Rechtsprechung
| LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kündigungsschutzklage, außergerichtlicher Vergleich, Schriftform
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 119, 120, 154 Abs. 2, 623 BGB, 278 Abs. 6 ZPO
Kündigungsschutzklage, außergerichtlicher Vergleich, Schriftform - Judicialis
BGB § 119; ; BGB § 120; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 623; ; ZPO § 278 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame außergerichtliche Einigung vor Prozessvergleich - kein gesetzliches Schriftformerfordernis für reinen Abwicklungsvertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderung an einen Prozessvergleich bei vorherigem außergerichtlichen Vergleich im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Auslegung der Vorträge der Parteien
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.10.2004 - 9 Ca 424/04
- LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96
Vergleich
Auszug aus LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.1997 (- 2 AZR 35/96 - NZA 1997, 1597) zugrunde lag. - LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01
Außergerichtlicher Vergleich / Zustandekommen des Vergleichs bei …
Auszug aus LAG Köln, 21.04.2005 - 6 Sa 87/05
Dies entspricht der Lage bei einer sozialwidrigen oder aus sonstigen Gründen unwirksamen Kündigung, die gleichwohl Beendigungswirkung dadurch erlangt, dass der Arbeitnehmer eine Klageerhebung unterlässt bzw. die erhobene Klage zurücknimmt (vgl. LAG Hamm, 25.10.2001 - 8 Sa 956/01 - Juris;… HWK-Bittner, § 623 BGB Rdnr. 22;… APS/Preis, 2. Aufl., § 623 Rdnr. 9; beide m. w. N.).
- OLG Hamm, 13.01.2012 - 9 U 45/11
Zustandekommen eines Vergleichs durch sofortige Annahme eines in mündlicher …
Ob dies auch für einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gilt, obwohl der dessen Zustandekommen und Inhalt feststellende Beschluss (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) lediglich deklaratorischen Charakter hat (OLG Hamm, NJW 2011, 1373;… Zöller/Greger, 28. Aufl., § 278 ZPO Rn. 31), ist zumindest zweifelhaft (gegen die Anwendbarkeit des § 154 Abs. 2 BGB auf einen Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO: LAG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05 - anderer Ansicht: Siemon, NJW 2011, 426, 430 und Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., § 278 ZPO Rn. 81). - OLG Bremen, 28.03.2018 - 1 U 63/17
Zustandekommen eines Vertrages bei Erklärung der Annahme gegenüber dem Gericht
1995, 1561; siehe auch Palandt-Ellenberger, 77. Aufl., § 154 BGB Rn. 4; Soergel- Wolf, 13. Aufl., § 154 BGB Rn. 11; anders dagegen im Hinblick auf die lediglich deklaratorische Wirkung der Feststellung nach § 278 Abs. 6 ZPO LAG Köln, Urteil vom 21.04.2005 - 6 Sa 87/05, juris Rn. 13, AE 2006, 17 (Leitsatz 1); offen gelassen bei OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2012 - 9 U 45/11, juris Rn. 39, NJW-RR 2012, 882). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2025 - 5 SLa 614/25
Vergleichsvertrag; fehlende Beurkundung
Auch haben die Parteien dem Arbeitsgericht nicht ohne Vereinbarung über eine gerichtliche Feststellung des Vergleichs nach § 278 Absatz 6 ZPO eine außergerichtliche Einigung mitgeteilt (so der vom Landesarbeitsgericht Köln zu entscheidende Fall, Urteil vom 21. April 2005 - 6 Sa 87/05 -, Randnummer 13).
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