Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, NVwZ 2006, 469).Im Rahmen der Berücksichtigung des Persönlichkeitsbildes kommt es auf die persönlichen Verhältnisse und das sonstige dienstliche Verhalten des Beamten vor, bei und nach dem Dienstvergehen an (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, a.a.O.).
- BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Die Tätowierung eines "Landsers" ist geeignet, bei einem unbefangenen Betrachter den "bösen Schein" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 -, DVBl 2001, 1683) zu erwecken, der Antragsteller verherrliche Soldatentum und Krieg.Sachnäher liegen die Fälle pflichtwidrigen außerdienstlichen Verhaltens (§ 54 Satz 3 BBG), in denen ein Beamter zum Beispiel durch das Tragen eines Siegelrings mit SS-Runen in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, sich mit dem Nationalsozialismus zu identifizieren bzw. damit zu sympathisieren (vgl. den bereits zitierten Beschluss des BVerwG vom 17. Mai 2001, a.a.O.), oder judenfeindliche Äußerungen zu ahnden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, BVerwGE 114, 37).
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Hierbei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit regelmäßig nicht vertretbar ist, wenn sich ein Probebeamter eines mittleren bis schweren, bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge rechtfertigenden Dienstvergehens schuldig gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280, und vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, 19, sowie Günther, ZBR 1985, 321, jeweils m.w.N.).Ist keine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte zu gleichgelagerten oder ähnlichen Sachverhalten ersichtlich, haben Dienstherr und Verwaltungsgerichte eine eigenständige Bewertung des dem Beamten zur Last gelegten Verhaltens nach disziplinarrechtlichen Grundsätzen sowie den in der Praxis der Disziplinarrechtsprechung angewandten Maßstäben und Tendenzen vorzunehmen (st.Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 9. Juni 1981, a.a.O., 284).
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Sachnäher liegen die Fälle pflichtwidrigen außerdienstlichen Verhaltens (§ 54 Satz 3 BBG), in denen ein Beamter zum Beispiel durch das Tragen eines Siegelrings mit SS-Runen in zurechenbarer Weise den Anschein gesetzt hat, sich mit dem Nationalsozialismus zu identifizieren bzw. damit zu sympathisieren (…vgl. den bereits zitierten Beschluss des BVerwG vom 17. Mai 2001, a.a.O.), oder judenfeindliche Äußerungen zu ahnden waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, BVerwGE 114, 37). - BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Aus dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) folgt ferner, dass die gegen einen Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Verschulden des Täters stehen muss (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, NJW 2005, 1344 m.w.N.). - BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Es genügt folglich nicht, dass mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme lediglich zu rechnen oder sie möglicherweise zu verhängen gewesen wäre (st.Rspr des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 23. Februar 1967 - II C 29.65 -, BVerwGE 26, 228 [233]). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Hierbei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit regelmäßig nicht vertretbar ist, wenn sich ein Probebeamter eines mittleren bis schweren, bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge rechtfertigenden Dienstvergehens schuldig gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280, und vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, 19, sowie Günther, ZBR 1985, 321, jeweils m.w.N.). - VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 9 G 411/02
Körperschmuck eines EU-Staatsangehörigen kein Einstellungshindernis für die …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Die Körpertätowierung eines Bundespolizeibeamten an sich stellt daher kein Dienstvergehen dar (vgl. auch VG Frankfurt, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13
Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen …
Obwohl das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 - die fristlose Entlassung seinerzeit für rechtswidrig erachtet habe, weil nicht mit der erforderlichen Sicherheit habe festgestellt werden können, dass diese Tätowierung bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Gehaltskürzung nach sich ziehen würde, habe es gleichwohl insoweit die Begehung eines Dienstvergehens festgestellt.Rn. 11 b. Mit der Anwendung dieses Maßstabs setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem ebenfalls den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 -.
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 - hierzu ausgeführt: Die Körpertätowierung eines Bundespolizeibeamten an sich stelle kein Dienstvergehen dar.
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15
Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Rn. 20 Es bedarf keiner Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr vollständig verdeckte - etwa auf dem Rücken befindliche - Tätowierungen untersagen kann (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - 6 S 38.08 -, Juris). - VG Weimar, 13.08.2012 - 4 E 824/12
Verdeckte Tätowierungen ohne verdächtige Symbolik sind kein Einstellungshindernis …
Der Antragsgegner gründet diese Einschätzung danach allein auf einen optischen Eindruck der Tätowierungen; eine unmittelbare inhaltliche Aussage - die bei Tätowierungen im Einzelfall bei achtungs- und vertrauensunwürdiger Aussage sehr wohl ein Einstellungshindernis begründen kann (vgl. etwa: OVG Berlin-Brdbg., Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris Rdnr. 7; VG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 14.02.2002 - 9 G 411/02- juris Rdnr. 9) - hat der Antragsgegner den Tätowierungen nicht beigemessen.Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kommt ihnen nach ihrem Erscheinungsbild und ihrer inhaltlichen Aussage keine eindeutige Bedeutung bzw. besondere, einen "bösen Schein" erweckende (s. dazu etwa den Fall OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris) Symbolik zu.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - 6 B 523/14
Einstelung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei teils sichtbaren und teils …
Rn. 12 Der Antragsgegner argumentiert im Beschwerdeverfahren im Übrigen unter Hinweis auf den - auch im Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 13. August 2012 - 4 E 824/12 We -, NVwZ-RR 2013, 273, zitierten - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2009 - OVG 6 S 38.08 -, juris, im Hinblick auf die Tätowierung "Totenkopf mit Vampirzähnen und Lilien" wie folgt: Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass Tätowierungen, die einen "bösen Schein" erweckten, einen - der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst entgegenstehenden - Eignungsmangel auch dann darstellten, wenn sie sich im nicht sichtbaren, also von der Sommeruniform verdeckten Bereich befänden. - VG Karlsruhe, 17.05.2018 - 9 K 16661/17
Zweifel an der charakterlichen Eignung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens in …
Rn. 19 Es ist anerkannt, dass Tätowierungen - trotz der Zunahme von Tätowierungen in der Gesamtbevölkerung - Aussagekraft in Bezug auf die Persönlichkeit haben können und dementsprechend die gewählten Motive einen Mangel der charakterlichen Eignung erkennen lassen können, ohne dass es in diesem Zusammenhang darauf ankommt, ob die Tätowierung dienstlich oder außerdienstlich sichtbar wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.11.2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 27, 50; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2009 - OVG 6 S 38.08 - juris Rn.7). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 6 A 2595/14
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Übernahme eines …
Rn. 7 Vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 6 B 523/14 -, nrwe.de, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 6 S 38.08 -, juris.
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