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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.11.2022

Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2023 - 6 StR 198/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29268
BGH, 16.10.2023 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2023,29268)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2023 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2023,29268)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2023,29268)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 33 Abs. 1 RVG
    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren im Rechtsmittelverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 RVG, § 33 Abs 1 RVG, Nr 4143 RVG-VV, § 47 Abs 1 S 1 GKG
    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren im Rechtsmittelverfahren

  • IWW

    § 33 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz

  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Adhäsionsverfahren, Rechtsmittelverfahren, Grundurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Adhäsionsverfahren im Rechtsmittelverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert für das Adhäsionsverfahren - Keine Minderung durch Schmerzensgeldgrundurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 128
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216/24

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Adhäsionsverfahren

    Im Rechtsmittelverfahren ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG der Antrag des Rechtsmittelführers maßgeblich, wobei gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG der Wert durch denjenigen des Streitgegenstands im ersten Rechtszug beschränkt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2023 - 6 StR 198/22 Rn. 3 …und vom 7. November 2022 - 6 StR 124/22 Rn. 4).
  • BGH, 12.02.2024 - 5 StR 243/23

    Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsanwaltsgebührt im Adhäsionsverfahren

    Insoweit kommt es hier auf die vom Angeklagten im Revisionsverfahren abgewehrten Ansprüche der Adhäsionskläger an, mithin diejenigen wegen derer es zu einer Verurteilung durch das Landgericht gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 6 StR 198/22).
  • BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216724

    Gegenstandswert, Rechtsmittelverfahren, wirtschaftliches Interesse

    Im Rechtsmittelverfahren ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG der Antrag des Rechtsmittelführers maßgeblich, wobei gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG der Wert durch denjenigen des Streitgegenstands im ersten Rechtszug beschränkt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2023 6 StR 198/22 Rn. 3 …und vom 7. November 2022 6 StR 124/22 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34405
BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2022,34405)
BGH, Entscheidung vom 01.11.2022 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2022,34405)
BGH, Entscheidung vom 01. November 2022 - 6 StR 198/22 (https://dejure.org/2022,34405)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO; § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO
    Ablehnung des Antrages der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Revisionsinstanz; grundsätzlich keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17

    Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
    Im Adhäsionsverfahren ist gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz gesondert zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - 5 StR 587/17

    Prozesskostenhilfebewilligung im Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Entscheidung …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag schon vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat; die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann in besonderen Fällen durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91 Rn. 4; vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 Rn. 2;… vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18 Rn. 3;… vom 9. Juni 2021 - 5 StR 406/17 Rn. 5).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 547/18

    Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren (gesonderte Entscheidung für jeweilige …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag schon vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat; die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann in besonderen Fällen durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91 Rn. 4;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 Rn. 2; vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18 Rn. 3;… vom 9. Juni 2021 - 5 StR 406/17 Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2021 - 5 StR 406/17

    Lediglich ausnahmsweise Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung von …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag schon vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat; die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann in besonderen Fällen durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91 Rn. 4;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 Rn. 2;… vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18 Rn. 3; vom 9. Juni 2021 - 5 StR 406/17 Rn. 5).
  • BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag schon vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat; die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann in besonderen Fällen durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91 Rn. 4;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 Rn. 2;… vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18 Rn. 3;… vom 9. Juni 2021 - 5 StR 406/17 Rn. 5).
  • BGH, 23.06.2026 - 3 StR 3/26
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise für den Fall, dass vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ein Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen gestellt, aber nicht bzw. nicht vorab beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BGH, Beschlüsse vom 1. November 2022 - 6 StR 198/22, juris Rn. 2;… vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18, juris Rn. 2;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17, juris Rn. 2; jeweils mwN).
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