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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5127
BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,5127)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2023 - 6 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,5127)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2023 - 6 StR 59/23 (https://dejure.org/2023,5127)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 2 StGB; § 74 StGB; § 75 Abs. 1 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23
    Der Senat kann die Einziehungsentscheidung deshalb in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO entfallen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22 Rn. 8)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23
    "Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt wurde, sind bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann nicht aufrechtzuerhalten, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre Vollstreckung entfallen sind oder wenn sie auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20 Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 28. August 2021 - 4 StR 188/12 Rn. 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 55 Rn. 29;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 188/12

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verfall (Härtefallregelung)

    Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 6 StR 59/23
    "Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt wurde, sind bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann nicht aufrechtzuerhalten, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre Vollstreckung entfallen sind oder wenn sie auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 28. August 2021 - 4 StR 188/12 Rn. 2;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 55 Rn. 29;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1262).
  • BGH, 31.08.2026 - 3 StR 182/26
    Die Rechtswirkung der Einziehungsanordnung aus dem Strafbefehl ist bereits eingetreten, weil mit dessen Rechtskraft das Eigentum an den dort benannten Gegenständen auf den Staat übergegangen ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 6 StR 59/23, juris Rn. 1;… vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2024 - 1 StR 449/23

    Aufrechterhaltung von Maßnahmen bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    "Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt wurde, sind bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung dann nicht aufrechtzuerhalten, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre Vollstreckung entfallen sind oder wenn sie auf andere Weise ihre Erledigung gefunden haben (BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 6 StR 59/23, Rn. 1 m.w.N.).
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