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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14469
BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22 (https://dejure.org/2022,14469)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2022 - 6 StR 156/22 (https://dejure.org/2022,14469)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22 (https://dejure.org/2022,14469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Tragfähigen Feststellungen zu dem vom Angeklagten aus der abgeurteilten Tat nach § 73 Abs. 1 StGB Erlangten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Einziehung des Wertes von Taterträgen; Tragfähigen Feststellungen zu dem vom Angeklagten aus der abgeurteilten Tat nach § 73 Abs. 1 StGB Erlangten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 154/20

    Einziehung von Taterträgen bei mehreren Beteiligten (faktische bzw. …

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn er im Sinne eines rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses ungehinderten Zugriff auf den betreffenden Vermögensgegenstand nehmen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 372/10

    Voraussetzungen des Auffangrechtserwerbs (mangelnde Darlegung im Urteil; …

    Auszug aus BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22
    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10 Rn. 3).
  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …

    Die Urteilsgründe belegen nicht, dass der Angeklagte - wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22) - in irgendeiner Phase des Tatablaufs tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrrad erlangte.
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23

    Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts; Anordnung der Unterbringung in …

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22).
  • BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme); …

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 6/24, NStZ-RR 2024, 139; vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22, Rn. 3).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten - mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung - nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22 Rn. 3;… vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 372/10 Rn. 3).
  • BayObLG, 08.06.2026 - 203 StRR 411/26

    Einziehung von Taterträgen, Wertersatzeinziehung, Mittäterschaft, …

    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 6/24, NStZ-RR 2024, 139; vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22, Rn. 3).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23

    Diebstahl (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit); Strafzumessung (ausländische …

    a) Noch zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c S. 1 StGB an § 73 Abs. 1 StGB anknüpft und voraussetzt, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat, ihm also ein Vermögenswert unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 je mwN).
  • BGH, 30.04.2025 - 6 StR 693/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

    Einem Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten mit der Folge einer gesamtschuldnerischen Haftung nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem die Mitverfügungsgewalt hierüber zukommen soll, und er diese auch tatsächlich hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 6/24, NStZ-RR 2024, 139; vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22, Rn. 3).
  • BGH, 28.01.2025 - 4 StR 542/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung; …

    Nach den getroffenen Feststellungen entwendete der Angeklagte zusammen mit einem unbekannten Mittäter im Fall II. 2.a) der Urteilsgründe Wertgegenstände und Bargeld im Wert von insgesamt 9.024 EUR aus dem Wohnhaus der Geschädigten und beide nahmen die Tatbeute mit sich (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22 Rn. 3;… Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 461/19 Rn. 2).
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