Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 40 StGB
Rücktritt (Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Abflauen der Aggressionen); Geldstrafe (mangelnde Bestimmung der Tagessatzhöhe; Verschlechterungsverbot; später eingetretene Einkommens- oder Vermögensverbesserungen) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Prüfung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 02.03.2021 - 1 KLs 19/20
- BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Es fehlen indes Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten nach dem Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. zum "Rücktrittshorizont" etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.). - BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Das Verschlechterungsverbot steht der Nachholung nicht entgegen; nach dem angegriffenen Urteil eingetretene Einkommens- und/oder Vermögensverbesserungen dürfen jedoch nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 97). - BGH, 04.05.2021 - 6 StR 170/21
Versuchte Erpressung (Gewerbsmäßigkeit; Entkräftung der Regelwirkung)
Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Dies wird durch die Einbeziehung der Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 170/21 Rn. 6). - BGH, 07.04.2021 - 6 StR 128/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Rücktritt vom Versuch …
Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Den Urteilsgründen ist auch nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte keine Möglichkeit mehr sah, S. zu verletzen, etwa mangels weiterer verfügbarer Gegenstände oder weil dieser sich zwischenzeitlich in Sicherheit gebracht hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 7). - BGH, 20.04.2021 - 6 StR 134/21
Rücktritt vom Versuch (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild; …
Auszug aus BGH, 13.07.2021 - 6 StR 268/21
Derer hätte es bedurft, zumal bei dem Angeklagten ein Abflauen seiner Aggressionen handlungsbestimmend gewesen sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2021 - 6 StR 134/21 Rn. 3).
- BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum …
Dies wird durch die Einbeziehung der Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4). - BGH, 07.08.2025 - 1 StR 60/25
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Urteilsgründe: erforderliche …
Dabei haben etwaige nach dem angefochtenen Urteil eingetretene Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Angeklagten außer Betracht zu bleiben (…BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21 Rn. 5 und vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 08.04.2025 - 1 StR 113/25
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Strafbarkeit von Taten gegen deutsche …
Dabei haben in dieser Fallkonstellation etwaige nach dem angefochtenen Urteil eingetretene Verbesserungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeklagten außer Betracht zu bleiben (…BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21 Rn. 5 und vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 07.09.2022 - 1 StR 157/22
Schlechterstellungsverbot (keine Erhöhung von Einzelstrafen auch bei insgesamt …
Für die Bestimmung der Tagessatzhöhe wird es das Einkommen des Angeklagten (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17, BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 6 Rn. 7 ff.) im Zeitpunkt der neuen Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 1979 - 1 StR 503/78, BGHSt 28, 360, 362; siehe auch BGH…, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 65) zu ermitteln haben, wobei allerdings nach dem ersten Urteil eingetretene Verbesserungen nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 StR 268/21 Rn. 4).
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