Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtshängigkeit im Beschlussverfahren - Prozesshindernis der Rechtshängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79
In personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten, die im Beschlußverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz vor den Sonderspruchkörpern der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgetragen werden (§§ 79, 80 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG - vom 3. Dezember 1974 - GV NW S. 1514 -), geht es in der Regel nicht um die Durchsetzung von Ansprüchen oder um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen, sondern um die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen und Pflichten (s. BVerwGE 49, 259 [264]). - BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79
Erledigt sich der konkrete Fall, so berührt das in aller Regel nicht die den Verfahrensgegenstand bildende Streitfrage, solange mit ihrem künftig wiederholten Auftreten zu rechnen ist (Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4]). - BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79
Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79
In diesem Verfahren stehen sich dieselben Verfahrensbeteiligten gegenüber wie in der am heutigen Tage ebenfalls entschiedenen Personalvertretungssache BVerwG 6 P 26.79. - RG, 17.05.1939 - II 200/38
1. Kann der Inhaber eines Wechsels von dem Wechselverpflichteten verlangen, daß …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79
Die Rechtshändigkeit begründet ein Prozeßhindernis, das ebenso wie das Rechtsschutzbedürfnis - die Rechtshängigkeit ist ein spezieller Fall des Rechtsschutzbedürfnisses - von Amts wegen zu beachten ist und zur Zurückweisung des Antrages als unzulässig führt (BVerwG, MDR 1955, 376; RGZ 160, 338 [344/345]).
- BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87
Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 2.79 -und vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 25.79 - ) ist auch im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren die anderweitige Rechtshängigkeit einer Rechtssache gemäß §§ 80 Abs. 2, 46 Abs. 2 ArbGG in Verbindung mit §§ 495, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nur gegeben, wenn die Verfahrensbeteiligten und der Streitgegenstand der Verfahren, d.h. der geltend gemachte prozessuale Anspruch und der Klagegrund, identisch sind. - VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10
Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter
Da bei solchen Verfahren jedoch der konkrete Fall, der den Streit über das Bestehen einer personalvertretungsrechtlich festgelegten Pflicht ausgelöst hat, nicht Bestandteil des Verfahrensgegenstands ist (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 25.79 -, PersV 1982, 240 = juris Rdnr. 12), kann bei Erledigung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme unter Umständen auf entsprechenden Antrag eine von einem strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zur dahinter stehenden Rechtsfrage ergehen (BVerwG…, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 -, BVerwGE 1992, 295 = juris Rdnr. 16 S. 11.). - VGH Hessen, 18.02.2010 - 22 A 2457/08
Mitbestimmung bei Zielvereinbarung mit Schulleitung
Da bei solchen Verfahren jedoch der konkrete Fall, der den Streit über das Bestehen einer personalvertretungsrechtlich festgelegten Pflicht ausgelöst hat, nicht Bestandteil des Verfahrensgegenstands ist (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 25.79 -, PersV 1982, 240 = juris Rdnr. 12), kann bei Erledigung einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme unter Umständen auf entsprechenden Antrag eine vom strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zur dahinter stehenden Rechtsfrage ergehen (BVerwG…, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 -, BVerwGE 1992, 295 = juris Rdnr. 16 S. 11.). - VGH Bayern, 23.10.2014 - 18 P 13.2491
Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für …
Ein Rechtsschutzinteresse an der Klärung abstrakter Rechtsfragen oder an der Erstellung von Rechtsgutachten wird auch für das Beschlussverfahren nicht anerkannt (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 18.3.1991 - 6 P 25.79 - PersV 1982, 240;… BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 18 P 12.1907 - juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.1981 - 6 P 25.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gegenstandswertfestsetzung für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 25.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76
Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung - …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 25.79
Außerdem hatte der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers, wären ihm die Akten vorgelegt worden, auf Grund der am 6. Juli 1979 erfolgten Zustellung des angefochtenen Beschlusses erneut Rechtsbeschwerde einlegen und damit eine neue Begründungsfrist in Gang setzen können (s. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 23.76 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 2 = ZBR 1978, 242]). - BGH, 20.12.1976 - VII ZB 25/76
Rechtsanwalt - Sorgfalt - Bürogehilfin
Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 6 P 25.79
Zwar trifft den Rechtsanwalt nach Rückkehr aus dem Urlaub eine erhöhte eigene Prüfungspflicht; jedoch braucht er nicht jede einzelne Sache zu prüfen, sondern kann sich auf sein gut geschultes und von ihm regelmäßig überwachtes Personal verlassen (BGH VersR 1977, 425 und 1032 mit weiteren Nachweisen).
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