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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17200
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07 (https://dejure.org/2008,17200)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - 6 S 26.07 (https://dejure.org/2008,17200)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - 6 S 26.07 (https://dejure.org/2008,17200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BAföG § 2 Abs. 5 Satz 1; ; BAföG § 8; ; BAföG § ... 8 Abs. 1 Nr. 9 a.F.; ; BAföG § 10 Abs. 3 Satz 1; ; BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4; ; Freizügigkeitsgesetzes/EU § 4 a; ; VwGO § 188 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung einer Ausbildungsförderung für den Besuch des Berlin-Kollegs wegen Überschreitung der Altersgrenze; Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung für den Besuch von Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs; Anspruch einer österreichischen Staatsangehörigen auf ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.1986 - 5 B 70.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Diese Ausnahmebestimmung gilt grundsätzlich nicht für den Besuch der aufgeführten Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs, sondern nur für die darauf aufbauenden Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 5 C 14.83 -, FamRZ 1986, 302, und Beschluss vom 25. September 1986 - 5 B 70.85 -, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 11; OVG Münster, Urteil vom 24. März 1982 - 16 A 1827/81 -, FamRZ 1983, 314;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 10 Rn. 5;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 10 Rn. 11).

    Daran vermag auch die Teilnahme der damals bereits 36-jährigen Antragstellerin an dem halbjährigen Vorkurs zum Berlin-Kolleg nichts zu ändern, denn dieser Kurs steht keiner der in § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 genannten Einrichtungen gleich, nach deren Besuch die sich anschließende Ausbildung trotz Überschreitens der Altersgrenze ausnahmsweise noch gefördert werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 1986, a.a.O.).

    Die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1986 (a.a.O.) offen gelassene Frage, ob der Auszubildende, der nacheinander mehrere Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungswegs besucht, für den weitergehenden Besuch einer solchen Einrichtung trotz Überschreitens der Altersgrenze noch eine Förderung beanspruchen kann (…bejahend wohl: Rothe/Blanke, a.a.O.), stellt sich hier folglich nicht.

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Nach der im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (grundlegend EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - Rs 39.86 Lair -, NJW 1988, 2165) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Januar - 11 C 2/92 - und 8. September 1993 - 11 C 18.92 -, Buchholz 436.36 Nr. 8 und 9) muss die frühere Berufstätigkeit einen sachlichen (fachlichen oder inhaltlichen) Zusammenhang mit dem Gegenstand der betreffenden Ausbildung aufweisen.

    Selbst wenn ein Zusammenhang im vorstehend dargelegten Sinne nicht besteht, kann hierauf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer - wie hier vorgetragen - unfreiwillig arbeitslos geworden ist, und durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einem anderen Berufszweig gezwungen wird (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juni 1988, a.a.O., sowie vom 26. Februar 1992 - Rs C-357/89 -, NJW 1992, 1493;… BVerwG, Urteile vom 8. September 1993, a.a.O., und vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, ZFSH/SGB 2003, 361).

  • BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01

    Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; Altersgrenze, Ausbildung über …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Selbst wenn ein Zusammenhang im vorstehend dargelegten Sinne nicht besteht, kann hierauf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer - wie hier vorgetragen - unfreiwillig arbeitslos geworden ist, und durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einem anderen Berufszweig gezwungen wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juni 1988, a.a.O., sowie vom 26. Februar 1992 - Rs C-357/89 -, NJW 1992, 1493;… BVerwG, Urteile vom 8. September 1993, a.a.O., und vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, ZFSH/SGB 2003, 361).

    Dies hat die Antragstellerin jedoch nicht dargelegt, denn es ist nicht mit dem für die Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen hohen Grad von Gewissheit feststellbar, dass es ihr in Folge gesundheitlicher Einschränkungen unmöglich geworden wäre, weiterhin den zuletzt ausgeübten Tätigkeiten in der Gastronomie oder als Büroaushilfe nachzugehen oder eine entsprechende Beschäftigung zu erlangen (zu den Anforderungen eines diesbezüglichen Nachweises vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.09.1993 - 11 C 18.92
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Nach der im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (grundlegend EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - Rs 39.86 Lair -, NJW 1988, 2165) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Januar - 11 C 2/92 - und 8. September 1993 - 11 C 18.92 -, Buchholz 436.36 Nr. 8 und 9) muss die frühere Berufstätigkeit einen sachlichen (fachlichen oder inhaltlichen) Zusammenhang mit dem Gegenstand der betreffenden Ausbildung aufweisen.

