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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9346
LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 (https://dejure.org/2008,9346)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 (https://dejure.org/2008,9346)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 6 Sa 158/08 (https://dejure.org/2008,9346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Nebenpflicht, Rücksichtnahmepflicht, Unfallverhütung, Arbeitsschutzvorschriften, Abmahnung, Interessenabwägung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 241

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialwidrige verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten zum Arbeitsschutz - Entsorgung einer Spraydose im Abfallbehälter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt-kiel.com (Auszüge)

    Verhaltsensbedingte Kündigung wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften

  • anwalt-kiel.com (Auszüge)

    Verhaltsensbedingte Kündigung wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialwidrige verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten zum Arbeitsschutz; Entsorgung einer Spraydose im Abfallbehälter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54).

    Für die Gleichartigkeit der Pflichtverletzungen reicht es nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts für eine negative Prognose aus, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 16.01.1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36).

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).

    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Denn der Kläger kann sein Begehren auf den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Rechtsfortbildung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch stützen (BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Zugunsten des Klägers sind sein Lebensalter und seine Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen, auch wenn diese Gesichtspunkte nur eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. BAG 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171; 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    a) Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; 12.01.2006 - 2 AZR 21/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Für die Gleichartigkeit der Pflichtverletzungen reicht es nach der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts für eine negative Prognose aus, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - 16.01.1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Zugunsten des Klägers sind sein Lebensalter und seine Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen, auch wenn diese Gesichtspunkte nur eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. BAG 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171; 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114).
  • LAG Hamm, 11.09.1997 - 12 Sa 964/97

    Wirksamkeit einer Kündigung; Verstoß eines Arbeitnehmers gegen zwei …

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wobei ihr in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen hat (vgl. LAG Hamm 11.09.1997 - 12 Sa 964/97 -).
  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Kopie eines gefälschten Impfausweises mit Täuschungsabsicht als wichtiger Grund …

    Dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.04.2005 - 11 Sa 810/04, NZA-RR 2006, 194, 196; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 08.10.2008 - 6 Sa 158/08, BeckRS 2009, 50494;… MüKoBGB/Spinner, § 611a Rn. 1001 f., 8. Aufl. 2020; zur vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB während der Corona-Pandemie siehe Kleinebrink, NZA 2020, 1361 ff.).
  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

    Dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (vergleiche LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04, NZA-RR 2006, 194; LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08, BeckRS 2009, 50494;… MüKoBGB/Spinner, 8. Auflage, § 611a Rn. 1001 folgend; zur vertraglichen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Absatz 2 BGB während der Corona-Pandemie siehe Kleinebrink, NZA 2020, 1361 fortfolgende).Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises in der Absicht die Nachweispflicht des § 28b Absatz 1 IfSG a.F. zu umgehen stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar (zur Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung angeordneter Corona-Schnelltests siehe ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21, BeckRS 2021, 3713; zur Kündigung wegen Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes siehe ArbG Köln, 17.6.2021 - 12 Ca 450/21, BeckRS 16225; ArbG Cottbus, 17.06.2021 - 11 Ca 10390/20, BeckRS 2021, 20355; zur Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises siehe ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21, BeckRS 2022, 5208).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2025 - 7 SLa 137/24

    Außerordentliche und verhaltensbedingte ordentliche Kündigungen - Unfall mit …

    Der Arbeitnehmer ist daher arbeitsvertraglich zu einem den Arbeitsschutzvorschriften korrespondierenden Verhalten verpflichtet (LAG Schleswig-Holstein 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 - Rn. 54 mwN., juris;… vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 810/04 - Rn. 79 mwN., juris).

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr generell verpflichtet, alles zu unterlassen, was Leben und Gesundheit von Arbeitskollegen sowie das Eigentum des Arbeitgebers gefährden kann (LAG Schleswig-Holstein 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 - Rn. 54 mwN., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 310/22

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Verwendung eines …

    Aus der Interessenwahrungspflicht folgt insbesondere die Pflicht des Arbeitnehmers, in den Grenzen seiner Möglichkeiten und der Zumutbarkeit, einen dem Betrieb oder den anderen Arbeitnehmern des Betriebs drohenden Schaden zu verhindern; dies gilt in gesteigertem Maße bei erheblichen Gesundheitsgefahren (LAG Schleswig-Holstein 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 - Rn. 54;… LAG Rheinland-Pfalz 14.04.2005 - 11 Sa 810/04 - Rn. 79;… ArbG Düsseldorf 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21 - Rn. 22;… ArbG Köln 23.03.2022 - 18 Ca 6830/21 - Rn. 37;… ArbG Hamburg 31.03.2022 - 4 Ca 323/21 - Rn. 25;… ArbG Berlin 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21 - Rn. 76, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Busfahrer, Pflichtverletzung, …

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wobei ihr in der Regel eine Abmahnung vorauszugehen hat (vgl. LAG S-H 08.10.2008 - 6 Sa 158/08 - LAG Hamm 11.09.1997 - 12 Sa 964/97 -).
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