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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,24574
LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24 (https://dejure.org/2026,24574)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2026 - 6 O 46/24 (https://dejure.org/2026,24574)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2026 - 6 O 46/24 (https://dejure.org/2026,24574)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 287 ZPO, § 286 ZPO, § 252 BGB
    Zur Frage, ob ein Insolvenzverwalter bei sog. übertragender Sanierung wegen gescheitertem Unternehmenskauf Schadensersatz durchsetzen kann

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 37/01

    Aufklärungspflichten bei Unternehmenskauf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Rn. 84 (1) Bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen trifft den Verkäufer nach der Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten diesem gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht (vgl. BGH, (Versäumnis-)Urteile vom 28.11.2001 - VIII ZR 37/01 -, NJW 2002, 1042; vom 04.04.2001 - VIII ZR 32/00 -, NJW 2001, 2163 ) .

    Bei Verhandlungen über einen Unternehmenskauf hat der Verkäufer den Kaufinteressenten auch ungefragt über solche Umstände aufzuklären hat, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (st. Rspr., vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 28.11.2001, aaO., Rn. 15, juris m.w.Nachw.).

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Soweit der Schadensersatzanspruch - wie hier - auf den Ersatz eines reinen Vermögensschadens gerichtet ist, erstreckt sich der Bereich des nach § 286 ZPO zu beweisenden Haftungsgrundes nur bis zu der Feststellung, der - hier: vorgesehene - Vertragspartner sei von dem pflichtwidrigen oder deliktischen Verhalten der Beklagten so betroffen worden, dass dieses geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (vgl. BGH, Urteile vom 15.06.1993 - XI ZR 111/92 -, Rn. 24, juris;… vom 07.03.1996 - IX ZR 169/95 -, Rn. 5, juris;… vom 28.01.2020 - KZR 24/17 -, BGHZ 224, 281, Rn. 25, juris).

    Für den Nachweis der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den eigentlichen Schadenseintritt ist dagegen die Beweiserleichterung des § 287 ZPO maßgebend (vgl. BGH, Urteile vom 15.06.1993, aaO., juris;… vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 -, Rn. 12, juris), sodass eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichend sein kann (vgl. BGH…, Urteil vom 07.03.1996, aaO.).

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 169/95

    Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung eines Notars über …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Soweit der Schadensersatzanspruch - wie hier - auf den Ersatz eines reinen Vermögensschadens gerichtet ist, erstreckt sich der Bereich des nach § 286 ZPO zu beweisenden Haftungsgrundes nur bis zu der Feststellung, der - hier: vorgesehene - Vertragspartner sei von dem pflichtwidrigen oder deliktischen Verhalten der Beklagten so betroffen worden, dass dieses geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (…vgl. BGH, Urteile vom 15.06.1993 - XI ZR 111/92 -, Rn. 24, juris; vom 07.03.1996 - IX ZR 169/95 -, Rn. 5, juris;… vom 28.01.2020 - KZR 24/17 -, BGHZ 224, 281, Rn. 25, juris).

    Für den Nachweis der Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den eigentlichen Schadenseintritt ist dagegen die Beweiserleichterung des § 287 ZPO maßgebend (…vgl. BGH, Urteile vom 15.06.1993, aaO., juris;… vom 20.03.2008 - IX ZR 104/05 -, Rn. 12, juris), sodass eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichend sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.1996, aaO.).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Stellt der Käufer aber Fragen, so muss der Verkäufer diese richtig und vollständig beantworten (…vgl. BGH, Urteile vom 16.03.2012 - V ZR 18/11 -, juris, Rn. 28, NJW-RR 2012, 1078; vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 -, juris, Rn. 25, BGHZ 180, 205), und zwar selbst dann, wenn es sich nur um Bagatellen handelt (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.2014 - 2 U 39/14 -, juris, Rn. 4).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Stellt der Käufer aber Fragen, so muss der Verkäufer diese richtig und vollständig beantworten (vgl. BGH, Urteile vom 16.03.2012 - V ZR 18/11 -, juris, Rn. 28, NJW-RR 2012, 1078;… vom 27.03.2009 - V ZR 30/08 -, juris, Rn. 25, BGHZ 180, 205), und zwar selbst dann, wenn es sich nur um Bagatellen handelt (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 29.09.2014 - 2 U 39/14 -, juris, Rn. 4).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZR 530/16

