Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
Anwendung des mildesten Gesetzes (Günstigkeitsvergleich; Anwendung des milderen Gesetzes stets in seiner Gesamtheit); Verfolgungsverjährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Anwendung des Günstigkeitsprinzips auf Schuldspruch und Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 StGB, § 2 Abs 3 StGB, § 177 Abs 2 Nr 1 StGB vom 04.11.2016, § 179 Abs 1 StGB vom 27.12.2003, § 179 Abs 5 StGB vom 27.12.2003
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Anwendung des Günstigkeitsprinzips auf Schuldspruch und Strafzumessung - IWW
- Wolters Kluwer
Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.10.2021 - 22 KLs 11/20
- BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 200
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16
Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …
Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22
Die Strafe hat es demgegenüber - insoweit rechtsfehlerfrei - der Vorschrift des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF als dem milderen Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB entnommen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33). - BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; …
Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22
Die Strafe hat es demgegenüber - insoweit rechtsfehlerfrei - der Vorschrift des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nF als dem milderen Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB entnommen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33). - BGH, 24.07.2014 - 3 StR 314/13
Verhältnis von Verkaufs- und Ausfuhrdelikten im neuen Außenwirtschaftsstrafrecht …
Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22
Vielmehr ist das mildere Gesetz stets in seiner Gesamtheit anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587;… Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 Rn. 30;… MüKo-StGB/Schmitz, 4. Aufl.,2020, § 2 Rn. 29, 51). - BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14
Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden …
Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 6 StR 150/22
Vielmehr ist das mildere Gesetz stets in seiner Gesamtheit anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 StR 314/13, NStZ 2014, 586, 587; Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 Rn. 30;… MüKo-StGB/Schmitz, 4. Aufl.,2020, § 2 Rn. 29, 51).
- BGH, 26.06.2024 - 3 StR 167/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Der Günstigkeitsvergleich nach § 2 Abs. 3 StGB hat nicht allein für die Strafzumessung Bedeutung, sondern auch für den Schuldspruch, in dem das anwendbare mildere Gesetz zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22, NStZ-RR 2022, 200). - BGH, 12.12.2024 - 6 StR 238/24
Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, …
Die Prüfung nach § 2 Abs. 3 StGB hat nicht allein für die Strafzumessung Bedeutung, sondern auch für den Schuldspruch; in diesem ist das anwendbare mildere Gesetz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22, NStZ-RR 2022, 200). - BGH, 11.12.2024 - 3 StR 231/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Jedoch lässt die Herausnahme des tatgegenständlichen Marihuanas aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und dessen gesonderte Erfassung durch eine entsprechende tateinheitliche Bestrafung nach dem Konsumcannabisgesetz aufgrund des geringeren Unrechtsund Schuldgehalts von Taten nach diesem Gesetz vorliegend Raum für eine mildere Bestrafung (s. etwa BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 3 StR 214/24, juris Rn. 7 mwN; zur Bedeutung des Günstigkeitsvergleichs auch für den Schuldspruch s. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24; vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22, NStZ-RR 2022, 200).
- BGH, 26.07.2023 - 6 StR 205/23
Wegfall der Verurteilung wegen der beiden verjährten Delikte der Bedrohung und …
Denn das Landgericht hat die "zeitgleiche" Verletzung von vier Straftatbeständen ohne Einschränkung straferschwerend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22). - BGH, 10.07.2024 - 3 StR 214/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Jedoch lässt die Herausnahme des tatgegenständlichen Haschischs aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz und dessen gesonderte Erfassung durch eine entsprechende tateinheitliche Bestrafung nach dem Konsumcannabisgesetz aufgrund des geringeren Unrechtsund Schuldgehalts von Taten nach diesem Gesetz vorliegend Raum für eine mildere Bestrafung (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, juris Rn. 7; zur Bedeutung des Günstigkeitsvergleichs auch für den Schuldspruch s. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24; vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22, NStZ-RR 2022, 200). - BGH, 07.08.2024 - 3 StR 126/24
Betäubungsmittelstrafrecht; bewaffnetes Handeltreiben mit Cannabis (minder …
Denn die Herausnahme des tatgegenständlichen Marihuanas aus dem Betäubungsmittelgesetz und seine gesonderte Erfassung durch das Konsumcannabisgesetz lässt aufgrund des damit verbundenen geringeren Unrechtsund Schuldgehalts dieses Gesetzesverstoßes hier Raum für eine mildere Bestrafung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2024 - 3 StR 214/24, juris Rn. 7;… vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, juris Rn. 7;… zur Bedeutung des Günstigkeitsvergleichs auch für den Schuldspruch s. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 167/24, juris Rn. 5; vom 3. Mai 2022 - 6 StR 150/22, NStZ-RR 2022, 200).
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