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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.07.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93   

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https://dejure.org/1995,2336
BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93 (https://dejure.org/1995,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1995 - 6 P 28.93 (https://dejure.org/1995,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1995 - 6 P 28.93 (https://dejure.org/1995,2336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens - Anforderungen an die Nachholung eines Mitbestimmungsverfahrens - Anforderungen an die Durchführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens

  • JurPC-Archiv

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (24)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Ansonsten jedoch, von der nicht vorgesehenen Zwangsvollstreckung abgesehen, haben die Gerichte auf Grund der Justizgewährpflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) im Beschlußverfahren auch dann, wenn es um die Sicherstellung konkreter Beteiligungsrechte geht, ohne weitere Einschränkungen einen wirksamen Rechtsschutz zu gewähren; das gilt für das Hauptsacheverfahren wie für den vorläufigen Rechtsschutz, der auch insoweit grundsätzlich möglich ist (vgl. zu letzteremBeschluß vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53; vgl. auch zum vorläufigen Rechtsschutz bei Organstreitigkeiten: Fehrmann, NWVBl 1989, 303, 308 f. mit weit.Nachw.; für den vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherstellung von Beteiligungsrechten im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlußverfahren: BAG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - NZA 1995, 40, 41 u. 43).

    Dieser besondere Schutzauftrag bedingt, daß die Personalvertretung eine wirksame Möglichkeit haben muß, unabhängig von einem Tätigwerden des Betroffenen, dessen Rechte sie schützen soll, ihre Mitbestimmungsrechte gerichtlich geltend zu machen (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht auch BAG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - a.a.O. S. 43).

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Das betrifft zunächst die Informationsansprüche auf der Grundlage des § 69 Abs. 2 Satz 1 und 2 i.V.m. § 68 Abs. 2 BPersVG (Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - ZfPR 1994, 76, 78 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Feststellungsklagen gelten jedoch trotz möglicher Leistungsklagen im allgemeinen als zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt; insbesondere wird bei Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten erwartet, daß sie sich schon einem Feststellungsurteil beugen werden (vgl. BGH, NJW 1984, 1118, 1119 [BGH 09.06.1983 - III ZR 74/82]; BGHZ 28, 123, 126 [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57]; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozeßrecht, § 93 III 1 c;… Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rn. 8).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Darauf hat der Senat im Zusammenhang mit etwaigen Pflichten zum Unterlassen oder zur Rückgängigmachung von Maßnahmen wiederholt hingewiesen (vgl. etwaBeschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1 undvom 29. Oktober 1991 - BVerwG 6 PB 19.91 - PersR 1992, 24).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Auch aus dem Initiativrecht (§ 70 Abs. 1 BPersVG in Verbindung mit § 69 Abs. 3 Satz 1 BPersVG) hat er Ansprüche der Personalvertretung auf Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens abgeleitet; sie kann nicht nur vom Leiter ihrer Dienststelle die Mitwirkung an der Vorlage auf dem Dienstweg, sondern auch vom Leiter der übergeordneten Dienststelle die Einleitung des Stufenverfahrens beanspruchen (Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Ansonsten jedoch, von der nicht vorgesehenen Zwangsvollstreckung abgesehen, haben die Gerichte auf Grund der Justizgewährpflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) im Beschlußverfahren auch dann, wenn es um die Sicherstellung konkreter Beteiligungsrechte geht, ohne weitere Einschränkungen einen wirksamen Rechtsschutz zu gewähren; das gilt für das Hauptsacheverfahren wie für den vorläufigen Rechtsschutz, der auch insoweit grundsätzlich möglich ist (vgl. zu letzteremBeschluß vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53; vgl. auch zum vorläufigen Rechtsschutz bei Organstreitigkeiten: Fehrmann, NWVBl 1989, 303, 308 f. mit weit.Nachw.; für den vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherstellung von Beteiligungsrechten im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlußverfahren: BAG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - NZA 1995, 40, 41 u. 43).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Eine Ausnahme hiervon ist dann geboten, wenn wirkungsvoller Rechtsschutz dies erfordert (vgl. etwaBeschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 197 f. undvom 23. November 1983 - BVerwG 6 P 12.81 - vgl. auchBeschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135, 140; vgl. auch schonUrteil vom 3. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 47.75 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 162 unter Hinweis auf BAGE 25, 452, 463) [BAG 19.12.1973 - 1 ABR 35/73].
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Es kann, wie der Senat verschiedentlich ausgesprochen hat (Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 18.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 14, seitdem stRspr, z.B. Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 27.92 - ZfPR 1994, 148, vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - ZfPR 1994, 192, vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.93 - ZfPR 1995, 5 undvom 28. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.93 -), mit dem Antrag auf Einleitung oder Fortsetzung des Mitbestimmungsverfahrens auch der Durchsetzung von Beteiligungsrechten dienen.
  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Feststellungsklagen gelten jedoch trotz möglicher Leistungsklagen im allgemeinen als zulässig, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt; insbesondere wird bei Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten erwartet, daß sie sich schon einem Feststellungsurteil beugen werden (vgl. BGH, NJW 1984, 1118, 1119 [BGH 09.06.1983 - III ZR 74/82]; BGHZ 28, 123, 126 [BGH 14.07.1958 - VII ZR 99/57]; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozeßrecht, § 93 III 1 c;… Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rn. 8).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93
    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat, besteht dieser Zweck darin, die Beschäftigten "an den sie berührenden personellen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen, damit sie ihre Belange zur Geltung bringen und gegebenenfalls auch, soweit die volle Mitbestimmung gegeben ist, durchsetzen können" (BVerwGE 67, 61, 63 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80];Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von …

