Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 11.02.1988 - I/V K 3389/87
- VGH Hessen, 22.03.1989 - BPV TK 1127/88
- BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.03.1980 - 6 P 39.79
Personalvertretungssachen - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluß vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 -, seitdem st. Rspr.), kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (§§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren entsprechend gelten). - BVerwG, 25.05.1982 - 6 P 39.80
Mitbestimmung eines Personalrates in Personalangelegenheiten
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Auch ein Rückgriff auf Verfassungsrecht bietet folglich insoweit keine Handhabe zu einer erweiternden Auslegung, die als verfassungskonform auch durchaus nicht geboten wäre (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - BVerwG 6 P 39.80 - unter Hinweis auf BAG, Beschluß vom 3. September 1980 - 6 AZN 226/80 - ). - BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86
Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: BAG, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 -NZA 1986, 763 LS>; Beschluß des Senats vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 -).
- BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: BAG, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 -NZA 1986, 763 LS>; Beschluß des Senats vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 -). - BAG, 03.09.1980 - 6 AZN 226/80
Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Auch ein Rückgriff auf Verfassungsrecht bietet folglich insoweit keine Handhabe zu einer erweiternden Auslegung, die als verfassungskonform auch durchaus nicht geboten wäre (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - BVerwG 6 P 39.80 - unter Hinweis auf BAG, Beschluß vom 3. September 1980 - 6 AZN 226/80 - ). - BVerwG, 09.03.1984 - 6 PB 22.83
Erstattungsfähigkeit von Schulungskosten
Auszug aus BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89
Die Nichtzulassungsbeschwerde strebt daneben auch insoweit eine nicht statthafte Zulassung der Rechtsbeschwerde außerhalb der in § 92 a Satz 1 in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 und § 72 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 ArbGG gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe an, als sie sich darauf beruft, daß dem Beschwerdegericht ein im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG beachtlicher Verfahrensfehler unterlaufen sei (vgl. Beschluß des Senats vom 9. März 1984 - BVerwG 6 PB 22.83 -).
- BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die …
Das gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (wie Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).Dies gilt auch für die gerügte Verletzung von Verfahrensrechten, welche - wie der Anspruch auf rechtliches Gehör - ihre Grundlage im Verfassungsrecht finden (vgl. Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwGE 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49; BAG, Beschluss vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979).
- BVerwG, 03.09.1997 - 6 PB 9.97
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem …
Aus der dargestellten Gesetzeslage ergibt sich, daß die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen werden darf, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - mit Verfahrensrügen begründet wird (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).Die vom Antragsteller aufgeworfene und als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage betrifft keine Streitigkeit über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung, die allein gemäß § 92 a Satz 1 ArbGG zur Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung führen kann (vgl. u.a. Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).
- BVerwG, 09.01.1991 - 6 PB 7.90
Bestehen eines Feststellungsinteresses auf Grund einer Wiederholungsgefahr - …
Soweit sich verwaltungsgerichtliche Verfahren in Personalvertretungssachen nach diesen Verfahrensvorschriften richten, kann daher die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg auf Verfahrensmängel gestützt werden (vgl. Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - m.w.N.), auch nicht etwa auf eine Aufklärungsrüge.
- BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
Mitbestimmung eines Personalrates
Soweit sich verwaltungsgerichtliche Verfahren in Personalvertretungssachen nach diesen Verfahrensvorschriften richten, kann daher die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg auf Verfahrensmängel gestützt werden (vgl. Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - m.w.N.), auch nicht etwa auf eine Aufklärungsrüge. - BVerwG, 22.06.1992 - 6 PB 10.92
Rechtsmittel
Soweit sich verwaltungsgerichtliche Verfahren in Personalvertretungssachen nach diesen Verfahrensvorschriften richten, kann daher die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit Erfolg auf Verfahrensmängel gestützt werden(Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49 m.w.N.;Beschluß vom 30. April 1991 - BVerwG 6 PB 20.90 -), und zwar auch nicht etwa auf eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (…vgl. auch dazu Bundesarbeitsgericht a.a.O.). - BVerwG, 13.05.1997 - 6 PB 2.97
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a.Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49) kommt in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (vgl. § 87 Abs. 2 MVPPersVG i.V.m. §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG). - BVerwG, 24.07.1998 - 6 PB 8.98
Rechtsmittel
Hingegen ergibt sich aus den zitierten Vorschriften, daß die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen werden darf, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - mit Verfahrensrügen begründet wird(Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49;Beschluß vom 3. September 1997 - BVerwG 6 PB 9.97 -). - BVerwG, 12.03.1996 - 6 PB 4.96
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49) kommt im personalvertretungsrechtichen Beschlußverfahren die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (vgl. § 88 Abs. 2 MBG i.V.m. § 92 a Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 und § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG). - BVerwG, 28.05.2002 - 6 PB 6.02 Schließlich ergibt sich aus den genannten Bestimmungen, dass im Verfahren der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde die Verfahrensrüge gänzlich ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).
- BVerwG, 26.05.1994 - 6 PB 5.94
Rechtsmittel
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a.Beschluß vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49) kommt in Personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (vgl. § 79 Abs. 2 NWPersVG i.V.m. §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG). - BVerwG, 12.06.1991 - 6 PB 6.91
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in …
- BVerwG, 30.05.1991 - 6 PB 9.91
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in …
- BVerwG, 10.02.1993 - 6 PB 22.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beschwerde
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