Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Erweiterte Einziehung (Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB : Die Aufklärungspflicht und die Einziehung - Feststellungen zum Einkommen und Vermögen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20
Das insoweit wirksam beschränkte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 StR 91/20 Rn. 1 mwN), vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat mit der Verfahrensrüge Erfolg. - BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter …
Auszug aus BGH, 24.02.2021 - 6 StR 214/20
Auskünften aus dem zentralen Fahrzeugregister und verschrifteten WhatsApp-Chatverläufen lässt sich entnehmen, dass der Angeklagte im April 2017 einen Porsche Panamera zum Preis von mindestens 40.000 Euro erwarb und diesen zu dem für die erweiterte Einziehung maßgeblichen Zeitpunkt der Anknüpfungstaten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 226/04 Rn. 4 mwN) auch noch besaß.
- BGH, 03.03.2025 - 5 StR 312/23
Anfrageverfahren zur erweiterten Einziehung (Vorhandensein des …
Soweit das Urteil des 6. Strafsenats vom 24. Februar 2021 (6 StR 214/20) auf den Beschluss des 4. Strafsenats vom 1. Juli 2004 (4 StR 226/04, vgl. dazu oben II.2.c) verweist, betraf die zitierte Entscheidung die Voraussetzungen der erweiterten Wertersatzeinziehung. - BGH, 30.03.2023 - 4 StR 318/22
Untersuchungsgrundsatz (Umstände, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der …
Insbesondere hat die Beschwerdeführerin die Beweismittel, deren Verwertung sie vermisst, und die zu erwartenden Beweisergebnisse jeweils konkret bezeichnet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 StR 214/20 Rn. 3), indem sie mit dem Ziel, eine Aktivtäterschaft der Angeklagten T. H. zu beweisen, im Einzelnen vorgetragen hat, welche Bekundungen der namentlich benannten Berufsrichter über die Einlassungen der beiden Angeklagten und über die Angaben der Zeugen (Eltern der beiden Angeklagten, Ehefrau des Bruders des Angeklagten) in der Hauptverhandlung im ersten Rechtsgang zu erwarten waren.
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