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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11403
BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 6 StR 542/21 (https://dejure.org/2022,11403)
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  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 176a StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB: Altersgefälle zwischen Täter und Opfer)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer; Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 53 StGB, § 176 StGB vom 21.01.2015, §§ 176 ff StGB vom 21.01.2015, § 176a Abs 2 Nr 1 StGB vom 21.01.2015
    Strafzumessung bei sexuellem Kindesmissbrauch: Berücksichtigung eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer; Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • IWW

    § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 176a Abs. 4 StGB, §§ 176 ff. StGB, § 54 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Taten als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Annahme eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung der Taten als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Annahme eines minder schweren Falls i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 204
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Vor dem Hintergrund der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) halten sowohl die Strafrahmenwahl als auch die konkrete Strafzumessung und die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses; …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Vor dem Hintergrund der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106) halten sowohl die Strafrahmenwahl als auch die konkrete Strafzumessung und die Gesamtstrafenbildung des Landgerichts rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    In einfach gelagerten Fällen - wie hier - genügt es jedoch, auf die bei der Bildung der Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkte Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, NJW 2018, 1831 (dort nicht abgedruckt); vom 4. Juni 2019 - 3 StR 199/19).
  • BGH, 02.03.2017 - 4 StR 196/16

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung: eingeschränkte …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Was insoweit als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls allein vom Tatgericht zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 16. Juni 2021 - 6 StR 127/21).
  • BGH, 07.06.2017 - 4 StR 186/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Altersdifferenz beim …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 127/21

    Urteilsgründe (Strafzumessung: bestimmende Umstände darzulegen, erschöpfende …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Was insoweit als wesentlicher Strafzumessungsgrund anzusehen ist, ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls allein vom Tatgericht zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16, NStZ-RR 2017, 200; vom 16. Juni 2021 - 6 StR 127/21).
  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 207/21

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Altersgefälle; …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    Soweit die Revision ein Eingehen auf den signifikanten Altersunterschied zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin vermisst, ist darauf hinzuweisen, dass das Bestehen eines Altersgefälles zwischen Täter und Opfer im Schutzzweck der §§ 176 ff. StGB angelegt ist und daher jedenfalls in einem Fall wie dem vorliegenden keinen bestimmenden Strafschärfungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 4 StR 186/17; vom 24. November 2021 - 2 StR 207/21).
  • BGH, 04.06.2019 - 3 StR 199/19

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; Darlegung der bestimmenden …

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 542/21
    In einfach gelagerten Fällen - wie hier - genügt es jedoch, auf die bei der Bildung der Einzelstrafen erörterten Gesichtspunkte Bezug zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, NJW 2018, 1831 (dort nicht abgedruckt); vom 4. Juni 2019 - 3 StR 199/19).
  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 276/24

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung der Schuldfähigkeit

    Es kommt darauf an, ob das gesamte Tatbild nach einer Gesamtwertung aller objektiven, subjektiven und die Persönlichkeit des Täters betreffenden Umstände, die der Tat selbst innewohnen oder die sonst im Zusammenhang mit ihr stehen, vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des höheren Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79, BGHSt 28, 318; vom 1. September 1987 - 1 StR 373/87; vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21).
  • BGH, 16.10.2024 - 6 StR 419/24

    Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Missbrauch von Kindern ohne …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass es zugunsten des Täters gewertet werden darf, wenn das Alter des Missbrauchsopfers sich der Schutzaltersgrenze annähert (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2009 - 5 StR 189/09, NStZ-RR 2009, 307, 308;… vom 12. Dezember 2019 - 3 StR 401/19, Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 ? 6 StR 542/21, Rn. 5); um einen bestimmenden Milderungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, der losgelöst von den Umständen des Einzelfalls regelmäßig strafmildernd berücksichtigt werden muss, handelt es sich aber nicht (…vgl. auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1610).
  • BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …

    Rn. 36 4. Die Strafaussprüche weisen - eingedenk der begrenzten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, Rn. 4; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) - weder bei der Strafrahmenwahl noch bei der konkreten Strafzumessung die Angeklagte belastende Rechtsfehler auf.
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung, …

    Diese in anderen, einfach gelagerten Fällen nicht zu beanstandende Vorgehensweise (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21 Rn. 10;… Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 Rn. 22 f.) genügt hier mit Blick auf die Annäherung an die Höchststrafe nicht den dargelegten Begründungsanforderungen.
  • BGH, 17.01.2024 - 5 StR 339/23

    Strafzumessung bei der Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts …

    Die Strafzumessung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, NStZ-RR 2022, 204 mwN) - durchgreifende Rechtsfehler zu Gunsten des Angeklagten auf.
  • BGH, 11.06.2025 - 6 StR 662/24
    Rn. 10 a) Der Strafausspruch hält auch unter Berücksichtigung der eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle tatgerichtlicher Strafzumessungsentscheidungen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, Rn. 4; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • LG Ingolstadt, 28.10.2022 - J Ns 12 Js 11726/18

    Lügen des Angeklagten; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger …

    Rn. 205 Weiter war das Alter der Geschädigten von fünf Jahren im Tatzeitpunkt innerhalb der Schutzaltersgrenze bis 14 Jahren zulasten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 29.04.2015 - 2 StR 405/14 Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 23.11.2021 - 2 StR 373/21 Rn. 5; BGH, Urteil vom 04.05.2022 - 6 StR 542/21, Rn. 7;… Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 176 Rn. 36a).
  • BGH, 17.04.2024 - 6 StR 114/24

    Grundsätze der Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung …

    Der Strafausspruch im Fall II.3.2.c der Urteilsgründe hält auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 542/21, NStZ-RR 2022, 204) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
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