Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 31.08.2021 - 24 KLs 13/20
- BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09
Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21
Soweit sie die sichergestellten "Betäubungsmittel" und "Betäubungsmittelutensilien" betrifft, sind der Urteilsformel die einzuziehenden Gegenstände nicht zu entnehmen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384). - BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21
Die Bezeichnung des dem Angeklagten zur Last fallenden Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als "unerlaubt" ist entbehrlich, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. April 2015 - 3 StR 55/20). - BGH, 29.07.2020 - 6 StR 218/20
Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung …
Auszug aus BGH, 12.01.2022 - 6 StR 588/21
Deshalb kann der Senat die Entscheidung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 6 StR 218/20).
- BGH, 31.05.2023 - 6 StR 180/23
Verwerfung der Revision als unbergündet; Bewaffnetes Handeltreiben mit …
Die Bezeichnung des dem Angeklagten zur Last fallenden Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als "unerlaubt" ist entbehrlich, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 ? 3 StR 378/22; vom 12. Januar 2022 - 6 StR 588/21; Patzak NStZ 2023, 17, 25 mwN).Bei einer Verurteilung wegen einer Tat im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ist der Zusatz "in nicht geringer Menge" überflüssig, weil der Qualifikationstatbestand stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2022 ? 3 StR 464/21; vom 12. Januar 2022 ? 6 StR 588/21;… Patzak aaO).
Da sich Art und Menge der jeweils sichergestellten Betäubungsmittel aber aus den Urteilsgründen ergeben, hat der Senat die Entscheidung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst konkretisiert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 ? 6 StR 588/21 mwN).
- BGH, 05.02.2024 - 3 StR 414/23
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Entsprechend ist der Straftatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 1 BtMG unabhängig davon zu bezeichnen, ob der Täter eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 588/21, juris Rn. 2; Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 334/16, NStR-RR 2017, 117; zur Reihenfolge der Tatbestände BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 464/21, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 09.04.2024 - 4 StR 410/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (neue Fassung; Behandlungsprognose: …
Sind ? wie hier ? die Voraussetzungen des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfüllt, so ist der Zusatz "in nicht geringer Menge" entbehrlich, weil der Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge zum Gegenstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 588/21 Rn. 2;… Beschluss vom 8. April 2020 ? 3 StR 55/20 Rn. 2). - BGH, 19.01.2023 - 4 StR 274/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Tateinheit, mehrere Taten, …
Zudem war die Tenorierung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG entsprechend der Beschlussformel neu zu fassen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 588/21, juris Rn. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".