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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31490
BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13 (https://dejure.org/2013,31490)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.2013 - 6 PB 19.13 (https://dejure.org/2013,31490)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 (https://dejure.org/2013,31490)
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Um einen Dauerarbeitsplatz handelt es sich, wenn die ihm zugeordneten Aufgaben und Tätigkeiten auf Dauer angelegt sind (…vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 19 und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - BVerwGE 133, 42 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 33 Rn. 24).

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 19. Januar 2009 (a.a.O. Rn. 46) ab.

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 , vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 , vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Um einen Dauerarbeitsplatz handelt es sich, wenn die ihm zugeordneten Aufgaben und Tätigkeiten auf Dauer angelegt sind (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 19 …und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - BVerwGE 133, 42 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 33 Rn. 24).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 , vom 20. April 1982 - 1 BvR 1429/81 - BVerfGE 60, 250 und vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 - BVerfGE 69, 141 ).
  • BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Rn. 2 1. Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung geht der Senat davon aus, dass für die Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern in Baden-Württemberg weiterhin §§ 9, 107 Satz 2 BPersVG anzuwenden sind, zumal zwischen diesen bundesrechtlichen Regelungen und den durch Art. 6 des Dienstrechtsreformgesetzes vom 9. November 2010, GBl. S. 793, neugefassten Bestimmungen in § 48 Abs. 4 bis 8 und § 62 Satz 2 BaWüPersVG keinerlei sachliche Unterschiede bestehen (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluss vom 21. Februar 2011 - BVerwG 6 P 12.10 - BVerwGE 139, 29 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 42 Rn. 9 ff.;… dazu ferner Bieler, in: Lenze/Wörz/Bieler, Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg, § 48 Rn. 1;… Altvater, in: Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach, Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2012, Anhang 1 § 107 Rn. 2a).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 6 PB 1.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Einsatz von Honorarkräften als …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.2013 - 6 PB 19.13
    Davon unberührt bleibt die Pflicht, von den Beteiligten angetretene Beweise zu erheben, sofern die behauptete Tatsache entscheidungserheblich ist und Erhebungshindernisse nicht bestehen (vgl. Beschluss vom 12. April 2006 - BVerwG 6 PB 1.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 35 Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 31.01.2014 - PL 12 K 1682/13

    Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenverteters

    Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 30.10.2013 - 6 PB 19/13 -) sind für die Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern in Baden-Württemberg weiterhin die §§ 9, 107 S. 2 BPersVG anzuwenden.

    Ein Dauerarbeitsplatz liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann vor, wenn die ihm zuerkannten Aufgaben und Tätigkeiten auf Dauer angelegt sind, wobei eine sachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung nicht entgegensteht, wenn es sich um einen Arbeitsplatz für Daueraufgaben handelt (BVerwG, Beschl. v. 30.10.2013 - 6 PB 19/13 -).

    Diese Rechtsprechung setzt das Vorliegen eines Dauerarbeitsplatzes voraus und kann keine Anwendung finden, wenn es sich - wie hier - um von vornherein drittmittelfinanzierte, projektgebundene und damit nicht auf Dauer angelegte Arbeitsplätze handelt (so auch BVerwG, Beschl. v. 30.10.2013 - 6 PB 19/13 -, juris, Tz 16).

  • BVerwG, 05.12.2019 - 5 PB 21.19

    Zumutbarkeit der Übernahme eines durch § 9 BPersVG geschützten Auszubildenden aus …

    Um einen Dauerarbeitsplatz handelt es sich, wenn die ihm zugeordneten Aufgaben und Tätigkeiten auf Dauer angelegt sind (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 m.w.N.).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Frage, ob der öffentliche Arbeitgeber in dem maßgeblichen Zeitpunkt über einen ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatz verfügte, eine Tatsachenfrage ist, wenn es - wie hier - an normativen Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269).

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 1.14

    Anfechtung einer Personalratswahl einer Agentur für Arbeit; Antragsberechtigung; …

    Rn. 16 Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4) und die wesentlichen Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.
  • BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19

    Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren

    Zugleich verpflichtet er das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4).
  • VG Hannover, 24.06.2015 - 17 A 11060/14

    Auflösungsantrag; Ersatzmitglied; Feststellungsantrag; Jugend- und …

    Auch von Amts wegen besteht dann nach Auffassung der Kammer trotz des umfassenden Untersuchungsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2013 - 6 PB 19/13 -, juris Rn. 5) kein Raum mehr für die nachträgliche Überprüfung im Beschlussverfahren, ob eine Situation des Rechtsmissbrauchs gegeben war (in diese Richtung argumentierend aber wohl: Sächs. OVG, Beschl. v. 08.05.2014 - PL 9 A 686/12 -, juris).

    Dabei ist die Weiterbeschäftigungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers an das Vorhandensein einer freien Planstelle nicht notwendig gebunden; entscheidend ist vielmehr, ob ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3.05 -, BVerwGE 124, 292; Beschl. v. 09.09.1999 - 6 P 5.98 -, BVerwGE 109, 295; vgl. zum Aspekt einer sachgrundlosen Befristung bezüglich eines Arbeitsplatzes für Daueraufgaben: BVerwG, Beschl. v. 30.10.2013 - 6 PB 19/13 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Danach haben die Tatsachengerichte auch unabhängig von Beweisanträgen der Beteiligten den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 5).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 5 PB 16.14
    Rn. 3 Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4).
  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im …

    Rn. 3 Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4).
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 6.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …

    Rn. 16 Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4) und die wesentlichen Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 5.14

    Anspruch auf Fürungültigerklärung der Wahl des Personalrats einer Arbeitsagentur

    Rn. 16 Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 6 PB 19.13 - PersV 2014, 269 Rn. 4) und die wesentlichen Gründe für ihre Entscheidung anzugeben.
  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 3.14

    Anfechtung einer Personalratswahl im Hinblick auf die Anzahl der zu wählenden …

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 5 A 181/22

    Mitbestimmung des Personalrats

  • BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 2.14

    Berechtigung zur Anfechtung der Wahl zum Personalrat der Agentur für Arbeit und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2016 - 5 A 10002/16

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Verlangen eines Jugend- und …

  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 PB 11.14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. …

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 5 A 44/23

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters

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