Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 29 ff. BtMG; § 46 StGB
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schätzung des Wirkstoffgehalts; Darlegung der Schätzgrundlagen) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 StGB, § 357 StPO
- Wolters Kluwer
Abänderung des Schulspruchs in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit BTM nach Teileinstellung aus prozessökonomischen Gründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Abänderung des Schulspruchs in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit BTM nach Teileinstellung aus prozessökonomischen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 21.12.2020 - KLs 1023 Js 3177/20
- BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
- BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14;… Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678). - BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
a) Die Strafaussprüche in den Fällen 1 bis 3 und 5 bis 7 sind aufzuheben, weil die Strafkammer den für den Schuldumfang und damit für die Bemessung der Strafe bestimmenden Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, StV 2020, 384, 386) nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. - BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14;… Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678).
- BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14
Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14;… Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678). - BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
a) Die Strafaussprüche in den Fällen 1 bis 3 und 5 bis 7 sind aufzuheben, weil die Strafkammer den für den Schuldumfang und damit für die Bemessung der Strafe bestimmenden Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, StV 2020, 384, 386) nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. - BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
Eine Schätzung ist in den Fällen 2 und 3 indes nicht zulässig, weil aufgrund der Sicherstellung von Pflanzenmaterial davon auszugehen ist, dass der Wirkstoffgehalt konkret hätte bestimmt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 1 StR 600/19;… Sander, Festschrift Eisenberg, 2019, S. 497, 505). - BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und …
Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass für den Schuldumfang in Fall 2 der Wirkstoffgehalt der gesamten Erntemenge von 27 kg zu berücksichtigen ist, während für denjenigen in Fall 3 die Menge an Wirkstoff maßgebend ist, die mit dem Anbau der 627 Marihuanapflanzen erzielt werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20). - BGH, 25.11.2013 - 5 StR 475/13
Verkauf von Kokain bis zu 22 Konsumeinheiten durch Mitglieder einer Bande an …
- BayObLG, 12.11.2024 - 203 StRR 250/24
Versammlungsfreiheit, Tateinheitliches, Beweisantrag, Rechtsfolgenausspruch, …
Rn. 51 Eine Erstreckung der Teilaufhebung auf die weiteren Angeklagten des landgerichtlichen Verfahrens B. und K. kommt nicht in Betracht, weil sie der Anwendung des § 357 StPO widersprochen haben (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - 6 StR 133/21, juris, Rn. 9, …und Beschluss vom 25.11.2013 - 5 StR 475/13, juris, Rn. 3, …sowie Urteil vom 28.10.2004 - 5 StR 276/04, juris, Rn. 34, Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 357 Rn. 3). - BayObLG, 04.07.2024 - 204 StRR 209/24
Erstreckung einer Urteilsaufhebung wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf nicht …
Dies entspricht der vom 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs begründeten und nunmehr auch vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs geteilten Rechtsprechung, wodurch diesen ermöglicht werden soll, eine Erstreckungsentscheidung gegebenenfalls durch Widerspruch zu verhindern (…vgl. - für Fälle, in denen eine den Nichtrevidenten nicht unmittelbar begünstigende, ihn nach Zurückversetzung der Sache möglicherweise belastende Entscheidung nach § 357 StPO in Betracht kommt - Urteil vom 28.10.2004 - 5 StR 276/04 -, NJW 2005, 374, juris Rn. 34;… so im Ergebnis auch - ohne eine solche einschränkende Begründung - Urteil vom 07.02.2008 - 5 StR 242/07 -, NJW 2008, 1460, juris Rn. 30;… Beschlüsse vom 25.11.2013 - 5 StR 475/13 -, juris Rn. 3;… vom 18.02.2014 - 5 StR 41/14 -, NStZ 2015, 156, juris Rn. 6; vom 05.05.2021 - 6 StR 133/21 -, juris Rn. 8 f. m.w.N.;… weitergehend SK-StPO/Wohlers, 5. Aufl. 2018, § 357 Rn. 11 und Wohlers/Gaede, NStZ 2004, 9, 17: Anhörung und Zustimmung des Nichtrevidierenden erforderlich).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2, Abs. 4 StPO; § 44 StPO
Gegenvorstellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
Verwerfung der Gegenvorstellung und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de
Verwerfung der Gegenvorstellung und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 21.12.2020 - KLs 1023 Js 3177/20
- BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
- BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15
Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Diese ist nicht statthaft, weil Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO - auch in Verbindung mit § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271) - grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 220/21). - BGH, 04.04.2006 - 5 StR 514/04
Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung; rechtliches Gehör und …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Diese ist nicht statthaft, weil Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO - auch in Verbindung mit § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271) - grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 220/21). - BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Verfahren durch die Sachentscheidung des Senats abgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 13. August 1969 - 1 StR 124/69, BGHSt 23, 102; vom 4. November 2020 - 6 StR 114/20).
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 114/20
Verwerfung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Verfahren durch die Sachentscheidung des Senats abgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 13. August 1969 - 1 StR 124/69, BGHSt 23, 102; vom 4. November 2020 - 6 StR 114/20). - BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69
Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Verfahren durch die Sachentscheidung des Senats abgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94; vom 13. August 1969 - 1 StR 124/69, BGHSt 23, 102; vom 4. November 2020 - 6 StR 114/20). - BGH, 14.07.2021 - 6 StR 220/21
Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO …
Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 133/21
Diese ist nicht statthaft, weil Revisionsentscheidungen nach § 349 Abs. 2 StPO - auch in Verbindung mit § 349 Abs. 4 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, wistra 2006, 271) - grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, NStZ 2017, 427 mwN; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 220/21).
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