Rechtsprechung
| LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 268/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Titelschuldner
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 12.05.1999 - 14 C 135/99
- AG Bonn, 24.01.2003 - 14 C 135/99
- AG Bonn, 09.10.2003 - 14 C 170/03
- LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 268/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1987 - VII ZR 210/86
Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen einen von vornherein unwirksamen Titel
Auszug aus LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 268/03
Rn. 24 Dem Erfolg der Klage steht auch nicht das Vorbringen der Beklagten in der Einspruchsschrift und insbesondere deren Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof, NJW-RR 1987, 1149, entgegen. - OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 9 U 15/83
Auszug aus LG Bonn, 29.04.2004 - 6 S 268/03
Rn. 15 Zu den nach § 767 ZPO möglichen Einwendungen gehört aber auch die Begründung des als Vollstreckungsschuldner genannten, er sei nicht der in der Urkunde genannte Schuldner und damit nicht Schuldner der durch den Vollstreckungstitel begründeten Verpflichtung (vgl. OLG Düsseldorf OLGZ 84, 93 (94);… Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 767 Rn. 12 "Schuldnereigenschaft").
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Ta 66/06
Vollstreckungsgegenklage: Einstellung der Zwangsvollstreckung
Ob auch eine solche Einwendung Gegenstand einer Vollstreckungsgegenklage sein kann oder § 732 ZPO bzw. §§ 750, 766, 732 Abs. 2 ZPO einschlägig sind, ist umstritten (vgl. zum Streitstand: LG Bonn Urt. vom 29.04.2004 - 6 S 268/03 - BGH Urt. vom 21.05.1987 - VII ZR 210/86 - OLG Düsseldorf Urt. vom 22.06.1983 - 9 U 15/083 - jeweils mit w.N.;… Zöller/Stöber, ZPO 25. Aufl., § 750 Rn. 24).
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