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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37947
LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 (https://dejure.org/2013,37947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 (https://dejure.org/2013,37947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 (https://dejure.org/2013,37947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bewiesen

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitgebers zur Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2014, 128
  • NZA-RR 2014, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16;… LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ; LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ;… LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.

    Es ist auch zu prüfen, ob die Umstände, die den Beweiswert des ärztlichen Attestes erschüttern, nicht als so gravierend anzusehen sind, dass sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen, so dass der Arbeitnehmer dieses Indiz entkräften muss (vgl. insgesamt LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 -, Rn. 24 , aaO)..

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16;… LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ;… LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ;… LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25; vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16;… LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ;… LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ;… LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 Sa 100/13

    Fristlose Kündigung wegen Gefährdung des Heilungserfolgs - Renovierungsarbeiten …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ;… LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ;… LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32; vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16;… LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ;… LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ;… LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
  • LAG Hamm, 16.11.2011 - 10 Sa 884/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2013 - 6 Sa 188/13
    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16;… LAG Rheinland-Pfalz 11. Juli 2013 - 10 Sa 100/13 -, Rn. 30 ;… LAG Rheinland-Pfalz 12. Februar 2010 - 9 Sa 275/09 - Rn. 23 ; LAG Hamm 16. November 2011 - 10 Sa 884/11 - Rn. 76; jeweils zitiert nach juris). Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast gilt hierbei Folgendes: Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der …

    Rn. 54 Grundsätzlich ist der kündigende Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig für alle Umstände des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB bzw. des verhaltensbedingten Grundes nach § 1 Abs. 2 L (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, juris; LAG Hamm, Urteil vom 13. März 2015 - 1 Sa 1534/14 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 -, juris).

    Bei ausreichender Substantiierung ist es sodann Sache des Arbeitgebers, den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers, dem es obliegt, die ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, zu widerlegen (…vgl. BAG, Urteile vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 07. Dezember 1995 - 2 AZR 849/94 -, juris;… vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, a.a.O.; LAG Hamm, Urteil vom 09. April 2008 - 18 Sa 1938/07 - juris; Hess. LAG, Urteil vom 20. März 2012 - 19 Sa 1020/11 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - juris).

  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, …

    Der täuschende Arbeitnehmer verwirklicht regelmäßig den Straftatbestand des Betrugs oder versucht dies zumindest, weil er den Arbeitgeber über das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit täuscht oder täuschen will, um diesen zu veranlassen, ihm Entgeltfortzahlung zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 532/08 - juris; BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - juris; 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; LAG Hamm 16.11.2011 - 10 Sa 884/11 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 11.07.2013 - 10 Sa 100/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).

    Rn. 29 a) Dabei obliegt es dem Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess, den Beweis für den erhobenen Kündigungsvorwurf zu führen (BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; Hessisches Landesarbeitsgericht 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).

    Bei ausreichender Substantiiertung ist es sodann Sache des Arbeitgebers, den konkreten Sachvortrag des Arbeitnehmers, dem es obliegt, die ihn behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, zu widerlegen (vgl. BAG 07.12.1995 - 2 AZR 849/94 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; LAG Hamm 09.04.2008 - 18 Sa 1938/07 - juris; Hessisches Landesarbeitsgericht 20.03.2012 - 19 Sa 1020/11- juris; LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 - 6 Sa 188/13 - juris; 12.02.2010 - 9 Sa 275/09 - juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15

    Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …

    Es kann einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (…BAG 28. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32;… vgl. BAG 23.Juni 2009 - 2 AZR 532/08 - Rn. 25;… vgl. BAG 17.Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16; LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN; jeweils zitiert nach juris). Legt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vor, so begründet dies in der Regel den Beweis für die Tatsache der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.

    Ist es dem Arbeitgeber allerdings gelungen, den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern bzw. zu entkräften, ist es nunmehr wiederum Sache des Arbeitnehmers, angesichts der Umstände, die gegen eine Arbeitsunfähigkeit sprechen, weiter zu substantiieren, welche Krankheiten vorgelegen haben, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln der Arzt gegeben hat (vgl. insgesamt LAG Rheinland-Pfalz 08. Oktober 2013 - 6 Sa 188/13 - Rn. 29 mwN, aaO). Der Beklagten ist es bereits nicht gelungen, in diesem Sinne den Beweiswert des von der Klägerin für den 12. und 13. Mai 2014 vorgelegten ärztlichen Attestes über ihre seit 12. Mai 2014 bestehende Arbeitsunfähigkeit zu erschüttern.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2021 - 3 Sa 161/21

    Außerordentliche/ ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - …

    Der Arbeitgeber muss dann den Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, indem er Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegt und notfalls beweist (s. LAG Rheinland-Pfalz 08.10.2013 NZA-RR 2014, 127 ; 13.07.2017 LAGE § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung Nr. 123;… s. DLW/Dörner, a.a.O., Kap. 4 Rn. 1518 ff.).
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