    Selbst wenn ein Zusammenhang im vorstehend dargelegten Sinne nicht besteht, kann hierauf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer - wie hier vorgetragen - unfreiwillig arbeitslos geworden ist, und durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einem anderen Berufszweig gezwungen wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juni 1988, a.a.O., sowie vom 26. Februar 1992 - Rs C-357/89 -, NJW 1992, 1493; BVerwG, Urteile vom 8. September 1993, a.a.O., und vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, ZFSH/SGB 2003, 361).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Selbst wenn ein Zusammenhang im vorstehend dargelegten Sinne nicht besteht, kann hierauf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer - wie hier vorgetragen - unfreiwillig arbeitslos geworden ist, und durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einem anderen Berufszweig gezwungen wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juni 1988, a.a.O., sowie vom 26. Februar 1992 - Rs C-357/89 -, NJW 1992, 1493;… BVerwG, Urteile vom 8. September 1993, a.a.O., und vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, ZFSH/SGB 2003, 361).
  • BVerwG, 10.10.1985 - 5 C 14.83

    Allgemeinbildende Ausbildung - Ausbildungsförderung - Überschreiten der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Diese Ausnahmebestimmung gilt grundsätzlich nicht für den Besuch der aufgeführten Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs, sondern nur für die darauf aufbauenden Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1985 - 5 C 14.83 -, FamRZ 1986, 302, und Beschluss vom 25. September 1986 - 5 B 70.85 -, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 11; OVG Münster, Urteil vom 24. März 1982 - 16 A 1827/81 -, FamRZ 1983, 314;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 10 Rn. 5;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 10 Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91

    Ausbildungsförderung; EuGH-Vorlage; Diskriminierungsverbot; Ausländer; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass die Ausbildung, deren Förderung begehrt wird, eine vernünftige Form der Weiterqualifikation bzw. der Neuorientierung darstellt (vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteile vom 16. März 1989 - 14 A 179/86 -, NVwZ 1989, 783, und 4. Juli 1991 - 10 L 5218/91 -, FamRZ 1992, 737; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. November 1996 - BS IV 278/96 -, FamRZ 1997, 774).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 2.92

    Freizügigkeit - Ausbildungsförderung - Arbeitnehmer - Berufstätigkeit - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Nach der im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (grundlegend EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - Rs 39.86 Lair -, NJW 1988, 2165) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Januar - 11 C 2/92 - und 8. September 1993 - 11 C 18.92 -, Buchholz 436.36 Nr. 8 und 9) muss die frühere Berufstätigkeit einen sachlichen (fachlichen oder inhaltlichen) Zusammenhang mit dem Gegenstand der betreffenden Ausbildung aufweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2000 - 16 A 3330/99

    Anspruch eines dreißigjährigen Antragsstellers auf eine Ausbildungsförderung nach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Anders als die vorerwähnten Ausbildungsgänge vermittelt der Vorkurs keinen förmlichen und für den Zweiten Bildungsweg typischen Bildungsabschluss (ebenfalls hierauf abstellend OVG Münster, Urteil vom 20. März 2000 - 16 A 3330/99 -, FamRZ 2001, 950), sondern verschafft lediglich denjenigen die Zugangsvoraussetzungen zum Besuch des Kollegs, die keine Eignungsprüfung absolvieren wollen, diese nicht bestanden haben oder keine hinreichenden fremdsprachlichen Vorkenntnisse haben (vgl. § 40 Abs. 3 Berliner Schulgesetz, § 6 Abs. 5 der Verordnung über Kollegs und Abendgymnasien vom 24. April 1987, GVBl. 1637).
  • OVG Hamburg, 14.11.1996 - Bs IV 278/96

    Ausbildungsförderung; EG-Angehörige; Inhaltlicher Zusammenhang; Berufstätigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07
    Nicht ausreichend ist demgegenüber, dass die Ausbildung, deren Förderung begehrt wird, eine vernünftige Form der Weiterqualifikation bzw. der Neuorientierung darstellt (vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteile vom 16. März 1989 - 14 A 179/86 -, NVwZ 1989, 783, und 4. Juli 1991 - 10 L 5218/91 -, FamRZ 1992, 737; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. November 1996 - BS IV 278/96 -, FamRZ 1997, 774).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.03.1989 - 14 A 179/86
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1982 - 16 A 1827/81
  • VG Düsseldorf, 11.07.2014 - 1 K 3069/13

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Vorkurses der …

    Rn. 32 Vgl. dazu Tz. 2.5.2 BAföG-VwV; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2008 (6 S 26.07), Juris Rdnr. 5; ferner OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 1993 (16 A 1776/93), Juris Rdnr. 20.

    Vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. April 2008 (6 S 26.07), Juris Rdnr. 5.

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