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Rechtsprechung
   BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11203
BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB
    Einziehung des Wertes von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsgewalt bei Mittätern)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Anordnung der Einziehung des Werts von Taterträgen i.H. des gesamten Kauferlöses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Einziehung des Werts von Taterträgen i.H. des gesamten Kauferlöses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Für die Annahme tatsächlicher (Mit-) Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als …

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Für die Annahme tatsächlicher (Mit-) Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87;… vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren …

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von …

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 118/23

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Explosion; einschränkende Auslegung des …

    Die Urteilsgründe belegen indes nicht, dass die Angeklagten - wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21; Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme hatten.

    Hierfür genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21;… Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).

  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit …

    Hierfür genügt es nicht, dass der Angeklagte und der nicht revidierende Mitangeklagte mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge …

    Allein die Mittäterschaft belegt für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 Rn. 2 und vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20, jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23

    Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts; Anordnung der Unterbringung in …

    Für die Annahme tatsächlicher Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Tatbeteiligten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …

    Dass der nicht revidierende Mitangeklagte in irgendeiner Phase des Tatgeschehens über das bei dem Angeklagten in Höhe von 24.030 Euro sichergestellte Bargeld tatsächlich verfügen konnte, ist bislang allerdings nicht festgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21).
  • BGH, 04.10.2023 - 6 StR 339/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt); …

    Für die Annahme gemeinsamer Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Beteiligten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 17.03.2026 - 3 StR 597/25
    Hierfür genügt die Feststellung, dass ein Angeklagter mittäterschaftlich mit anderen handelte, nicht (BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21).
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