Rechtsprechung
| OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StGB § 85
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 85
Zuwiderhandlung gegen Vereinigungsverbot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatbestandliche Voraussetzungen der Zuwiderhandlung gegen ein Vereinigungsverbot; Weiterführung der verbotenen Vereinigung des Kalifatsstaates nach einer Verbotsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
- OLG München, 09.07.2007 - 6 St 1/06
- BGH, 12.08.2008 - 3 StR 110/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Auszug aus OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
Die Anklage wird insofern daher ihrer Umgrenzungsfunktion (…hierzu KK/Tolksdorf aaO § 200 Rn. 30 ff.) nicht gerecht, die es erfordert, dass die Verfahrensbeteiligten, namentlich der Angeklagte zum Zwecke seiner Verteidigung, der Anklageschrift zweifelsfrei entnehmen können, auf welche tatsächlichen Vorgänge sich die Hauptverhandlung und die Urteilsfindung gemäß §§ 155, 264 StPO beziehen soll (vgl. BGHSt 46, 130/134).Dabei hat der Senat - wie auch im Übrigen - bedacht, dass zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes zwar auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden kann, dass es dem zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gericht, auch dem nach Beschwerdegrundsätzen entscheidenden Senat, jedoch schon wegen der Funktion der Anklage im Strafverfahren verwehrt ist, eine nach § 200 Abs. 1 S. 1 StPO gebotene Konkretisierung des Tatvorwurfs - bezogen auf die prozessuale Tat - durch den Rückgriff auf den sonstigen Akteninhalt selbst vorzunehmen (BGHSt 46, 130/134).
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; …
Danach schließt die Beschränkung der Strafbarkeit auf im Inland ausgeübte Tätigkeiten als strafbarkeitsbegründend alles das aus, was der Täter von außen - das heißt, vom Ausland her - bewirkt (KG…, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3501;… Laufhütte/Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 91 Rn. 2 f.;… Steinmetz, a.a.O. § 91 Rn. 3; wohl auch: OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 6 St 001/06 u.a. - juris Rn 25 f., 28). - BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
Danach schließt die Beschränkung der Strafbarkeit auf im Inland ausgeübte Tätigkeiten als strafbarkeitsbegründend alles das aus, was der Täter von außen - das heißt, vom Ausland her - bewirkt (KG…, Urteil vom 16. März 1999 a.a.O. S. 3501;… Laufhütte/ Kuschel, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2007, § 91 Rn. 2 f.;… Steinmetz, a.a.O. § 91 Rn. 3; wohl auch: OLG München, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 6 St 001/06 u.a. - juris Rn 25 f., 28).
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Rechtsprechung
| OLG München, 09.07.2007 - 6 St 1/06 |
Verfahrensgang
- OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
- OLG München, 09.07.2007 - 6 St 1/06
- BGH, 12.08.2008 - 3 StR 110/08
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 BV 10.3063
Bindungswirkung des Revisionsurteils; Altfallregelung des § 104a AufenthG; …
Dass die Ansar al-Islam (später: Ansar al-Sunna) eine terroristische Organisation bzw. Vereinigung (auch) im Sinne dieser Bestimmung darstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. z.B. OLG München, U.v. 12.1.2006 - 6 St 001/05 - betr. ... sowie U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - betr.Dieser wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Juli 2007 (Az. 6 St 001/06) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (AAI/AAS) im Ausland u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
In dem gegen ... (...) wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (AAI/AAS) ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Juli 2007 (Az. 6 St 001/06) ist diesbezüglich ausgeführt, ... sei nach den glaubhaften Bekundungen des Zeugen ... der für die Stadt München Verantwortliche für die Durchführung von Sammlungen und die finanzielle Unterstützung der Ansar al-Islam gewesen (UA S. 296).
Zu deren Zielen befragt kann ich sagen, ich weiß nicht, was die überhaupt wollen." Dass über die Aktivitäten und insbesondere die Anschläge der AAI/AAS im Irak vor allem in den (arabischen) Medien Fernsehen und Internet berichtet wurde und gerade bei den in Deutschland lebenden Irakern wie dem Kläger die Vorgehensweise dieser Vereinigung und insbesondere deren Anschläge bekannt waren, hat auch das Oberlandesgerichts München in dem gegen ... ergangenen Strafurteil vom 9. Juli 2007 (Az. 6 St 001/06) festgestellt (UA S. 319).
Abgesehen davon, dass sich der vom Kläger angegebene Gesprächsinhalt kaum mit dem protokollierten und übersetzten Gesprächsablauf in Einklang bringen lässt, wurden ausweislich der Feststellungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und München in den Strafprozessen unter anderem gegen ... und ... für die Ansar al-Islam bestimmte, in Europa gesammelte Spendengelder meist als "anvertraute Sache" oder "Anvertrautes" bezeichnet (vgl. z.B. OLG Stuttgart, U.v. 15.7.2008 - 5-2 StE 2/05 - UA S. 105; OLG München, U.v. 9.7.2007 - 6 St 001/06 - UA S. 349 unten).
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