Rechtsprechung
| BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
Allgemein gehaltene Erklärung des Angeklagten (keine Angabe zur Sache, die zulasten des Angeklagten gewertet werden darf; Beruhen) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 01.06.2021 - 1 KLs 14/18
- BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21
In einer solchen Erklärung liegt keine Angabe zur Sache, die zulasten des Angeklagten gewertet werden dürfte (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 325 f.;… LR-StPO/Sander, 27. Aufl., § 261 Rn. 121 mit zahlreichen Nachweisen). - BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19
Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)
Auszug aus BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21
Der Feststellungsausspruch betreffend die Ersatzpflicht des Angeklagten für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin war aufzuheben, weil ein hinreichendes Feststellungsinteresse nicht dargetan ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1).
- BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22
Urteil wegen dreier "Gruppenvergewaltigungen" zum Nachteil junger Frauen …
Angesichts der außerhalb der Aussagen der Geschädigten liegenden, den Angeklagten belastenden Beweisanzeichen, namentlich der ihm eindeutig zuzuordnenden DNA-Spuren, der unmittelbar nach den Taten festgestellten Verletzungen der Geschädigten, des wiederkehrenden Tatmusters und des Umstands, dass den untereinander nicht bekannten Tatopfern der Angeklagte vor den Taten jeweils völlig unbekannt war, bestand in keinem der Fälle eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die eine besonders kritische Würdigung der den Angeklagten belastenden Aussagen der Geschädigten ausgehend von der sogenannten Null-Hypothese erfordert hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4;… vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 3;… Urteil vom 26. August 2021 - 3 StR 7/21 Rn. 14 ff.). - BayObLG, 29.09.2025 - 206 StRR 295/25
Beweisermittlungsantrag, Beweisantrag, Rechtsfehlerhafte, Beweismittel, …
Eine "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation" (hinsichtlich der Angaben der Zeugin A.) ist vorliegend nicht gegeben, da dies bereits dann nicht der Fall ist, wenn die Aussagen des Belastungszeugen mindestens in Teilbereichen durch weitere Beweismittel bestätigt werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 07.05.2025, 4 StR 85/25, und vom 19.10.2021, 6 StR 477/21, jeweils zitiert nach juris). - BGH, 07.05.2025 - 4 StR 85/25
Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen: Abgrenzung von …
Es liegen mithin ganz gewichtige Gründe außerhalb der Angaben des Geschädigten vor, die dessen Darstellung des Kerngeschehens stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4;… Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12 Rn. 27 mwN). - BGH, 12.03.2024 - 5 StR 552/23 Im Hinblick auf außerhalb der Aussagen der Geschädigten liegende gewichtige Beweisanzeichen, die deren Angaben bestätigen (unter anderem eindeutig dem Angeklagten zuzuordnende DNA-Spuren; Verletzungen der beiden Geschädigten; Angaben von Anwohnern des Tatorts im Fall 1, die Teile des Tatgeschehens akustisch mitverfolgen konnten), hat in beiden Fällen keine so anspruchsvolle Beweislage vorgelegen, dass die hier vorgenommene besonders kritische und schon ausufernde Würdigung der Aussagen der Geschädigten geboten gewesen wäre (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21).
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