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Rechtsprechung
   BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32725
BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22 (https://dejure.org/2022,32725)
BGH, Entscheidung vom 01.11.2022 - 6 StR 387/22 (https://dejure.org/2022,32725)
BGH, Entscheidung vom 01. November 2022 - 6 StR 387/22 (https://dejure.org/2022,32725)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug (Kraftfahrzeughandel; Darlegung der Abgrenzung zwischen Eingehungsbetrug und Erfüllungsbetrug; Täuschung; Irrtum; Vermögensschaden: Höhe des Vermögensschadens, Stoffgleichheit, Darlegung durch Sachverständige)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22
    Das Tatgericht muss, wenn und soweit in der wirtschaftlichen Praxis Bewertungmethoden existieren, den Schaden der Höhe nach beziffern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 Rn. 176 mwN) und - gegebenenfalls unter Heranziehung eines Sachverständigen - seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise darlegen (…vgl. Matt/Renzikowski/Saliger, StGB, 2. Aufl. 2020, § 263 Rn. 185).
  • BGH, 16.09.2021 - 2 StR 51/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Einziehung (Verrechnung mit Taterträgen; …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22
    Soweit sich diese zugunsten des Angeklagten ausgewirkt haben, wird indes das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 2 StR 51/21 mwN).
  • KG, 03.02.2006 - 1 Ss 269/05

    Tatbestandsmerkmal des Irrtums beim Betrug: Irrtum Geschädigter bei …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22
    a) Ein Irrtum ist in einem allgemeinen Sinne zunächst jede unrichtige (subjektive) Vorstellung von der (objektiven) Wirklichkeit (vgl. KG StV 2006, 584 (585)).
  • OLG Köln, 18.07.2017 - 16 U 28/17

    Abweisung der Klage auf Ersatz eines Verkehrsunfallschadens mangels Nachweises …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22
    Die Zulassungsbescheinigung dokumentiert somit nur, auf welche Personen das Fahrzeug zugelassen ist, nicht aber die Eigentümerstellung einer Person (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 16 U 28/17 Rn. 5).
  • BGH, 09.04.1991 - 5 StR 85/91

    Schluss auf die Zahlungsunwilligkeit des Angeklagten aus dessen …

    Auszug aus BGH, 01.11.2022 - 6 StR 387/22
    Die Strafkammer hätte bezogen auf die Tatzeitpunkte, also die Zeitpunkte der Vertragsschlüsse, dartun müssen, über welche liquiden Mittel der Angeklagte verfügte, wie sich die Auftragslage insgesamt gestaltete und welche (vorrangigen) Forderungen er befriedigte, statt die bestellten Fahrzeuge zu bezahlen (vgl. zu den Darlegungspflichten BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 5 StR 85/91 Rn. 3).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges …

    (a) Ein solcher liegt entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht in dem Nutzungsausfall des Erwerbers in Höhe von 41.350 EUR, da dieser zu keinem korrespondierenden Vorteil im Vermögen der Angeklagten geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. November 2022 ? 6 StR 387/22, juris Rn. 4).
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