    Bemessung des Erwerbsschadens eines selbständig tätigen Verkehrsunfallverletzten: …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (…vgl. BGH, Urteile vom 08.05.2018 - VI ZR 295/17 -, Rn. 37, juris, VersR 2018, 1067; vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16 -, Rn. 14 - 16, juris, NJW 2018, 864;… vom 17.06.1998 - XII ZR 206/96 -, Rn. 8, juris, WM 1998, 1787, m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Rn. 26 a. Auch der Verlust einer hinreichend konkreten tatsächlichen Erwerbsaussicht ist dem Betroffenen als entgangener Gewinn zu ersetzen; denn eine solche Position gehört zum rechtlich geschützten Vermögensbereich, sofern sie nicht durch Verstoß gegen die guten Sitten oder Verletzung eines gesetzlichen Verbots, das einen solchen Gewinn verhindern soll, erlangt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2000 - IX ZR 121/99 -, BGHZ 144, 343-348, Rn. 17, juris).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Stromkabels: Anspruch des Netzbetreibers …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte eine Grundlage für das Urteil nicht zu gewinnen ist und das richterliche Ermessen vollends in der Luft hängen würde, wenn also eine Schätzung nicht möglich ist, bleibt es bei der Regel, dass den Kläger die Beweislast für die klagebegründenden Tatsachen trifft und deren Nichterweislichkeit ihm schadet (vgl. BGH, Urteile vom 08.05.2018 - VI ZR 295/17 -, Rn. 37, juris, VersR 2018, 1067;… vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16 -, Rn. 14 - 16, juris, NJW 2018, 864;… vom 17.06.1998 - XII ZR 206/96 -, Rn. 8, juris, WM 1998, 1787, m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Soweit der Schadensersatzanspruch - wie hier - auf den Ersatz eines reinen Vermögensschadens gerichtet ist, erstreckt sich der Bereich des nach § 286 ZPO zu beweisenden Haftungsgrundes nur bis zu der Feststellung, der - hier: vorgesehene - Vertragspartner sei von dem pflichtwidrigen oder deliktischen Verhalten der Beklagten so betroffen worden, dass dieses geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers mittelbar oder unmittelbar zu begründen (…vgl. BGH, Urteile vom 15.06.1993 - XI ZR 111/92 -, Rn. 24, juris;… vom 07.03.1996 - IX ZR 169/95 -, Rn. 5, juris; vom 28.01.2020 - KZR 24/17 -, BGHZ 224, 281, Rn. 25, juris).
  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 O 46/24
    Rn. 84 (1) Bei Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens oder von GmbH-Geschäftsanteilen trifft den Verkäufer nach der Rechtsprechung des BGH im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite des Geschäfts und die regelmäßig erschwerte Bewertung des Kaufobjekts durch den Kaufinteressenten diesem gegenüber eine gesteigerte Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht (vgl. BGH, (Versäumnis-)Urteile vom 28.11.2001 - VIII ZR 37/01 -, NJW 2002, 1042; vom 04.04.2001 - VIII ZR 32/00 -, NJW 2001, 2163 ) .
  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten …

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

  • BGH, 17.06.1998 - XII ZR 206/96

    Entgangener Gewinn in der Anlaufphase eines Gewerbebetriebs

  • OLG Hamm, 29.09.2014 - 2 U 39/14

    Anfechtung eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kfz wegen wahrheitswidrigen …

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