Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.
Herstellen kinderpornographischer Schriften - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Herstellen kinderpornographischer Schriften zur Verbreitung oder zum öffentlichen Zugänglichmachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herstellen kinderpornographischer Schriften zur Verbreitung oder zum öffentlichen Zugänglichmachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 10.07.2020 - 472 Js 22058/18
- BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97
Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von …
Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Jedoch verwirklichte der Angeklagte jeweils die Voraussetzungen des § 184b Abs. 4 StGB, weil er sich Schriften verschaffte und bis zur Durchsuchung am 3. Juli 2018 besaß, die einen sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB zum Gegenstand hatten und ein tatsächliches Geschehen wiedergaben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368).Die Posen, die die Nebenklägerin und bei Tat 10 deren gleichfalls kindliche Freundin einnehmen mussten, enthielten in Einklang mit dem Ausgangspunkt des Landgerichts jeweils nicht unerhebliche (§ 184g Nr. 1 StGB aF) sexuelle Handlungen, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden sollte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39).
- BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16
Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung …
Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Die Posen, die die Nebenklägerin und bei Tat 10 deren gleichfalls kindliche Freundin einnehmen mussten, enthielten in Einklang mit dem Ausgangspunkt des Landgerichts jeweils nicht unerhebliche (§ 184g Nr. 1 StGB aF) sexuelle Handlungen, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden sollte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, BGHSt 43, 366, 368; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 72/16, StV 2017, 39). - BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; …
- BGH, 04.02.2020 - 5 StR 657/19
Konkurrenzen (keine Anwendung des verdrängenden Gesetzes wegen Verjährung; …
Auszug aus BGH, 15.12.2020 - 6 StR 397/20
Da die jeweiligen Verschaffungsakte entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts in den Fällen 1 bis 6 in verjährter Zeit liegen, kommt insoweit der (nicht verjährte) Auffangtatbestand des Besitzes zur Anwendung, wobei das Dauerdelikt des Besitzes der verschiedenen Tatvideos mit Blick auf dessen geringeren Unwertgehalt die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit verklammert (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, StV 2020, 469, 470 mwN).
- BGH, 22.02.2022 - 3 StR 482/21
Besitz kinderpornographischer Schriften (Verhältnis zum Herstellen; Verjährung; …
Das Dauerdelikt des Besitzes der verschiedenen Tatvideos verklammert mit Blick auf dessen geringeren Unwertgehalt die tatmehrheitlichen Taten des (schweren) sexuellen Missbrauchs nicht zur Tateinheit (…s. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 5 StR 657/19, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 4 Rn. 4; vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20, juris Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174). - BGH, 17.02.2021 - 4 StR 376/20
Revisionsbegründung (Wirkung der Beschränkung der Revision auf den …
Die vom Generalbundesanwalt beantragte Änderung des Schuldspruchs im Fall II. 3 dahingehend, dass die Angeklagte statt des verjährten Delikts wegen nicht verjährten tateinheitlich begangenen Besitzes kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB in der Fassung vom 31. Oktober 2008 schuldig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 6 StR 397/20), kann nicht erfolgen.
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