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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34621
BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 (https://dejure.org/2020,34621)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 13 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur Verhinderung von Straftaten in seiner Wohnung); Beihilfe (Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung eines Dritten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kenntnis und Billigung des Wohnungsinhabers von Lagerung und Vertrieb von Betäubungsmitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 13 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kenntnis und Billigung des Wohnungsinhabers von Lagerung und Vertrieb von Betäubungsmitteln

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 27
    Wertung der Kenntnis und Billigung eines Wohnungsinhabers über die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus als Beihilfehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM: Beihilfe zum Handeltreiben durch Unterlassen - Garantenstellung des Wohnungsinhabers?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Canabis-Handel in der Mietwohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    BtMG: Lagerung und Verkauf von Drogen aus der Wohnung eines Dritten - Strafbarkeit des Wohnungsinhabers? Beihilfe? Beihilfe durch Unterlassen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 17
  • StV 2021, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 329/09

    Voraussetzungen für die Garantenstellung eines Wohnungsbesitzes (unerlaubtes …

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 17.11.2011 - 2 StR 348/11

    Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Garantenstellung …

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung erfüllt es nicht die Voraussetzungen einer strafbaren Beihilfe, dass der Wohnungsinhaber die Lagerung von Betäubungsmitteln und deren Verkauf aus der Wohnung heraus kennt und billigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58); eine solche Unterstützungshandlung der Angeklagten lässt sich jedoch den Urteilsgründen auch in ihrer Gesamtheit nicht entnehmen.
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur …

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20
    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 08.12.2022 - 5 StR 351/22

    Billigung der kurzzeitigen Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung des …

    Das Landgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 3, StV 2021, 423).

    Denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht die Rechtspflicht, gegen ein von ihm bemerktes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Dritte in seiner Wohnung einzuschreiten (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - 3 StR 445/20 Rn. 48; Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20 Rn. 5, StV 2021, 423).

  • BGH, 05.11.2024 - 6 StR 258/24

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe, Versuch (fakultative Strafmilderung; …

    a) Die Annahme einer Beihilfe erfordert eine irgendwie geartete, die Haupttat objektiv fördernde Unterstützungshandlung oder ein hierauf gerichtetes Unterlassen; das bloße Geschehenlassen oder Dulden einer fremden Tat ohne eigene fördernde Handlung genügt hingegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20, StV 2021, 423;… vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, Rn. 9;… vom 7. November 2018 - 2 StR 361/18, Rn. 14).

    b) Sollte das Tatgericht in der neuen Hauptverhandlung eine solche fördernde Handlung feststellen und dabei den Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit wiederum nicht in einem aktiven Tun, sondern in dem Unterlassen der Hilfeleistung für den Geschädigten sehen, bedarf es für die Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen einer Garantenstellung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20, Rn. 5; vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 597/18, NStZ-RR 2019, 74).

  • LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an …

    Noch nicht einmal eine strafbare Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitten begeht der Wohnungsinhaber, der Kenntnis von der Lagerung, Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in seiner Wohnung durch einen Mitbewohner hat und dies billigt; es fehlt an einer Garantenstellung (BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - 6 StR 227/20).
  • BGH, 31.08.2024 - 5 StR 207/24
    Das neue Tatgericht wird sich näher als geschehen mit der Frage des Besitzwillens und einer strafbaren Beihilfe befassen können (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 75/22, NStZ 2023, 47; vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52; vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 227/20, StV 2021, 423; vom 24. April 2013 - 2 StR 42/13; vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58;… Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 1021 f.).
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