Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2025 - 6 S 44.25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 Abs 1 VwGO, § 22 S 2 AufenthG 2004, § 22 S 1 AufenthG 2004
Afghanistan; Aufenthaltserlaubnis; Aufnahmeerklärung des BMI unter Vorbehalt einer Sicherheitsüberprüfung; Beschwerde; einstweiliger Rechtsschutz; Ortskräfteverfahren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
123 Abs. 1; 146 Abs. 4 VwGO, 22 Satz 2; 22 Satz 1 AufenthG
Einstweiliger Rechtsschutz, Beschwerde, Aufenthaltserlaubnis, Afghanistan, Ortskräfteverfahren, Aufnahmeerklärung des BMI unter Vorbehalt einer Sicherheitsüberprüfung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 22 S. 2
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Visumerteilung - rechtsportal.de
AufenthG § 22 S. 2; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
Beschwerde im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erteilung eines Visums im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.07.2025 - 37 L 158.25
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2025 - 6 S 44.25
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2025 - 6 B 4.24
Kein Visum für ehemalige afghanische Ortskraft und ihre Familie
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2025 - 6 S 44.25
Rn. 15 Wie der Senat unabhängig davon in seinem Urteil vom 4. Juni 2025 (OVG 6 B 4/24 -, juris Rn. 27 ) festgestellt hat, räumt § 22 Satz 2 AufenthG Behörden Handlungsbefugnisse ein, ohne im Regelfall damit korrespondierende rechtliche Bindungen zu begründen. - VGH Hessen, 26.02.2025 - 5 B 902/24
Zur Rechtmäßigkeit von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2025 - 6 S 44.25
Das Gesetz beabsichtigt nicht, dass das Beschwerdegericht eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung wegen deren unzutreffender Begründung aufhebt, wenn erkennbar ist, dass sich diese Entscheidung aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. etwa VGH Kassel, Beschluss vom 26. Februar 2025 - 5 B 902/24 -, juris Rn. 27).
- VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/25
Billigkeit der Festsetzung einer Hundesteuer
Das Gesetz intendiert insoweit nicht, dass das Beschwerdegericht eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung wegen deren unzutreffender Begründung aufheben müsste, wenn erkennbar ist, dass sich diese Entscheidung aus anderen als den ausdrücklich angegebenen Gründen als richtig erweist (…Senatsbeschluss vom 26. Februar 2025 - 5 B 902/24 -, juris Rdnr. 27 m.w.N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 1. August 2025 - 7 ME 34/25 -, juris Rdnr. 7;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. August 2025 - 6 S 40/25 -, juris Rdnr. 4 und vom 22. August 2025 - 6 S 44/25 -, juris Rdnr. 4; OVG Bremen…, Beschluss vom 31. Juli 2025 - 2 B 128/25 -, juris Rdnr. 13). - VGH Hessen, 19.01.2026 - 5 B 2517/255 B 2517/25
BILLIGKEIT; EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ; HUNDESTEUER; KOMMUNALE …
Das Gesetz intendiert insoweit nicht, dass das Beschwerdegericht eine dem Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung wegen deren unzutreffender Begründung aufheben müsste, wenn erkennbar ist, dass sich diese Entscheidung aus anderen als den ausdrücklich angegebenen Gründen als richtig erweist (…Senatsbeschluss vom 26. Februar 2025 - 5 B 902/24 -, juris Rdnr. 27 m.w.N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 1. August 2025 - 7 ME 34/25 -, juris Rdnr. 7;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 27. August 2025 - 6 S 40/25 -, juris Rdnr. 4 und vom 22. August 2025 - 6 S 44/25 -, juris Rdnr. 4; OVG Bremen…, Beschluss vom 31. Juli 2025 - 2 B 128/25 -, juris Rdnr. 13). - VG Berlin, 16.09.2025 - 33 L 235.25 Denn jedenfalls steht im maßgeblichen Zeitpunkt der heutigen gerichtlichen Entscheidung nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit fest, dass in Bezug auf die Antragsteller keine Sicherheitsbedenken bestehen und damit der Vorbehalt eines positiven Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung ausgeräumt ist (vgl. E-Mail des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat [im Folgenden: BMI] vom 19. Januar 2024, Bl. 2 Q...; zum Vorbehalt des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung bei abgegebener Aufnahmeerklärung auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2025 - OVG 6 S 44/25 - EA S. 6 f.; Beschluss vom 18. Juli 2025 - OVG 6 S 45/25 - EA S. 4 f.).
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