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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4051
LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02.10.1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
LAG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - 6 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,4051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Einigungsvertrag; DDR; Sonderkündigungsrecht; Persönliche Eignung; Öffentlicher Dienst; SED

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Aus alledem folgt, daß anders als zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, für die Zweifel an der Verfassungstreue nicht genügen, sondern zum Nachweis einer fehlenden Eignung weitere konkrete Umstände vorgetragen werden müssen (dazu BAG, Urteil vom 28.09.1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 24 zu B I 4 b der Gründe), bereits aus dem beruflichen Werdegang eines übernommenen Arbeitnehmers und der von ihm früher im politischen System der DDR ausgeübten Funktion ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungstreue abgeleitet werden können, die ihn als persönlich ungeeignet für seine vertraglich geschuldete Tätigkeit im öffentlichen Dienst erscheinen lassen.

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn von ihm nicht lediglich wertneutrale Fächer unterrichtet werden, sondern auch einschlägiger Fachkundeunterricht gegeben wird (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 24 zu B I 3 c und d der Gründe).

  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Es bleibt dann Sache des Arbeitnehmers, die sich aus dem objektiven Erscheinungsbild ergebenden Zweifel an seiner Verfassungstreue durch substantiierten Vortrag/sprechender Umstände auszuräumen, wie dies auch bei einer Bewerbung der Fall ist (dazu BAG, Urteil von 15.07.1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 20 zu C II 2 d, a a der Gründe).

    Es konnte deshalb dahinstehen, ob der Verwaltung insoweit sogar wie bei einer Einstellung (dazu BAG, Urteil vom 15.07.1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 20 zu C II 1 d der Gründe) ein Beurteilungsspielraum zukommt.

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im …

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Die Angabe eines falschen Kündigungstermins in Kündigungsschreiben berührt die Wirksamkeit der Kündigung als einer Gestaltungserklärung nicht (BAG, Urteil vom 18.04.1985 - 2 AZR 197/84 - AP § 622 BGB Nr. 23 zu II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Bei ihrer Auslegung ist zu berücksichtigen, daß die Fortsetzung dieser Arbeitsverhältnisse nicht nur im Interesse der Beschäftigten lag, sondern auch im Interesse der Verwaltungskontinuität notwendig war, um im Gebiet der früheren DDR und des Ostteils von Berlin möglichst rasch eine moderne, effektive und nach rechtsstaatlichen Maßstäben arbeitende Verwaltung aufbauen zu können (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133 = AP Art. 12 GG Nr. 70 zu C III 3 c der Gründe).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Die einigungsvertragliche Regelung über die ordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum Bund oder den Ländern fortbestehen, enthält eigenständige Kündigungstatbestände und geht in ihrem Regelungsbereich der allgemeinen Regelung des § 1 KSchG vor (BAG, Urteil vom 24.09.1992 - 8 AZR 557/91 - n.n.v.).
  • LAG Berlin, 23.07.1992 - 14 Sa 24/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Einer Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung kommt deshalb nach Auffassung der Kammer weitgehend dieselbe Funktion wie der sonst vor einer Einstellung zu treffenden Eignungsbeurteilung zu, die damit gleichsam nachgeholt wird (ähnlich LAG Berlin, Urteil vom 23.07.1992 - 14 Sa 24/92 - zu II. 1.1 und 2 der Gründe).
  • BezG Rostock, 15.02.1991 - BAB 76/90
    Auszug aus LAG Berlin, 02.10.1992 - 6 Sa 50/92
    Wer sich aber derart mit den Zielen der SED identifiziert hat, läßt besorgen, daß er die ihm anvertrauten Schüler gegen die Grundwerte unserer Verfassung beeinflussen wird, u.z. aufgrund seiner Ausbildung auf kaum nachweisbare, besonders subtile Weise (vgl. zu einem ähnlichen Fall BezG Rostock. Urteil vom 25.01.1991 - BAB 76/90 - LAGE § 54 AGB DDR 1977 Nr. 1).
  • LAG Thüringen, 15.06.1993 - 1 Sa 25/93

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungs-Vertrag - mangelnde Eignung - Lehrer

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  • BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 629/92

    Kündigung: mangelnde persönliche Eignung - vormaliger Parteisekretär der SED

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 1992 - 6 Sa 50/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien erst zum 31. August 1991 beendet worden ist.
  • LAG Sachsen, 28.04.1993 - 6 (4) Sa 143/92

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Ordentliche Kündigung eines …

    Die Vorschrift trägt damit dem Umstand Rechnung, daß sich der Arbeitgeber in einer ähnlichen Situation befindet, wie sie ansonsten bei Einstellungsentscheidungen besteht; sie soll die notwendige Erneuerung im öffentlichen Dienst des Beitrittsgebietes ermöglichen, um dort eine Verwaltung zu bekommen, zu der die Bürger Vertrauen fassen können (vgl. LAG Berlin vom 02.10.1992 - 6 Sa 50/92).
  • LAG Berlin, 26.02.1993 - 6 Sa 108/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen die Grundsätze der …

    Zwar kommt einer solchen Kündigung weitgehend dieselbe Funktion wie der sonst vor einer Einstellung zu treffenden Eignungsbeurteilung zu, die damit gleichsam nachgeholt wird (Urteil der Kammer vom 2. Oktober 1992 - 6 Sa 50/92 - zu 2.2.1.1).
  • LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

    Zwar wäre eine Tätigkeit als IM des MfS durchaus geeignet gewesen, ernsthafte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für seine Tätigkeit als Arzt und Hochschullehrer zu begründen, und reichten solche Zweifel anders als zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für den einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestand auch aus (dazu Urteil der Kammer vom 2.10.1992 - 6 Sa 50/92 - zu 2.2.1.1).
  • LAG Thüringen, 28.09.1993 - 5/4 143/93
    4 Nr. 1 enthält eine eigenständige Regelung, neben der die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 KSchG nicht zu prüfen sind ( BAG, Urteil vom 18.3.1993, 8 AZR 356/92 , Pressemitteilung Nr. 7/93; ebenso schon BAG, Urteil vom 24.9.1992, 8 AZR 557/91 ; ebenso die 2. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts, Urteil vom 11.3.1993, 2 Sa 225/92; LAG Chemnitz Urteil vom 29.1.1993, 3 (5) Sa 5/92 , Urteil vom 9.9.1992, 2 Sa 6/92 ; LAG Berlin Urteil vom 2.10.1992, 6 Sa 50/92 , Urteil vom 23.7.1992, 14 Sa 24/992; Fenski/Linck NZA 1992 S. 337, 340).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.03.1993 - 2 (3) Sa 29/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Lehrer) gegen die vom Arbeitgeber ausgesprochene …

    Ergeben sich dabei Zweifel, obliegt es dem betroffenen Arbeitnehmer, diese zu entkräften (LAG Berlin Urteile vom 23. Juli 1992 Az. - 14 Sa 24/92 - und 02. Oktober 1992 Az. - 6 Sa 50/92 / LAG Chemnitz Urteil vom 09. Dezember 1992 Az. - 2 Sa 144/92 -).
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