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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24142
BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22 (https://dejure.org/2022,24142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 358 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bindung des Tatgerichts

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlende tragfähige Feststellungen bzgl. der Weise der Auswirkungen der psychischen Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten und damit auf die Einsichts- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fehlende tragfähige Feststellungen bzgl. der Weise der Auswirkungen der psychischen Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten und damit auf die Einsichts- und ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines nur teilweise aufgehobenen Strafurteils - Bindungswirkung eines nur teilweise aufgehobenen Strafurteils

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 19.05.2021 - 6 StR 199/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Auf seine jeweilige Revision hat der Senat diese Urteile durch Beschlüsse vom 23. September 2020 (6 StR 280/20) und 19. Mai 2021 (6 StR 199/21) aufgehoben und die Sache zuletzt an eine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen, allerdings bereits im ersten Rechtsgang die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Insoweit hat das Landgericht die Reichweite der eingetretenen Bindungswirkung (§ 358 Abs. 1 StPO) nicht hinreichend beachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 443/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkungen der Diagnose …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 23.09.2020 - 6 StR 280/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erörterung …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Auf seine jeweilige Revision hat der Senat diese Urteile durch Beschlüsse vom 23. September 2020 (6 StR 280/20) und 19. Mai 2021 (6 StR 199/21) aufgehoben und die Sache zuletzt an eine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen, allerdings bereits im ersten Rechtsgang die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    c) Eigene Feststellungen waren schließlich nicht im Hinblick auf die Diagnose einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis entbehrlich, weil diese für sich allein genommen nicht die Annahme einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Insoweit hat das Landgericht die Reichweite der eingetretenen Bindungswirkung (§ 358 Abs. 1 StPO) nicht hinreichend beachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische …

    Auszug aus BGH, 24.08.2022 - 6 StR 100/22
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass es nach § 78 StPO zu den Aufgaben des Tatgerichts gehört, dem erneut hinzuzuziehenden Sachverständigen (§ 246a StPO) mitzuteilen, von welchen Tatsachen er bei der Erstattung seines Gutachtens auszugehen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94; vom 12. September 2007 - 1 StR 407/07).
  • BGH, 22.09.2026 - 5 StR 376/26
    Das Fehlen eigener neuer Feststellungen begründet, ebenso wie die irrige Annahme einer Bindung an die aufgehobenen Feststellungen, einen sachlich-rechtlichen Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, NJW 2007, 1540, 1541; Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22), der zur Aufhebung des Urteils nötigt.
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …

    Ihre allgemeinen Ausführungen zu den mit der Erkrankung verbundenen "ausgeprägten Störungen der Realitätsprüfung, der Handlungsübersicht, der Kritikfähigkeit, der adäquaten Selbsteinschätzung, des verinnerlichten Wertgefüges und der Impulskontrolle" genügen insoweit nicht, zumal eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis für sich allein keine dauerhafte Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 4. Dezember 2018 - 4 StR 443/18).
  • BGH, 09.07.2024 - 6 StR 304/24

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Umfang der Aufhebung, innere …

    Das neue Tatgericht hätte daher insoweit eigene Feststellungen treffen und diese in den Gründen seiner Entscheidung mitteilen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22; Beschlüsse vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274, 275; vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 172/08;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 29).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 494/22

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern; Bindung des Tatgerichts

    Denn das Landgericht hat in seinem Urteil nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen zu Grunde gelegt, indem es die Herkunft des sichergestellten Bargelds aus Betäubungsmittelverkäufen als bindend festgestellt erachtet und keine neuen Feststellungen hierzu getroffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 2022 - 6 StR 100/22).
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