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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2021 - 6 StR 390/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38798
BGH, 08.09.2021 - 6 StR 390/21 (https://dejure.org/2021,38798)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2021 - 6 StR 390/21 (https://dejure.org/2021,38798)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2021 - 6 StR 390/21 (https://dejure.org/2021,38798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 252 StGB; 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB; 241 StGB
    Schwerer räuberischer Diebstahl (Konkurrenzverhältnis zum Wohnungseinbruchdiebstahl und zur Bedrohung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 252 StGB, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdrängen des verwirklichten Wohnungseinbruchdiebstahls im Wege der Gesetzeskonkurrenz (Spezialität) vom Straftatbestand des schweren räuberischen Diebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verdrängen des verwirklichten Wohnungseinbruchdiebstahls im Wege der Gesetzeskonkurrenz (Spezialität) vom Straftatbestand des schweren räuberischen Diebstahls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.2014 - 2 StR 110/14

    Bedrohung

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 6 StR 390/21
    Sie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gewalthandlungen des Angeklagten, deren Unterstützung sie ersichtlich dienen sollte, und wird vom Unrechtsgehalt des § 252 StGB erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 2 StR 110/14 Rn. 2).
  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 64/65

    Geräuschloses Hineingehen in ein Haus oder eine Wohnung zur Nachtzeit als …

    Auszug aus BGH, 08.09.2021 - 6 StR 390/21
    Der vom Angeklagten verwirklichte Wohnungseinbruchdiebstahl wird im Wege der Gesetzeskonkurrenz (Spezialität) vom Straftatbestand des schweren räuberischen Diebstahls verdrängt, weil er die Merkmale des Diebstahls bereits einschließt, so dass dem Wohnungseinbruchdiebstahl keine selbstständige strafrechtliche Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGHSt 20, 235, 237 f.;… MüKo-StGB/Schmitz, 4. Aufl., § 244 Rn. 85;… BeckOK-StGB/Wittig, 50. Ed., § 244 Rn. 29;… NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 244 Rn. 57).
  • BGH, 21.01.2026 - 3 StR 546/25

    Im Wohnhaus noch Raub: Gewalt vor Gewahrsamswechsel zählt

    Im Übrigen steht dieses Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 252 und §§ 244, 244a StGB (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 8. September 2021 - 6 StR 390/21, juris Rn. 2;… vom 11. April 2022 - 2 StR 321/21, juris Rn. 4 mwN;… insoweit wohl aA LK/Vogel/Burchard, StGB, 13. Aufl., § 252 Rn. 81;… NK-StGB/Kindhäuser/Hoven, 6. Aufl., § 252 Rn. 28;… BeckOK StGB/Wittig, 68. Ed., § 252 Rn. 19;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl., § 252 Rn. 13).
  • BGH, 11.04.2022 - 2 StR 321/21

    Konkurrenzen (Spezialität: Verdrängung eines Wohnungseinbruchdiebstahls durch …

    a) Der von der Angeklagten ebenfalls verwirklichte schwere Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB) wird im Wege der Gesetzeskonkurrenz (Spezialität) vom Straftatbestand des (besonders) schweren räuberischen Diebstahls verdrängt, weil er die Merkmale des Diebstahls bereits einschließt, so dass dem (schweren) Wohnungseinbruchdiebstahl keine selbständige strafrechtliche Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2021 - 6 StR 390/21, juris Rn. 2 mwN;… ebenso NK-StGB/Kindhäuser, 5. Aufl., § 252 Rn. 28;… BeckOK-StGB/Wittig, 52. Ed., § 252 Rn. 19;… a.A. Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 252 Rn. 13).
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