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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,77307
OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21 (https://dejure.org/2021,77307)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.03.2021 - 6 SA 3/21 (https://dejure.org/2021,77307)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. März 2021 - 6 SA 3/21 (https://dejure.org/2021,77307)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (28)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
    Rn. 19 Gleichwohl billigt die Rechtsprechung dem Geschädigten in der (freiwilligen) Haftpflichtversicherung das Recht zu, im Sinne von § 256 ZPO (vorab) festzustellen, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe (vgl. BGH, VersR 2009, 1485; VersR 2001, 90).

    Rn. 21 Für den vorweggenommenen Deckungsprozess ist allerdings allein maßgeblich, ob sich aus den als richtig zu unterstellenden Behauptungen, aus denen der Dritte seinen Anspruch herleitet, ein gedeckter Anspruch aus dem Versicherungsversprechen ergibt (BGH, Urteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, juris Rn. 9;… Prölss/Martin, VVG, 31. Auflage 2021, § 100 Rn. 48).

  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
    Rn. 7 2) Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und - wie hier - einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (st. Rspr.; z.B. BGH, NJW-RR 2019, 238; NJW-RR 2011, 929; BayObLG, Beschluss vom 01. August 2019 - 1 AR 81/19 -, juris).

    Rn. 13 Eine Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO erfordert schlüssigen Tatsachenvortrag des Antragstellers (…vgl. BayObLG, Beschl. v. 25. Juni 2020, 1 AR 62/20, juris Rn. 23 m. w. N.) dazu, dass die Antragsgegner in dem beabsichtigten Rechtsstreit insgesamt als Streitgenossen im Sinne von §§ 59, 60 ZPO in Anspruch genommen werden, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (vgl. BGH, NJW-RR 2019, 238; BayObLG, Beschl. v. 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris; BayObLG, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 101 AR 113/20 -, juris).

  • BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01

    Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …

    Auszug aus OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
    Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ZPO ist, dass der Kläger sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, das heißt dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (vgl. BGH, NJW 2002, 1425).

    Um allerdings der Gefahr des missbräuchlichen Erschleichens von Zuständigkeiten entgegenzuwirken, ist zu fordern, dass der Kläger sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, also einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (vgl. BGH, NJW 2002, 1425; Kiethe, NJW 2003, 1294).

  • OLG Frankfurt, 13.06.2024 - 11 UH 16/24

    Streitgenossenschaft von Haftpflichtversicherer und insolventem Schädiger - …

    In diesen Fällen ist eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO möglich (Abgrenzung zu OLG Bremen, Beschl. v. 2.8.2011 - 3 AR 6/11, juris und OLG Jena, Beschl. v. 17.3.2021 - 6 SA 3/21 (unveröffentlicht); Anschluss an BGH…, Urteil vom 7.4.2016 - IX ZR 216/14, juris Rn. 12 nwN).

    Zwar haben das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen (Beschl. v. 02.08.2011, 3 AR 6/11, juris) und das Thüringer Oberlandesgericht (Beschl v. 17.03.2021, 6 SA 3/21 (unveröffentlicht), Anlage BLD_5, S. 143 ff./176 ff. d.A.) bei einer Klage sowohl gegen den Schädiger als auch seine freiwillige Haftpflichtversicherung eine Streitgenossenschaft verneint und eine Gerichtsstandsbestimmung abgelehnt.

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