Rechtsprechung
| BGH, 06.08.2024 - 6 StR 325/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 263 Abs. 3 StGB, § 73c StGB
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 08.02.2024 - 20 KLs 21 Js 21683/21
- BGH, 06.08.2024 - 6 StR 325/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.2021 - 6 StR 517/21
Nachholung der Bestimmung einer Strafe bzgl. der Tat des sexuellen Missbrauchs …
Auszug aus BGH, 06.08.2024 - 6 StR 325/24
Dies kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachholen; das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 517/21 mwN). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt, …
Auszug aus BGH, 06.08.2024 - 6 StR 325/24
Denn nach den Feststellungen zahlten die Geschädigten in den Fällen II.4 Nr. 11 bis 13 das Geld auf das Konto des Zeugen T. (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2022 - 2 StR 175/22), von wo es dem Angeklagten "im Ergebnis zugeflossen" ist.
- BGH, 25.09.2024 - 4 StR 511/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2024 - 6 StR 325/24 Rn. 2; Beschluss vom 16. September 2010 - 4 StR 433/10, NStZ-RR 2010, 384, 385).
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