Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 10.10.1991 - 6 S 330/91 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 611 BGB
Arztrecht; kein Gebührenanspruch bei versäumtem Arzttermin
Papierfundstellen
- NZS 1993, 424
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Stuttgart, 17.04.2007 - 1 U 154/06
Arztvertrag: Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz bei kurzfristiger Absage …
Ein Teil der veröffentlichten Rechtsprechung hält - mit teils divergierenden Begründungen und in unterschiedlichen Fallkonstellationen - § 615 BGB grundsätzlich für nicht anwendbar (LG München II, NJW 1984, 671; LG Heilbronn, NZS 1993, 424; LG Hannover, NJW 2000, 1799; AG München, NJW 1990, 2939; AG Calw, NJW 1994, 3015; AG Rastatt, NJW-RR 1996, 817; AG Dieburg, NJW-RR 1998, 1520). - AG Eckernförde, 31.08.2010 - 6 C 468/10
Ansprüche auf das Behandlungshonorar des Arztes nach § 615 BGB bei …
Ein Teil der Rechtsprechung hält - mit teils divergierenden Begründungen und in unterschiedlichen Fallkonstellationen - § 615 BGB grundsätzlich für nicht anwendbar (vgl. LG München II NJW 1984, 671 ; LG Heilbronn NZS 1993, 424; LG Hannover NJW 2000,. - VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02
ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER; …
Bereits im Hinblick auf die jederzeit mögliche fristlose Kündigung haben allerdings verschiedene Gerichte selbst in denjenigen Fällen, wo der Patient den Termin vorher nicht abgesagt hatte, der Behandlungsvertrag also nicht von ihm gekündigt worden war, sowohl einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB als auch einen Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung abgelehnt (…AG Dieburg, U. v. 04.02.1998 - 21 C 831/97 - NJW-RR 1998, S. 1520;… AG Calw, U. v. 16.11.1993 - 4 C 762/93 - NJW 1994, S. 3015;… AG München, U. v. 30.06.1993 - 251 C 7173/93 - NJW 1994, S. 3014 f.; LG Heilbronn, U. v. 10.10.1991 - 6 S 330/91 - LG München II, U. v. 08.11.1983 - 2 S 1327/83 - NJW 1984, S. 671;… ebenso: Schaub in Münchner Kommentar zum BGB, 2 Aufl., § 612 Rdn. 216 a).
- AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97
Zahnarzthonorar für nicht erbrachte Leistungen; Annahmeverzug des Patienten; …
Dies ergibt sich sowohl aus der ärztlichen Gebührenordnung wie aus der gängigen Praxis, die überwiegend bei Ätzten wie bei Patienten davon ausgeht, daß auch ein Ausfall oder ein Verschiebung des Termins keine Ersatzansprüche auslöst, wie auch andererseits korresDondierend der Patient keinen Ausfallersatz für - vielfältige - Wartezeiten im ärztlichen Bereich verlangen kann (LG Heilbronn Urteil vom 10.10.91 - 6 S 330/91 - LG München II NJW 84, 671; AG München NJW 90, 2939; AG Waldbröl NJW 89, 772). - AG Ludwigshafen, 03.04.2001 - 2c C 356/00
Vergütungsanspruch bei Behandlungsvertrag; Unbilligkeit überhöhter …
In parallelen Fällen des Arztvertrages wird zwar teilweise in der Literatur und Rechtsprechung der Annahmeverzug nach §§ 615, 293 BGB mit der Begründung verneint, daß Terminvereinbarungen lediglich einem zeitgemäßen Behandlungsablauf dienen sollten (Münchener Kommentar/SCHAUB, § 612 BGB, Rd.Nr. 202; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520 [AG Dieburg 04.02.1998 - 21 C 831/97] ; LG Heilbronn NZS 1993, 424; AG München NJW 1990, 2939 [AG München 13.08.1990 - 1141 C 19971/90] ). - AG Gummersbach, 05.09.2005 - 1 C 71/05
Zweck von Terminabsprachen in Arztpraxen
Ein Rechtsverhältnis wird damit aber noch nicht begründet (AG München, Urteil vom 13.8. 1990 - 1141 C 1997/90 - NJW 1990, 2939; LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.1991 - 6 S 330/91 -, AG Dieburg, Urteil vom 04.04.1998 - 21 C 831/97 -).
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