Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; ZPO § 890 Abs. 2; ZPO § 929 Abs. 2
Unwirksame Versetzung an anderen Arbeitsort - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine Versetzung bei vertraglich vereinbarten Arbeitsort
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausdrückliche Vereinbarung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag; Versetzung des Arbeitnehmers ohne Änderungskündigung oder einvernehmliche Regelung; Monatsfrist für die Vollziehung eines Arrestbefehls; Parteizustellung als zwingende Voraussetzung der Vollziehung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.05.2003 - 6 Ga 900/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2003 - 6 Sa 871/03
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 12/07
Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung
Rn. 15 Streitigkeiten über die Ausübung des Direktionsrechts können den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (LAG Sachsen, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 -). . - ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 13/07
Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung
Rn. 15 Streitigkeiten über die Ausübung des Direktionsrechts können den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (LAG Sachsen, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 -). . - ArbG Berlin, 04.04.2017 - 36 Ca 12983/16
VCS Henningsdorf - Betriebsschließung: Versetzung der Vivento TPS Arbeitnehmer …
Dieses ergibt sich aus der Gesundheitssituation der Klägerin (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 6 Sa 871/03 -, zitiert nach juris), denn ausweislich der Anlage 2 zu dem Protokoll der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung am 6. März 2013 ist ihr wöchentliches Pendeln mit auswärtiger Übernachtung nicht möglich, ferner bestehen danach gesundheitliche Einschränkungen bezüglich eines Umzuges.
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