Rechtsprechung
| BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; 211 StGB; § 212 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB
Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung; äußerst gefährliche Gewalthandlung [hier: Schüsse auf das Tatopfer aus kurzer Distanz mit einer scharfen Waffe]; Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände; Rücktritt ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Totschlag: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 212 StGB
Totschlag: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz - IWW
§ 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Bedingter Tötungsvorsatz bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung; Schuss aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 353 Abs. 2
Bedingter Tötungsvorsatz bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung; Schuss aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe - datenbank.nwb.de
Totschlag: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Hannover, 19.08.2021 - 1942 Js 16297/21
- LG Hannover, 19.08.2021 - 31 KLs 8/21
- BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 160
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971).Vielmehr steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, aaO).
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Der Versuch eines Tötungsdelikts ist danach nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber nach alsbaldigem Erkennen seines Irrtums von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.). - BGH, 23.11.2016 - 4 StR 471/16
Versuch (beendeter und unbeendeter, fehlgeschlagener Versuch; Korrektur des …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17).
- BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971). - BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17). - BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12
Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz; …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Jedoch ist dieser Umstand für sich betrachtet nicht genügend aussagekräftig, weil nach der Lebenserfahrung selbst letale Verletzungen nicht stets die sofortige Bewegungsunfähigkeit des Opfers zur Folge haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463). - BGH, 23.08.2017 - 5 StR 303/17
Anforderungen an die Feststellungen bei der Rücktrittsprüfung (unbeendeter …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Ein beendeter Tötungsversuch ist hingegen anzunehmen, wenn er den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14, NStZ 2014, 507; Beschlüsse vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17). - BGH, 27.04.2021 - 2 StR 12/21
Totschlag; Versuch (beendeter Versuch: Vorliegen bei gedanklicher Indifferenz des …
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Bei Analyse der relevanten Tatumstände hätte sich das Landgericht daher auch damit auseinandersetzen müssen, dass der Geschädigte - wie vom Angeklagten realisiert - nach dem Schuss den Bauch haltend und schreiend zusammenbrach; denn nach einer solchermaßen erfolgsträchtigen Gewalthandlung, in deren Folge eine konkrete Gefährdung des Opfers schon eingetreten ist, liegt die Vorstellung des Täters, der Geschädigte könne an deren Folgen sterben, überaus nahe (vgl. BGH…, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 273/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 12/21, NStZ-RR 2021, 271, 272;… MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 103). - BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92
Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch
Auszug aus BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Bei Analyse der relevanten Tatumstände hätte sich das Landgericht daher auch damit auseinandersetzen müssen, dass der Geschädigte - wie vom Angeklagten realisiert - nach dem Schuss den Bauch haltend und schreiend zusammenbrach; denn nach einer solchermaßen erfolgsträchtigen Gewalthandlung, in deren Folge eine konkrete Gefährdung des Opfers schon eingetreten ist, liegt die Vorstellung des Täters, der Geschädigte könne an deren Folgen sterben, überaus nahe (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1993 - 1 StR 273/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8; Beschluss vom 27. April 2021 - 2 StR 12/21, NStZ-RR 2021, 271, 272;… MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 103).
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
Überdies steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt, die mitunter sogar Schlüsse auf einen Tötungsvorsatz erlaubt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 587/21 Rn. 14 mwN).Überdies steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt, die mitunter sogar Schlüsse auf einen Tötungsvorsatz erlaubt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2022 - 6 StR 587/21 Rn. 14 mwN).
- BGH, 14.05.2024 - 6 StR 465/23
Fahrlässige Tötung, Totschlag (Beweiswürdigung
Überdies steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, selbst für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; vom 18. Mai 2022 ? 6 StR 587/21, NStZ 2023, 160, 161;… MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 28 mwN). - LG Stade, 28.04.2025 - 100 Ks 11/24
Übergießen mit Benzin und nachfolgende Anzünden einer Person als Mordmerkmal der …
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. Urteil des BGH vom 18.05.2022, 6 StR 587/21). - LG Nürnberg-Fürth, 04.06.2025 - 19 Ks 107 Js 2645/24
Tötungsvorsatz, Würgegriff, Polizeigewalt, Täter-Opfer-Ausgleich, …
Bei äußerst gefährlichen Handlungen - vorbehaltlich in die Gesamtbetrachtung einzustellender gegenläufiger Umstände des Einzelfalls - liegt es dabei nahe, dass der Täter die Möglichkeit, das Opfer könne durch seine Handlungen zu Tode kommen, erkennt und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH BeckRS 2024, 2064; BGH, NStZ 2024, 481; BGH, Urteil vom 18.05.2022 - 6 StR 587/21; BGH, Urteil vom 16.10.2013 - 3 StR 45/13; BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - 4 StR 364/13). - LG Stade, 30.05.2024 - 100 Ks 2/24
Versuchter Mord; Heimtücke; schlafendes Opfer; Fehlschlag; bedingter …
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. Urteil des BGH vom 18.05.2022, 6 StR 587/21).
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