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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52250
BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21 (https://dejure.org/2021,52250)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2021 - 6 StR 409/21 (https://dejure.org/2021,52250)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 6 StR 409/21 (https://dejure.org/2021,52250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; 267 StPO; § 64 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Darstellungsmangel: mangelnde Mitteilung des Vollstreckungsstandes von einbezogenem Urteil; Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (rechtlicher Maßstab: hinreichend konkrete ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; Einbeziehung der früheren Einziehungsentscheidung in das neue Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1b S. 1
    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; Einbeziehung der früheren Einziehungsentscheidung in das neue Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Damit hat es einen rechtlichen Maßstab angewendet, der der vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 für verfassungswidrig erklärten Vorschrift des § 64 Abs. 2 StGB aF zugrunde lag (BVerfGE 91, 1).
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 292/18

    Antrag des Verletzten (Prozesszinsen im Adhäsionsverfahren)

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Die Adhäsionsentscheidung bedarf insoweit der Änderung, als Prozesszinsen erst ab dem auf die Anhängigkeit folgenden Tag zu zahlen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2019 - 2 StR 190/19 Rn. 2; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 Rn. 2).
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil des Amtsgerichts Schönebeck vom 11. Februar 2021 angeordnete Einziehung des Wertes "des Taterlangten" (richtig: von Taterträgen) in Höhe von 400 Euro aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 12; vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17).
  • BGH, 19.11.2019 - 4 StR 449/19

    Mittäterschaft (Maßstab)

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Die Entscheidung des Landgerichts, die im Urteil des Amtsgerichts Schönebeck vom 11. Februar 2021 angeordnete Einziehung des Wertes "des Taterlangten" (richtig: von Taterträgen) in Höhe von 400 Euro aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen gemäß § 55 Abs. 2 StGB nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 4 StR 449/19 Rn. 12;… vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17).
  • BGH, 26.06.2019 - 2 StR 190/19

    Anspruch des Adhäsionsklägers auf Prozesszinsen aus Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Die Adhäsionsentscheidung bedarf insoweit der Änderung, als Prozesszinsen erst ab dem auf die Anhängigkeit folgenden Tag zu zahlen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2019 - 2 StR 190/19 Rn. 2;… vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 292/18 Rn. 2).
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 398/11

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich; maßgebliche Beendigung der …

    Auszug aus BGH, 01.12.2021 - 6 StR 409/21
    Aufgrund dieses Erörterungsmangels kann die Gesamtstrafenbildung keinen Bestand haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2001 - 1 StR 398/11, juris Rn. 4)." Dem verschließt sich der Senat letztlich nicht, weil eine Benachteiligung der Angeklagten durch die rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das …

    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04; vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
  • BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Offenlassen der Rechtsgrundlage der …

    Zwar sind - wie der Generalbundesanwalt im Ansatz zutreffend ausführt - frühere Entscheidungen in das neue Urteil dergestalt einzubeziehen, dass die Beträge aus den früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung zusammengezählt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.09.2023 - 6 StR 257/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Mit der abschließenden Sachentscheidung ist auch über die Kosten des Rechtsmittels zu befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 6 StR 409/21).
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