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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2020 - 6 StR 395/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44230
BGH, 16.12.2020 - 6 StR 395/20 (https://dejure.org/2020,44230)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - 6 StR 395/20 (https://dejure.org/2020,44230)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 395/20 (https://dejure.org/2020,44230)
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2018 - 5 StR 52/18

    Zurückweisung der Revision als unbegründet; Entrichtung von Prozesszinsen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 395/20
    Die geltend gemachten Prozesszinsen sind erst ab dem Tag zu entrichten, der auf die - hier am 25. Juni 2020 eingetretene - Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 5 StR 52/18).
  • BGH, 17.09.2024 - 6 StR 438/24

    Adhäsionsverfahren (Adhäsionsantrag, Zulässigkeit: Tod des Adhäsionsklägers …

    c) Die Adhäsionsentscheidung ist lediglich im Zinsausspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO dahin zu ändern, dass die geltend gemachten Prozesszinsen erst ab dem Tag zu entrichten sind, der auf die - hier am 1. April 2024 eingetretene - Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (vgl. § 404 Abs. 2 Satz 2 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 395/20).
  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 128/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die geltend gemachten Prozesszinsen sind erst ab dem Tag zu entrichten, der auf die - hier am 9. November 2023 eingetretene - Rechtshängigkeit des Adhäsionsantrags folgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 395/20).
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