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| BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
Auszug aus BGH, 08.12.1954 - 6 StR 283/54
Denn, wie der Senat bereits in BGHSt 6, 62 entschieden und näher ausgeführt hat, ist die Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a nicht strafbar.
- BGH, 27.07.1955 - 6 StR 48/55
Strafbarkeit der Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) - …
Wie der Senat u.a. in dem Urteil 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954 ausgeführt hat, ist Vorsteher im Sinne des § 128 StGB nur, wer innerhalb der Verbindung entweder selbst mit wesentlichen Weisungsbefugnissen ausgestattet ist oder wer maßgeblichen Einfluß auf das Zustandekommen von Weisungen übergeordneter an untergeordnete Stellen innerhalb der Verbindung ausübt. - BGH, 13.04.1962 - 3 StR 10/62
Förmliche Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge als Merkmale eines Verstoßes gegen …
Vorsteher ist nur, wer innerhalb der Verbindung entweder wesentliche Weisungsbefugnisse hat oder maßgeblichen Einfluß innerhalb der Verbindung ausübt, wobei es ausreichen kann, wenn er auf die Führung einer Untergliederung bestimmenden Einfluß ausübt (BGH 6 StR 120/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954, Wagner GA 1960, 225, 227, C Nr. 1, 2). - BGH, 23.01.1957 - 6 StR 77/56
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit i. S. d. § 244 Abs. 3 …
- BGH, 26.09.1956 - 6 StR 63/56
Rechtsmittel
Vorsteher sind also nicht nur die Personen, die als Organe der Verbindung mit Weisungsbefugnissen ausgestattet sind, sondern auch diejenigen, die einen wesentlichen Einfluss auf das Zustandekommen von Weisungen innerhalb der Verbindung ausüben (vgl Urteile des Senats vom 8. Dezember 1954 - 6 StR 283/54 -, 15. Dezember 1954 - 6 StR 301/54 - und 7. März 1956 - 6 StR 92/55 -). - BGH, 05.10.1955 - 6 StR 56/55
Rechtsmittel
Da der Tatbestand des § 128 StGB schon beim Mitglied und erst recht beim Vorsteher (BGH 6 StR 120/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 283/54 vom 8. Dezember 1954) ein Tätigwerden voraussetzt, leistet Beihilfe, wer Mitglieder oder Vorsteher in ihrer Betätigung unterstützt. - BGH, 15.12.1954 - 6 StR 301/54
Rechtsmittel
Hierzu rechnet nicht nur derjenige, der, wie die Revision meint, von höchster Stelle aus verantwortliche Funktionen ausübt, sondern jeder, der innerhalb der Verbindung entweder selbst mit wesentlichen Weisungsbefugnissen ausgestattet ist oder wer massgeblichen Einfluss auf das Zustandekommen von Weisungen übergeordneter an untergeordnete Stellen innerhalb der Verbindung ausübt (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 1954 - 6 StR 283/54 -).
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