Rechtsprechung
| BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; 267 StPO; § 64 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung des Vollstreckungsstandes von einbezogenem Urteil; Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (rechtlicher Maßstab: hinreichend konkrete ... - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; Einbeziehung der früheren Einziehungsentscheidung in das neue Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1b S. 1
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; Einbeziehung der früheren Einziehungsentscheidung in das neue Urteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 06.05.2021 - 25 KLs 3/21
- LG Magdeburg, 06.05.2021 - 260 Js 43593/20
- BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Damit hat es einen rechtlichen Maßstab angewendet, der der vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 für verfassungswidrig erklärten Vorschrift des § 64 Abs. 2 StGB aF zugrunde lag (BVerfGE 91, 1). - BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04). - BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18
Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Die Adhäsionsentscheidung bedarf insoweit der Änderung, als Prozesszinsen erst ab dem auf die Anhängigkeit folgenden Tag zu zahlen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2019 - 2 StR 190/19 Rn. 2; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 Rn. 2).
- BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil des Amtsgerichts Schönebeck vom 11. Februar 2021 angeordnete Einziehung des Wertes "des Taterlangten" (richtig: von Taterträgen) in Höhe von 400 Euro aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 12; vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17). - BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19
Mittäterschaft (Maßstab)
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil des Amtsgerichts Schönebeck vom 11. Februar 2021 angeordnete Einziehung des Wertes "des Taterlangten" (richtig: von Taterträgen) in Höhe von 400 Euro aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 12;… vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17). - BGH, 26.06.2019 - 2 StR 190/19
Anspruch des Adhäsionsklägers auf Prozesszinsen aus Schadensersatzansprüchen
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Die Adhäsionsentscheidung bedarf insoweit der Änderung, als Prozesszinsen erst ab dem auf die Anhängigkeit folgenden Tag zu zahlen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2019 - 2 StR 190/19 Rn. 2;… vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 Rn. 2). - BGH, 21.09.2011 - 1 StR 398/11
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; maßgebliche Beendigung der …
Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
Aufgrund dieses Erörterungsmangels kann die Gesamtstrafenbildung keinen Bestand haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2001 - 1 StR 398/11, juris Rn. 4)." Dem verschließt sich der Senat letztlich nicht, weil eine Benachteiligung der Angeklagten durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
- BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21
Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das …
Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21). - BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Offenlassen der Rechtsgrundlage der …
Zwar sind - wie der Generalbundesanwalt im Ansatz zutreffend ausführt - frühere Entscheidungen in das neue Urteil dergestalt einzubeziehen, dass die Beträge aus den früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung zusammengezählt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21, juris Rn. 5). - BGH, 07.09.2023 - 6 StR 257/23
Verwerfung der Revision als unbegründet
Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".