Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74 Abs. 1 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (genaue Bezeichnung) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel (hier: Betäubungsmittel)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel (hier: Betäubungsmittel)
- rechtsportal.de
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel (hier: Betäubungsmittel)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 20.08.2021 - 8 KLs 822 Js 4883/21
- BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
Einziehung (genaue Bezeichnung; Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und …
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21
Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; eine bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1, und vom 25. August 2020 - 6 StR 216/20). - BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21
Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; eine bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1, und vom 25. August 2020 - 6 StR 216/20).
- BGH, 22.05.2024 - 4 StR 503/23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: …
Allerdings sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 6 StR 593/21 mwN).
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