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn - …

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 18.90

    Krankenpflegepersonal - Arbeitszeitneuregelungen - Ausschluß der Mitbestimmung

  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung - …

  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 32.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einsatz von privaten …

  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 P 33.92

    Notwendigkeit der Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens bei der Versetzung …

  • BVerwG, 28.12.1994 - 6 P 35.93

    Erstzuständige Personalvertretung - Antragsbefugnis - Abbruch des …

  • BVerwG, 29.10.1991 - 6 PB 19.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine …

  • BVerwG, 30.12.1993 - 6 P 7.92

    Personalvertretungsrechtliches Verfahren

  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 47.75

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Eignung - Verwaltungsrechtsweg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1993 - CL 38/90

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Mitbestimmung des Personalrats; …

  • BVerwG, 23.11.1983 - 6 P 12.81

    Ausgestaltung der Anfechtbarkeit eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts …

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 5 P 2/04
    BVerwG, Beschluss vom 15.3.1995 - 6 P 28/93 -, mit eingehender Begründung.

    BVerwG, Beschluss vom 15.3.1995 - 6 P 28/93 -.

    BVerwG, Beschluss vom 15.3.1995 - 6 P 28/93 -.

    BVerwG, Beschluss vom 15.3.1995 - 6 P 28/93 -, Juris-Ausdruck S. 6.

    BVerwG, Beschluss vom 15.3.1995 - 6 P 28/93 -, Juris-Ausdruck S. 6.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe - wie sich aus dem Urteil vom 15.03.1995 (6 P 28.93) ergebe - nach Maßgabe der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats nach § 69 Abs. 1 LPVG unterliege, nur mit seiner Zustimmung getroffen werden könne und eine nachträgliche Zustimmung oder deren Ersetzung für die Vergangenheit in Form der nachträglichen Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens nicht möglich sei und dass die fehlende Zustimmung des Personalrats auch individualrechtliche Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse habe.

    Dem steht auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.03.1995 (- 6 P 28.93 -, Juris) nicht entgegen, der sich - entgegen der Meinung der Klägerin - nicht entnehmen lässt, dass die Nachholung des Mitbestimmungsverfahrens mit Wirkung für die Vergangenheit nicht möglich wäre.

  • BVerwG, 13.01.1999 - 6 PB 16.98

    Rechtsmittel

    Die Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnet im übrigen als Divergenzentscheidung den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. März 1995 (BVewG 6 P 28.93 - Jur-PC 1996, 79 ff.).

    Diese Frage aber ist in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. März 1995 (BVerwG 6 P 28.93, a.a.O.) nicht entschieden.

    Vielmehr geht es an der genannten Stelle um Rechtsausführungen, die im Fall des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. März 1995 (BVerwG 6 P 28.93, a.a.O.) lediglich ergänzend begründen, daß die Dienststellenleitung das zunächst versäumte personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren grundsätzlich nachzuholen hat.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1995 - 6 P 28.93   

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BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 6 P 28.93 (https://dejure.org/1995,16693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren

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