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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26132
BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21 (https://dejure.org/2022,26132)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2022 - 6 StR 470/21 (https://dejure.org/2022,26132)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21 (https://dejure.org/2022,26132)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Versuchter Totschlag; unzureichende Prüfung der Schuldfähigkeit

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung im Zusammenhang mit einem "akuten Eifersuchtswahn"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 S 1 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Anforderungen an die Schuldfähigkeitsprüfung im Zusammenhang mit einem "akuten Eifersuchtswahn"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzureichende gerichtliche Feststellungen zu den medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten; Vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat durch den diagnostizierten "Eifersuchtswahn"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende gerichtliche Feststellungen zu den medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten; Vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat durch den diagnostizierten 'Eifersuchtswahn'

  • rechtsportal.de

    Unzureichende gerichtliche Feststellungen zu den medizinisch-psychiatrischen Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten; Vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat durch den diagnostizierten 'Eifersuchtswahn'

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Straffrei wegen eines Eifersuchtswahns?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 337
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Sie beruht auf einer unzureichenden Beweiswürdigung und legt nahe, dass das Landgericht der psychiatrischen Sachverständigen und deren Zweifel an erhalten gebliebener Steuerungsfähigkeit ("könne nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden") gefolgt ist, ohne sich - wie es geboten gewesen wäre (st. Rspr. vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, NJW 1997, 3101 mwN) - unter Berücksichtigung aller Umstände, die deren Bewertung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Frage stellen, ein eigenes Urteil zur Schuldfähigkeit zu bilden.

    b) Aus den Urteilsgründen ergibt sich ferner nicht, ob der von der psychiatrischen Sachverständigen in Abgrenzung zu einer akuten Psychose aufgrund einer paranoiden Schizophrenie wohl angenommene "Eifersuchtswahn" im Rahmen einer "wahnhaften psychotischen Störung" der krankhaften seelischen Störung oder der schweren anderen seelischen Störung unterfällt (…zur regelmäßigen Zuordnung des "Eifersuchtswahns" zum vierten "biologischen" Eingangsmerkmal des § 20 StGB vgl. LK-StGB/Schöch, 12. Aufl., § 20 Rn. 82;… MüKo-StGB/Streng, 4. Aufl., § 20 Rn. 45, jeweils mwN; s. auch BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102).

    Das gilt schon deswegen, weil Zustände, die den schweren anderen seelischen Störungen zuzurechnen sind, anders als endogene und exogene Psychosen (krankhafte seelische Störungen) nur in seltenen Ausnahmefällen zur Exkulpation führen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102;… LK-StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 20 Rn. 64;… Perron/Weißer in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 22, jeweils mwN).

    Die Störung muss dafür ein solches Gewicht aufweisen, dass sie den Angeklagten im Kern seiner Persönlichkeit beeinträchtigt und damit seine Fähigkeit zu sinnvollem Handeln völlig oder in gewissen Beziehungen zerstört (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384, jeweils mwN).

    Allein dieser Umstand ist indessen für die Annahme eines vollständigen Kontrollverlusts bzw. eines unwiderstehlichen Zwangs (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102) wenig aussagekräftig.

  • BGH, 25.02.2015 - 2 StR 495/13

    Schuldunfähigkeit (Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Das lässt zudem besorgen, dass das Landgericht in rechtsfehlerhafter Weise davon ausgegangen ist, bereits die Diagnose einer Störung nach ICD eröffne ohne Weiteres den Anwendungsbereich der §§ 20, 21 StGB (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13, NJW 2015, 2055, 2056).

    Demgegenüber hätte sich die Schwurgerichtskammer damit auseinandersetzen müssen, dass Hinweise auf psychotische Situationsverkennungen oder auf einen wahnhaft gestörten Realitätsbezug des Angeklagten nicht festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13, aaO).

  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Die Störung muss dafür ein solches Gewicht aufweisen, dass sie den Angeklagten im Kern seiner Persönlichkeit beeinträchtigt und damit seine Fähigkeit zu sinnvollem Handeln völlig oder in gewissen Beziehungen zerstört (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.;… vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384, jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB aber nicht offenbleiben, welche Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15;… SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 20 Rn. 16).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Die Störung muss dafür ein solches Gewicht aufweisen, dass sie den Angeklagten im Kern seiner Persönlichkeit beeinträchtigt und damit seine Fähigkeit zu sinnvollem Handeln völlig oder in gewissen Beziehungen zerstört (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.;… vom 26. Juni 1997 - 4 StR 153/97, aaO, S. 3102; vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384, jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Ob ein Defektzustand den erforderlichen Schweregrad aufweist, ist indessen eine Rechtsfrage, die das Tatgericht wertend in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244, 245; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts- …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB aber nicht offenbleiben, welche Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351; vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15;… SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 20 Rn. 16).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14

    Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Ob ein Defektzustand den erforderlichen Schweregrad aufweist, ist indessen eine Rechtsfrage, die das Tatgericht wertend in eigener Verantwortung zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 168/14, NStZ-RR 2014, 244, 245; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310).
  • BGH, 22.10.1998 - 3 StR 331/98

    Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 470/21
    Die erforderliche umfassende Erörterung und Würdigung der Befundtatsachen, im Rahmen derer namentlich auch zu erörtern gewesen wäre, ob nur eine keiner Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB unterfallende pathologisch akzentuierte Eifersucht vorgelegen haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - 3 StR 331/98, NStZ-RR 1999, 137; Winckler/Foerster, NStZ 1998, 297, 298), lassen das Gutachten und damit auch das Urteil vermissen.
  • BGH, 08.12.2025 - 6 StR 125/25

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung (Anforderungen; erforderlicher …

    Die Störung muss dafür ein solches Gewicht aufweisen, dass sie den Angeklagten im Kern seiner Persönlichkeit beeinträchtigt und damit seine Fähigkeit zu sinnvollem Handeln völlig oder in gewissen Beziehungen zerstört (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, NStZ-RR 2022, 337, 338, mwN).

    Hierbei handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Tatgericht eigenständig zu beantworten hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, Rn. 14; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 311).

  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23

    Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Eingangsmerkmal; Bindung an Äußerungen …

    Das Tatgericht hat die Schuldfähigkeit dabei ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18; Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, NStZ-RR 2022, 337).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 372/23

    Beurteilung der Schuldfähigkeit bei Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit …

    Die Ausführungen lassen bereits die gebotene eigene Überprüfung der Feststellungen und Anknüpfungstatsachen des Sachverständigen durch das Landgericht vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 470/21, NStZ-RR 2022, 337 f.; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 f.; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, NStZ-RR 2019, 334, 336).
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