Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Schwerer Raub (Gewalt gegen eine Person; finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz der Gewalt und der Wegnahme); Beweiswürdigung: Erörterungsmängel - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StGB, §§ 261, 267 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 267 Abs. 1 StPO, § 249 Abs. 1 StGB, § 252 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollendung der Wegnahme zum Zeitpunkt der Gewalthandlung hinsichtlich Verwirklichung eines Raubes
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 27.07.2023 - 21 KLs 213 Js 33674/22
- BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Er konnte auch nicht Täter eines räuberischen Diebstahls sein (§ 252 StGB), weil er im Zeitpunkt der Vornahme der Nötigungshandlung weder selbst im Besitz der Tatbeute noch zumindest als Mittäter am Diebstahl des Mobiltelefons beteiligt war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 ? 3 StR 373/14, NStZ 2015, 276). - BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89
Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
(1) Die dem Schuldspruch zugrundeliegende Annahme des Landgerichts, dass der Angeklagte B. dem Geschädigten dessen Mobiltelefon nicht durch List und Schnelligkeit wegnehmen konnte, sondern in einem solchen Maße Kraft einsetzen musste, dass die Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99), wird von den Urteilsgründen nicht getragen. - BGH, 13.11.2019 - 3 StR 342/19
Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
(2) Da die Wegnahme zum Zeitpunkt der Gewalthandlung bereits vollendet, wenn auch nicht beendet war, konnte A. einen Raub (§ 249 Abs. 1 StGB) - gegebenenfalls in Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) - durch seinen Schlag nicht mehr verwirklichen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, NStZ 2020, 417, 418).
- BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21
Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Die erforderliche finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21, Rn. 5 mwN) ist nicht beweiswürdigend belegt. - BGH, 10.01.2024 - 6 StR 361/23
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (mangelnde Gesamtschau der …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Die ihnen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist aber - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Püfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2024 - 6 StR 361/23 mwN) - rechtsfehlerhaft. - BGH, 27.07.1999 - 4 StR 328/99
Diebstahl; Wegnahme; Raub; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
(1) Die dem Schuldspruch zugrundeliegende Annahme des Landgerichts, dass der Angeklagte B. dem Geschädigten dessen Mobiltelefon nicht durch List und Schnelligkeit wegnehmen konnte, sondern in einem solchen Maße Kraft einsetzen musste, dass die Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschluss vom 27. Juli 1999 - 4 StR 328/99), wird von den Urteilsgründen nicht getragen. - BGH, 23.11.2021 - 2 StR 325/21
Urteilsgründe (Beweiswürdigung: tragende Tatsachen, rational nachvollziehbaren …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Das Tatgericht ist verpflichtet (vgl. §§ 261 und 267 StPO), in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 2 StR 325/21 mwN). - BGH, 28.07.2021 - 6 StR 125/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 05.03.2024 - 6 StR 579/23
Das Landgericht hat die Einlassungen zwar zu Recht kritisch gewürdigt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 6 StR 125/21 Rn. 21) und mit tragfähigen Erwägungen als reine Schutzbehauptungen bewertet.
- BGH, 07.01.2025 - 6 StR 633/24
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: …
Die Beweiswürdigung hält - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2024 - 6 StR 579/23, Rn. 3;… vom 16. Januar 2024 - 4 StR 428/23, Rn. 13;… vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21, Rn. 10) - sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand.
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