Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3045
LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.05.1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 (https://dejure.org/1995,3045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620
    Arbeitsverhältnis: nachträgliche Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachträgliche Befristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; nachträgliche Befristung von Arbeitsverhältnissen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 2585
  • DB 1996, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Insbesondere konnte der Kläger mit seinerzeit 45 Jahren nicht in Anspruch nehmen, zur Gruppe der nach dem sog. Warteschleifen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 24.4.1991 - 1 BvR 1341/90 -, BVerfGE 84, 133, 154 f. = AP Art. 12 GG Nr. 7 zu C III 3 d, cc der Gründe) besonders schutzbedürftigen älteren Arbeitnehmern zu gehören.
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Ebenso wie die Freiheit zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags unmittelbar Ausdruck der privatautonomen Vertragsbeendigungsfreiheit ist (dazu BAG, Urteil vom 30.9.1993 - 2 AZR 268/93 -, AP § 123 BGB Nr. 37 zu II 8 c der Gründe), unterliegt es der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er sein Arbeitsverhältnis unbefristet fortsetzen oder es durch eine Änderungsvereinbarung zu einem bestimmten Termin aufgrund Befristung beenden will.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Allerdings bedarf es für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mit Rücksicht darauf, dass dem Arbeitnehmer sonst der Schutz zwingender Kündigungsvorschriften entzogen würde, eines sachlichen Grundes (grdl. BAG, Beschluss vom 12.10.1960 - Gs 1/59 -, BAGE 10, 65 AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Anders als bei seiner Einstellung oder der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat ein solcher Arbeitnehmer eine geschützte Rechtsposition und kann sich darauf beschränken, das Befristungsangebot abzulehnen oder unter Vorbehalt anzunehmen (dazu BAG, Urteil vom 27.9.1984 - 2 AZR 62/83 -, BAGE 472 27, 39 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 zu B II 3 c, cc der Gründe).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Soweit davon eine Ausnahme zu machen sein mag, wenn eine Partei im Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung konkrete Dispositionen getroffen hat (BAG, Urteil vom 29.3.1984 - 2 AZR 429/83 (A) -, BAGE 45, 277, 288 f. = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 31 zu III 5 der Gründe), traf dies jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dies galt auch für die zu treffende Auswahlentscheidung, für welche die Beklagte Gründe angeführt hat, die sich nicht von vornherein als nicht tragfähig abtun ließen (vgl. zu den gegenüber § 1 Abs. 3 KSchG herabgesetzten Anforderungen BAG, Urteil vom 19.1.1995 - 8 AZR 914/93 -, zu B III 2 b der Gründe, n.n.v.).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Des Schutzes in Form einer Befristungskontrolle als Ausgleich gestörter Vertragsparität (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 141 zu I 2 b, cc der Gründe) bedarf es dort nicht, wo der Arbeitnehmer unzweifelhaft bereits Kündigungsschutz genießt.
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22. Februar 1984 allein noch die Einstellung und die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses angesprochen und es in diesen Fällen für regelmäßig unzumutbar für den Arbeitnehmer gehalten, auf seinem Interesse an unbefristeter Einstellung oder unbefristeter Verlängerung zu bestehen (- 7 AZR 435/82 -, BAGE 45, 160, 164 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 zu 3 der Gründe; anders dagegen wieder Urteil vom 13.6.1986 - 7 AZR 650/84 -, BAGE 52, 197, 205 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 19 zu II a, aa der Gründe).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dies ist indessen dann nicht der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Betracht ziehen durfte (BAG, Urteil vom 22.12.1982 - 2 AZR 282/82 -, BAGE 41, 229, 239 = AP § 123 BGB Nr. 23 zu B III der Gründe).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91

    Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
    Dies bedeutet nicht bloß eine stärkere Verhandlungsposition als gewöhnlich, was eine Befristungskontrolle noch nicht entbehrlich machte (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 144 zu II der Gründe).
  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten …

  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung …

  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 22.02.1984 - 7 AZR 435/82

    Arbeitsverhältnis: Sachgründe bei einer vergleichsweisen Befristung

  • BAG, 04.03.1980 - 6 AZR 323/78

    Sachliche Berechtigung einer Befristung aus einem vereinbarten Vergleich

  • LAG Berlin, 29.05.1992 - 6 Sa 22/92

    Kündigung: Sozialauswahl

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.1995 - 2 (3) Sa 504/94

    Abfindung; Beschäftigungszeit; Beschäftigungsjahre; Bedarfskündigung; Kündigung; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 28.09.1995 - 4 Sa 35/95

    Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes …

    cc) Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 03. August 1961 (- 2 AZR 117/60 -, BAGE 11, 236, 247 = AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 der Gr.) muss nach Auffassung der erkennenden Kammer im Anschluss an das Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgericht Berlin vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 - (vgl. ebenso das Urteil der 17. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. August 1995 - 17 Sa 56/95 -) jedenfalls im vorliegenden Fall kein sachlicher Grund für die Wirksamkeit der nachträglichen Befristung eines zunächst unbefristeten Arbeitsverhältnisses vorliegen, wenn der Kläger das Angebot eines befristeten Vertrages bei sonst in Aussicht gestellter Kündigung angenommen hat.
  • LAG Sachsen, 16.04.1996 - 9 Sa 518/95

    Anspruch gegen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Fristablauf; …

    Insoweit ist er weniger schutzwürdig als bei der Einstellung bzw. bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (zutreffend LAG Berlin, Urteil vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 -).
  • LAG Berlin, 14.08.1995 - 17 Sa 56/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung - …

    Es folgt jedoch nicht der vom Arbeitsgericht und unter anderem von der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin (vgl. Urteil vom 12. Mai 1995 - 6 Sa 17/95 - zu 2.2.1.1.2 der Gründe) vertretenen Auffassung, der befristete Änderungsvertrag stelle einen außergerichtlichen Vergleich dar.
  • LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 138/96

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; …

    Wie die Kammer bereits im Urteil vom 12. Mai 1995 (6 Sa 17/95 - LAGE § 620 BGB Nr. 39) näher ausgeführt hat, treffen die Gründe für eine Befristungskontrolle im Falle der nachträglichen Befristung eines bislang unstreitig unbefristeten Arbeitsverhältnisses schon nicht zu (zu 2.2.1.1.1 der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.1996 - 6 Sa 440/95

    Zulässigkeit der nachträglichen Befristung von Arbeitsverträgen mit übernommenem …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht