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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2024 - 6 StR 384/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29306
BGH, 01.10.2024 - 6 StR 384/24 (https://dejure.org/2024,29306)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2024 - 6 StR 384/24 (https://dejure.org/2024,29306)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2024 - 6 StR 384/24 (https://dejure.org/2024,29306)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 40 StGB; 55 StGB
    Geldstrafe (Verhängung in Tagessätzen: Höhe der Tagessätze); Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung der frühesten nicht erledigten Verurteilung)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 6 StR 384/24
    Dieser Verurteilung kommt regelmäßig eine Zäsurwirkung zu (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18, Rn. 13), die dazu führt, dass eine weitere Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus einem späteren Erkenntnis ausscheidet, wenn die dort abgeurteilte Tat nach der zäsurbildenden Entscheidung begangen worden ist.
  • BGH, 11.11.2008 - 5 StR 486/08

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe (Einbeziehung nach Erlass …

    Auszug aus BGH, 01.10.2024 - 6 StR 384/24
    Der Senat sieht daher von der Einbeziehung dieser Strafe ab und setzt die Gesamtstrafe entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO um einen Monat herab (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - 5 StR 486/08, NStZ-RR 2009, 74).
  • BGH, 26.08.2025 - 2 StR 327/25

    Verwerfung einer Revision als unbegründet (Herabsetzung der Tagessatzhöhe: …

    Dessen Antrag folgend und um jeden Nachteil für den Angeklagten zu vermeiden, setzt der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO die Tagessatzhöhe in den genannten Fällen auf einen Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 1 und 3 StGB) fest (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2024 - 6 StR 384/24, Rn. 3).
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