rn. 26 ff.), findet sich in dem Urteil lediglich die Aussage, für die Erschließungsfunktion (einer Orts straße) genüge die einseitige Anbaubarkeit, d.h. die Lage der Straße entlang des Randes von Innenbereich oder beplantem Baugebiet.
Das Verwaltungsgericht hat zwar ausdrücklich auf das Urteil des Senats vom 10. Juli 2002 (6 N 97.2148) Bezug genommen (vgl. UA Seite 8 Absatz 3 und Seite 9 Absatz 3), in dem sich dieser - wie bereits ausgeführt - im Rahmen eines gegen eine Straßenausbaubeitragssatzung gerichteten Normenkontrollverfahrens zum Begriff des besonderen Vorteils im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG a.F. geäußert hat.
Es hat lediglich festgestellt, dass eine Fallkonstellation wie sie der Senat im Urteil vom 10. Juli 2002 (6 N 97.2148 - juris Rn. 32) als Beispiel für die Straßenausbaubeitragspflicht eines Außenbereichsgrundstück beschrieben hat, nicht vorliegt.
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …
Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/125 = BayVBl 2003, 176/177; U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl. 2007, 597/598; U.v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 - juris ).Denn die ursprüngliche Ausbaubeitragssatzung des Beklagten vom 18. April 1988 war, wie bereits die Widerspruchsbehörde zutreffend ausgeführt hat, wegen der Verweisung auf § 131 Abs. 1 BauGB zur Bestimmung des Sondervorteils nichtig (vgl. BayVGH, U.v.10.7.2002, a.a.O.).
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Denn diese Satzungen waren insgesamt nichtig (…vgl. VerfGH, E.v. 12.1.2005 a.a.O. S. 26), weil sie die Beitragspflicht an das Erschlossensein im Sinn von § 131 Abs. 1 BauGB geknüpft und damit auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke eingeengt haben, was mit dem Vorteilsbegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht vereinbar ist und den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage überschreitet (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 65, 121 ff.). - VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende …
Im Ausbaubeitragsrecht ist demnach kein Raum für die das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen den "durch die Anlage erschlossenen Grundstücken", auf die der Erschließungsaufwand nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu verteilen ist, und den bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücken, die gemäß § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegen (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/127).Dieser Grundsatz und seine hinter ihm stehenden Erwägungen können schon deshalb nicht auf das Straßenausbaubeitragsrecht übertragen werden, weil dieses nicht auf die durch eine Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit oder ihr gleichzustellende Nutzbarkeit der Anliegergrundstücke abstellt, sondern auf die oben dargestellte qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit als solche (BayVGH, U.v. 10.7.2002, a.a.O. S. 125).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22
Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung
Anders als dem Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VGH München…, Beschluss vom 19. März 2020 - 6 ZB 19.2057 -, juris Rn. 8) ist dem Straßenausbaubeitragsrecht, wie § 8 Abs. 1, Abs. 5 KAG zeigt, eine Koppelung zwischen Qualität der Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen baulicher Ausnutzbarkeit fremd (vgl. VGH München, Urteil vom 10. Juli 2002 - 6 N 97.2148 -, juris Rn. 27 ff.). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
Denn diese Satzungen waren insgesamt nichtig (…vgl. VerfGH, E.v. 12.1.2005 a.a.O. S. 26), weil sie die Beitragspflicht an das Erschlossensein im Sinn von § 131 Abs. 1 BauGB geknüpft und damit auf die baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücke eingeengt haben, was mit dem Vorteilsbegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht vereinbar ist und den Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage überschreitet (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 65, 121 ff.). - VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163
Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht
Dieser kommt deshalb nicht nur baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken (oder Grundstücksteilflächen) zugute, sondern jeder sinnvollen und zulässigen Nutzung und damit grundsätzlich auch - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - Außenbereichsflächen (grundlegend BayVGH, U. v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n. F. 55, 121/123 ff.). - VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1228
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Verlauf an der Gemeindegrenze; Sondervorteil; …
Im Ausbaubeitragsrecht ist demnach kein Raum für die das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnende Unterscheidung zwischen den "durch die Anlage erschlossenen Grundstücken", auf die der Erschließungsaufwand nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu verteilen ist, und den bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücken, die gemäß § 133 Abs. 1 BauGB der Beitragspflicht unterliegen (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - VGH n.F. 55, 121/127).Dieser Grundsatz und seine hinter ihm stehenden Erwägungen können schon deshalb nicht auf das Straßenausbaubeitragsrecht übertragen werden, weil dieses nicht auf die durch eine Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit oder ihr gleichzustellende Nutzbarkeit der Anliegergrundstücke abstellt, sondern auf die oben dargestellte qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit als solche (BayVGH, U.v. 10.7.2002, a.a.O. S. 125).
- VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1853
Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise bei unterschiedlichen …
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist Ausgangspunkt des die Beitragspflicht im Straßenausbaubeitragsrecht begründenden Sondervorteils die Möglichkeit der Inanspruchnahme unter Berücksichtigung der besonderen qualifizierten Beziehung des jeweiligen (beitragspflichtigen) Grundstücks zur Straße (vgl. BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - juris 26 ff.).Diese kommt grundsätzlich jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu (BayVGH, U.v. 10.7.2002 - 6 N 97.2148 - juris 26 ff.;… U.v. 16.6.2004 - 6 B 00.1563 - juris Rn. 30 ff.;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, III. Beitragspflichtige Grundstücke, Rn. 2163 m.w.N.).
- VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1909
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für ein nicht gefangenes …
- VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1908
Öffentliche Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht
- VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94
Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2465
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …
- VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09
Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes; …
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2534
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …
- VGH Bayern, 02.07.2009 - 6 CS 08.2718
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; landwirtschaftliche Flächen; Außenbereich; …
- VGH Bayern, 19.03.2020 - 6 ZB 19.2057
Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 11.11.2016 - 6 ZB 15.787
Umfang der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 6 CS 12.2550
Straßenausbaubeitragsrecht; Sondervorteil; spezifische Nähe; Anliegergrundstück; …
- VGH Bayern, 07.12.2012 - 6 ZB 12.1461
Straßenausbaubeitragsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt; Entstehen der sachlichen …
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße
- VGH Bayern, 16.10.2012 - 6 CS 12.1594
Straßenausbaubeitragsrecht; Oberflächenentwässerung einer Ortsstraße; …
- VG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - 3 K 312/09
Erhebung eines Straßenbaubeitrags für ein überdurchschnittlich großes …
- VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 BV 08.391
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtung; landwirtschaftlich genutzte Teilflächen …
- VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945
Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag
- VG Bayreuth, 22.06.2016 - B 4 K 14.801
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
- VG Meiningen, 05.12.2007 - 1 E 428/05
Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragspflicht des (Mit-) Eigentümers eines …
- VG München, 24.04.2012 - M 2 K 12.898
Straßenausbaubeitrag; Entstehen der Beitragspflicht; Verjährung (verneint)
- VG Würzburg, 23.10.2014 - W 3 K 13.967
Straßenausbaubeitrag; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks in Hanglage; …
- VG München, 12.03.2013 - M 2 K 12.5351
Straßenausbaubeitrag; geschlossene Ortschaft; Tiefenbegrenzung
- VG Ansbach, 25.11.2010 - AN 18 K 10.00286
Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Kostenersparnis
- VG Ansbach, 26.03.2009 - AN 18 K 08.00298
Straßenausbaubeitrag; gemeindegebietsfremde Grundstücke; Halbteilungsgrundsatz
- VG München, 01.02.2008 - M 2 S 07.3571
Aussetzungsantrag; Straßenausbaubeitrag; Verjährung; Verwirkung
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